e , — 538 ——— 5. die Erteilung von Auskunft in Miets⸗ oder! § 6 Abſatz a Zeile 4 iſt hinter eeee ein⸗ Wohnungsangelegenheiten; 6. die Sammlung und Ordnung des Beſichti⸗ gungsmaterials ſowie die Vorbereitung dieſes Materials für ſtatiſtiſche Zwecke; 7. die Überwachung des Schlafſtellenweſens im Rahmen der hierüber erlaſſenen Polizei⸗ Verordnung. 3. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 21. Juni 1910. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Stadtv. Dr Bauer, Gredy, Guttmann, Haack, Hirſch, Holz, Jaſtrow, Dr Landsberger, Dr Liepmann, Dr Röthig, Vogel. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Stadtrat Seydel. Entſchuldigt: Stadtv. Bollmann, Gersdorff, Stein. Die Ber tung wird fortgeſetzt. Grundſätze über die Beſchaffenheit von Wohnungen und die Wohn⸗ weiſe. § 1 bleibt unverändert. 4A ſoll lauten: Anforderungen, die an die Bauart und den baulichen Zuſtand einer Wohnung zu ſtellen ſind. § 2 bleibt unverändert. § 3. Nr. 1 erhält folgenden Zuſatz: Zement⸗ und Gipseſtriche können bei beſonders günſtigen Verhältniſſen ge⸗ ſtattet werden. Nr. 2—4 bleiben unverändert. Nr. 5. Zeile 10 iſt für „insbeſondere“ zu ſetzen: namentlich. Zeile 13 iſt „Faſſaden“ zu ſtreichen. § 4 ſoll lauten: Es iſt anzuſtreben, daß für jede Wohnung, mindeſtens aber für je zwei Haushaltungen oder höchſtens für 12 Perſonen verſchiedener Haushaltungen (Betriebe oder dergl.) ein verſchließbarer uſw. B. ſoll lauten: Anforderungen, die an die Größe und an die Art der Benutzung urd Behandlung der Wohnungen zu ſtellen ſind. § 5 Abſatz 1 bieibt unverändert. Abſatz 2 ſoll lauten: Räume, die zwar an ſich zum dauernden Aufenthalte von Menſchen beſtimmt ſind, im denen aber für den Handel und Verkehr be⸗ ſtimmte Nahrungs⸗ und Genußmittel oder übelriechende oder auf die Geſundheit ſchädlich einwirkende Gegenſtände hergeſteut oder auf⸗ bewahrt werden, ſollen nicht als Schlafräume benutzt werden. Küchen ſollen für ſich allein nicht vermietet werden. Auch ſollen Küchen und Werkſtätten in der zuſchalten „und“ Abſatz b iſt zu ſtreichen. Abſatz wird b und bleibt unverändert. Abſatz d wird . Der Schlußſatz ſoll lauten: Unbeſchadet der Beſtimmungen des § 5 wird bei Schlafräumen, die gleichzeitig zur gewerblichen Benutzung dienen, der Mindeſtluftraum um 5 ehm für jede Perſon erhöht. Der letzte Abſatz bleibt unverändert. Hierauf tritt Vertagung ein. Nächſte Sitzung Freitag, den 24. Juni, 6½ Uhr. v.. . u. Kaufmann, Dr Landsberger, Dr Röthig. 4. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 24. Juni 1910. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Stadtv. Dr Bauer, Bollmann, Gredy, Haack, Holz, Jaſtrow, Dr Landsberger, Lehmann, Dr Liepmann, Dr Röthig, Stein, Vogel. Seitens des Magiſtrats: Stadtrat Seydel. Entſchuldigt: Stadtv. Gersdorff, Guttmann. Die Beratung wird fortgeſetzt. Grundſätze über die Beſchaffenheit von Wohnungen und die Wohn⸗ weiſe. § 7. Nr. 1 und 2 bleiben unverändert. Nr. 3, Zeile 15 iſt „(Volksbad)“ zu ſtreichen. Nr. 4 und 5 bleiben unverändert. §§ 8 und 9 bleiben unverändert. § 10. Die Worte „deren polizeimäßige Abſtellung erzwungen werden kann“ ſind zu ſtreichen. Geſchäftsordnung für die Organe der Wohnungspflege. § 1. I1. Nr. 2 Abſatz 2 ſind die Worte „in den Tagesſtunden und zwar“ zu ſtreichen. Neuſchaffung von Beamtenſtellen. Hierzu wird beantragt, an Stelle beſoldeter Beamten 20 Wohnungspfleger und 20 Stellvertreter im Ehrenamte zu wählen. Der Ausſchuß lehnt eine Abſtimmung hierüber ab, weil der Anſtellung beſoldeter Beamten bereits in der Sitzung vom 17. Juni zugeſtimmt worden iſt. Es wird hierauf beſchloſſen 2) Stellen zu ſchaffen für 2 Wohnungspfleger — Klaſſe F II1b 2 Ke , — Klaſſe 1 Verwalter des Wohnungsnachweiſes . Klaſſe F IV —. b) 10 000 ℳ für Beſoldung und erſte Ein⸗ Regel nicht als Schlafräume dienen. richtung aus dem Dispoſitionsfonds bereit zu ſtellen.