Horlagen für die tadtverordneten-VBerſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 215. Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks in der Bismarkſtraße. Urſchriftlich nebſt einem Heft und einem Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des Grundſtücks Bismarck⸗ ſtraße 52 — Band 33 Blatt 1607 des Grund⸗ buchs — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 18. Juni 1910 — Nr. 1196 des Urkunden⸗ Verzeichniſſes — wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis von ungefähr 176 250 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das Grundſtück Bismarckſtraße Nr. 52 gehört den Lehmann'ſchen Erben. Es hat eine Frontbreite von 16,3 m und bei einer Tiefe von etwa 100 m eine Flächengröße von etwa 1613 Im 113,71 Quadratruten Das Gaundſtück grenzt im Weſten unmittelbar an das ſtädtiſche Gelände Bismarck⸗ ſtraße Nr. 48 bis 50 und Spielhagenſtraße 16 bis 18 an. Dieſes ſtädtiſche Gelände hat einen Flächen⸗ inhalt von 8774 qm 618,5 Quadratruten und an der Bismarckſtraße eine Front von 76 m. Durch das jetzt zu erwerbende Grundſtück Bismarckſtraße 52 würde ſich die Fläche auf 10 387 qam 732 Qua⸗ dratruten und die Front an der Bismarckſtraße auf 92 m erweitern. Dieſe Erweiterung iſt für die ſpätere Bebauung ſehr erwünſcht. Der Kaufpreis beträgt 1550 ℳ für 1 Quadrat⸗ rute, im ganzen mithin etwa 176 250 vorbehaltlich der Feſtſtellung der ge⸗ nauen Flächengröße durch Neuver⸗ meſſung. Vom Kaufpreis werden in Abzug gebracht: der noch zu zahlende Reſt des Beitrages zu den Koſten der Verbreite⸗ rung der Bismarkſtraße i 11 914,50 und der Reſt des Kanali⸗ ſationsbeitrages mit 25 %ℳ. für das lfd. m Straßen⸗ front, alſo mit (16,3 25)⸗ 407,50. zuſammen 12 322 ſo daß zu zahlen bleiben 163 928 Es koſtet demnach 1 Quadratrute rd. 1442 . Dieſen Preis halten wir für angemeſſen. An Hypotheken werden 100 000ℳ übernommen. Die über 4% verzinslichen Beträge ſollen Seite 100 000 ℳ Übertrag 100 000 jedoch ſobald als möglich zu⸗ rückgezahlt werden, und zwar 15 000 bei der Auflaſſung, 22 000 am 1. Oktober 1911 und 2 3 000 am 1. April 1911 zuſammen 40 000ℳ, ſodaß dann nur noch 60 900ℳ zu 4% ſtehen bleiben. Der Reſt des Kaufgeldes wird bar ausgezahlt. Wir halten den Ankauf dieſes Grundſtücks in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Depu⸗ tation für zweckmäßig und erſuchen, unſerem Antrag zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 23. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Sch ol tz. Cr. 319. Nummer 1196 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den achtzehnten Juni des Jahres eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Richard Lerche aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einen in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg, von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Stadt⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe, der Kaufmann Wilhelm Lehmann, wohnhaft in Schöneberg, Monumentenſtraße 39, die Witwe Eliſe Brandenburg geb. Lehmann, wohnhaft in Charlottenburg, Spreeſtraße 18. Die Erſchienenen zu 2 und 3 ſind geſchäfts⸗ 2 3. fähig, von Perſon jedoch nicht bekannt; über ihre