—— 360 —— Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch den perſönlich bekannten und dies durch ſeine Namensunterſchrift wie hier folgt bezeugenden Hermann Herzberg. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: § 4. Die Witwe Auguſte Lehmann, geb. Jacobi, iſt eingetragene Eigentümerin des an der Bis⸗ marckſtraße 52 belegenen, auf dem angehefteten Lageplan grün umränderten und mit den Buch⸗ ſtaben a, b, c, d, a umſchriebenen Grundſtücks Band 33 Blatt Nr. 1607 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg in der Flächengröße von etwa 1613 qm 113,„71 Quadratruten. Die Witwe Auguſte Lehmann iſt am 16. Mai 1910 ver⸗ ſtorben und hat als alleinige Erben ihre Kinder hinterlaſſen. 1 Kaufmann Wilhelm Lehmann in Schöne⸗ erg, die Witwe Eliſe Brandenburg geb. Lehmann, hier, 7 den Kaufmann Hermann Lehmann in Danzig, Paradiesgaſſe 36. Die zu 1—3 genannten Geſchwiſter ſind be⸗ reits nebſt einem verſtorbenen Bruder in Ab⸗ teilung 11 des Grundbuchs als Nacherben der Witwe Lehmann eingetragen. Der verſtorbene Bruder hat keine Erben hinterlaſſen. Das oben bezeichnete Grundſtück verkaufen die Erſchienenen zu 2 und 3 hiermit an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg, und zwar ſo, wie es jetzt ſteht und liegt, mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten, ſowie Bäumen und Sträuchern, jedoch vorbehaltlich der Zuſtimmung ihres oben unter 3 genannten Bruders. Die Ver⸗ käufer verpflichten ſich, der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg das Eigentum an dieſem Grundſtück zu verſchaffen. 1 1. 10 09 2 Der Kaufpreis wird auf 1550 ℳ, in Worten: „fünfzehnhundertundfünfzig Mark“ für eine Qua⸗ dratrute feſtgeſetzt. Behufs Ermittelung des ſich aus dieſem Einheitspreiſe ergebenden Geſamt⸗ kaufpreiſes wird die Stadtgemeinde das Grund⸗ ſtück nach vorheriger Benachrichtigung der Ver⸗ käufer, zu Händen des Erſchienenen zu 2, durch einen vereideten Landmeſſer auf ſtädtiſche Koſten vermeſſen laſſen. Das Ergebnis der Vermeſſung iſt der Berechnung des Kaufpreiſes zu Grunde zu legen. Der Kaufpreis von ungefähr 176 250 ℳ., in Worten: einhundertſechsundſiebzigtauſendzwei⸗ hundertundfünfzig Mark wird wie folgt belegt: 1. Auf dem Grundſtück haften in Abteilung 1I1 des Grundbuchs folgende Hypothekenforderungen: a) 60 000 ℳ in Worten: „ſechzigtauſend Mark“ zu vier vom Hundert verzinslich für die Witwe Alma Lange in Eiſenach, b) 22 000 ℳ in Worten: „zweiundzwanzig⸗ tauſend Mark“ zu viereinhalb vom Hundert verzinslich für den Profeſſor Katz in Berlin Lützowſtraße 46, ) 15 000 ℳ in Worten: „fünfzehntauſend Mark“ zu fünf vom Hundert verzinslich für den Ingenieur P. Müller, hier, Bismarck⸗ ſtraße 32, 4) 3060 ℳ in Worten: „dreitauſend Mark“ zu fünf vom Hundert verzinslich für den Rentier Wollmer, hier, Spreeſtr. Ecke Brauhofſtraße. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 100 000 ℳ in Worten: „einhunderttauſend Mark“ übernimmt die Stadtgemeinde in Anrechnung auf den Kaufpreis mit Zinsverpflichtung vom 1. Oktober 1910 ab. II. Der Reſt des Kaufgeldes von etwa 76 250 ℳ in Worten: „ſechsundſiebzigtauſendzwei⸗ hundertundfünfzig Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks ent⸗ ſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages er⸗ folgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werktage zu geſchehen. Verkäufer leiſten dafür Gewähr, daß die Hy⸗ pothek von 22 000 ℳ. bis zum 1. Oktober 1911 rückzahlbar iſt. Die Verkäufer verpflichten ſich nach Möglichkeit darauf hinzuwirken, daß die unter aufgeführten 15 000 ℳ bei der Auflaſſung zurück⸗ gezahlt werden können. 2 44. e. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde hat ſpäteſtens am 1. Oktober 1910 zu erfolgen. und zwar außer den nach §2 zu übernehmenden Hypotheken, ſchulden⸗ und laſten⸗ frei. § 4. Die Übergabe des Grundſtücks gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Nutzungen, Laſten und Abgaben gehen mit dem 1. Oktober 1910 auf die Käuferin über. Sämtliche Gebäude und Bau⸗ lichkeiten werden in dem Zuſtande übernommen, in dem ſie ſich zur Zeit der Auflaſſung befinden. § 5. Für das Grundſtück iſt noch ein Beitrag zu den Koſten der Verbreiterung der Bismarckſtraße in Höhe von 11 914,50 ℳd und außerdem im An⸗ baufalle der Reſt des Kanaliſationsbeitrages mit 25 für den Ifd. Meter Straßenfront an die Stadtgemeinde zu zahlen. Die Zahlung dieſer Koſtenbeiträge über⸗ nehmen die Verkäufer. Die Käuferin iſt berechtigt, dieſe Koſtenbeiträge vom Kaufpreiſe abzuziehen. § 6. Das Grundſtück iſt an mehrere Mieter für den Preis von 3676 ℳ jährlich vermietet. Die Stadt⸗ gemeinde tritt mit dem Tage der Auflaſſung des Grundſtücks in die Rechte und Pflichten hinſichtlich ſämtlicher Mietsverträge ein. Die Verkäufer über⸗ nehmen die Gewähr dafür, daß die Mietsverträge keine längere als halbjährige Kündigungsfriſt und keine längere als einiährige Mietsdauer haben. Der Garten wird vom Gärtner Knauſt un⸗ entgeltlich benutzt. Er hat einen Mietswert von etwa 500 ℳ. % 0 2. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, der Auflaſſung ſowie die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. Die Wertzuwachsſteuer tragen die Verkäufer.