—— 362 Druckſache Nr. 219. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchrift liſch mit den Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage ſich über die Anſtellung des Leutnants a. D. von Bülow als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung(ſtellvertretenden Standesbeamten, Klaſſe Cb Gehaltstafel Nr. 16 des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Leutnant a. D. von Bülow — am 13. Oktober 1865 geboren — iſt ſeit dem 1. April 1909 als ſtädtiſcher Beamter zu vorübergehenden Dienſt⸗ leiſtungen (hilfsſtellvertretender Standesbeamter) angeſtellt. Leiſtungen und Führung waren zu⸗ friedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 21. Juni d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung vom 1. Auguſt d. I. ab in der offenen Stelle eines ſtell⸗ vertretenden Standesbeamten beſchloſſen. Charlottenburg, den 23. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. Druckſache Nr. 220. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftliſch nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Ruhegehalt für den mit Ablauf des Monats September 1910 in den Ruheſtand verſetzten Stadtſekretär Weinhold von jährlich 2481 ℳ wird bewilligt. Der für das laufende Rechnungsjahr erforderliche Betrag von 1240,50 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. 1 Stadtſekretär Weinhold iſt bereits ſeit Jahren krank und mußte deshalb wiederholt längere Zeit dem Dienſt fern bleiben. Das in den letzten Jahren aufgetretene Nervenleiden hat ſich erheblich ver⸗ ſchlimmert. Durch Kuren in Sanatorien iſt eine Beſſerung nicht eingetreten. Nach dem ⸗Gutachten unſeres Vertrauensarztes und des Königlichen Kreisarztes von Schöneberg⸗Dt. Wilmersdorf iſt Weinhold zur Erfüllung ſeiner Amtspflichten dauernd unfähig. Seinem Antrage entſprechend haben wir ihn daher mit Ende September 1910 in den Ruheſtand verſetzt. Seine ruhegehaltsfähige Dienſtzeit beträgt: 4) als Beamter im Dienſte der Stadt Charlotten⸗ burg vom 1. Oktober 1898 bis 30. September 1910 % . 12 Jahre, b) anrechnungsfähige Dienſtzeiten vor⸗ 8. her (Militär⸗ und Probedienſt) . 13 Jahre zuſammen 25 Jahre. Sein Gehalt beträgt 4250 ℳ. Als Ruhegehalt ſtehen ihm zu nach §§ 6—8 des Ortsſtatuts betr. Gewährung von Ruhegehalt 35/60 von 4250 ℳ 2479,16 ℳ, abgerundet auf volle Taler ⸗ 2481 ℳ jährlich. Militärpenſion bezieht Weinhold nicht. Der auf das laufende Rechnungsjahr entfallende E Betrag berechnet ſich für die Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. März 1911 (6 Monate) auf — 1240,50 ℳ. Charlottenburg, den 23. Juni 1910. Der Magiſtrat.⸗ Schuſtehrus. Seydel. Druckſache Nr. 221. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Ruhegehalt für den mit dem Ablauf des Monats September 1910 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Betriebsleiter Forkert von jährlich 7400 ℳ. wird bewilligt. Der für das laufende Rechnungsjahr erforderuche Betrag von 3700 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. In der Gasanſtalt 1 am Charlottenburger Ufer fand am 19. Mai v. Is. eine Gasexploſion ſtatt. Hierbei erlitt der Betriebsleiter Forkert ſchwere Verletzungen, oie die Entfernung des linken Auges zur Folge hatten. Forkert hat nach dem Unfall verſuchsweiſe am 19. Juli v. I. ſeinen Dienſt wieder aufgenom⸗ men. Er iſt jedoch infolge ſeiner Invalidität nicht mehr imſtande geweſen, die Betriebsaufſicht ſicher zu führen und die ſchriftlichen Arbeiten zu er⸗ ledigen. Er iſt daher als dauernd dienſtunfähig zu betrachten; wir haben ihn deshalb — ſeinem Antrage entſprechend — mit Ende September d. I. in den Ruheſtand verſetzt. Betriebsleiter Forkert iſt ſeit dem 15. Dezember 1888 als ſtädtiſcher Beamter angeſtellt. Seine ruhegehaltsfähige Dienſtzeit beträgt daher am 30. September 1910 21 Jahre 290 Tage. Er bezieht zur Zeit 7400 ℳ Gehalt. Da Forkert infolge eines im Dienſt erlittenen Betriebsunfalls geworden iſt, würde ihm Penſion auf Grund des Ortsſtatuts betr. Fürſorge für Beamte bei im Dienſt erlittenen Betriebsunfällen vom 4./25. Ok⸗ toker 1907, und zwar gemäß § 1 Ab) 1 75% von 7400 ℳ 5550 ℳ zuſtehen. 22 durch einſtimmegen Beſchluß empfohlen ihm mit Rückſicht auf das ſchwere Unglück, das ihn ihn zwingt, vorzeitig in den Ruheſtand zu treten, das vorle Dienſteinkommen als Penſion zu bewilligen. IIn Übereinſtimmung mit dieſem Deputations⸗ Beſchluſſe haben wir beſchloſſen, das Ruhegehalt in Höhe des vollen Dienſteinfommens feſtzuſetzen. Der auf das laufende Rechnungsjahr ent⸗ fallende Betrag berechnet ſich für die Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. März 1911 (6 Monate 4400 6 „ auf 7 12 —— 3700 1. Chariottenburg, den 23. Juni 1910. Der Ma giſt rat. Sſch uſt ehrus. Seydel. dauernd dienſtunfähig Die Deputation für die Gaswerre hat jedoch durch den Verluſt eines Auges betroffen hat und