P. Das Ordinarium des Sonder⸗ e tats Nr. 8 „Grundſt ückserwerbs⸗ fon d s“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe Ren e 831 994,08 ℳ. . Das Extraordinarium des Son⸗ deretats N r. 8„,Grundſtückserwerbs⸗ fond s: 214 eine 444 ⸗Ausgabe 4 4, 3 5 8 1 R. Der S nwer2 141 Nr. 9 „ üll⸗ beſeitigung“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von 18 . 4 597 906,55 . 8. Das Ordinarium des Sonder⸗ e tart:s N r. 10 „Waſſerwerke“: eine Iſteinnahme und Tl Aon fe . 2 1 647 723,32 ℳ. T. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 10 „Waſſerwerke“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe 9on 1 . 4 . . 1 236 776,50 ℳ. Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: Zu 4. Das Or dinariumdes Haupt⸗ et ats ſchließt nach vorſtehender Angabe mit einem buchmäßigen Beſtande von .. 2 697 085,18 ℳ ab. Hierzu treten die am Jahres⸗ ſchluſſe verbliebenen Einnahme⸗ reſte muit 2 2 ergibt zuſammen Nach Abzug der berbliebe⸗ nen Ausgabereſte mit. 1925 63226 verbleibt ein Uberſchuß von . . 1 389 768,65 . Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Einnahme, d. h. die Iſteinnahme einſchl. der Reſte, 1n. Oohe don . „ „ 2 2 30 313 840,60 ℳ dem der Ausgabe in Höhe von 28 924 071,95 „ gegenüber, ſo ergibt ſich gleich⸗ falls der vorberechnete Verwal⸗ tungsüberſchuß von welcher den Überſchuß des Jahres 618 320,73 „ 5 5I5 105, IT I. T 89 8,o5 I 4808 vun . 501 738,43 „ um 4 2 J....... 888539 4 ½ überſteigt. Der genannte Verwaltungs⸗ überſchuß von „„ „ hat folgende Verwendung ge⸗ funden: 4) zur teilweiſen Deckung der Koſten der Freilegung uſw. der Platanenallee zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee a. e vom 31. Mai §. Iuni 1910 (Druckſache S „Nr. 473) . 50 000 ¼, b) zur Abführung an den Straßenregulie⸗ rungsfonds weil dieſer Betrag dem genannten Fonds infolge eines 1 389 768,65 4 916 „ Seite T 389 758,8 I ſin den Etat 1911 einzuſtellen. Übertrag Irrtums zu wenig zugeführt und zu Un⸗ recht im Verwal⸗ tungsüberſchuſſe 1 389 768,65 1909 mitenthalten iſt 50 916,— „ Von den hiernach verblei⸗ benden 1 338 852,65 iſt in Gemäßheit des Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 23./29. 1 1906 der Betrag von 1 000 000,— „ Der Reſtbetrag von 338 852,65 iſt dem Ausgleichsfonds zugeführt worden. Infolge dieſer Zuführung an den Ausgleichs⸗ fonds können die von dieſem zur Herſtellung des Etatsausgleiches 1910 herzugebenden Mittel in Höhe von 682 300 ℳ (Hauptetat 1910 Kapitel 1 Einnahme Abſchn. 5 Nr. 1) zum Teil aufgebracht werden, ſo daß nur hinſichtlich der fehlenden Summe eine Verſilberung von Wertpapieren des Fonds notwendig wird. Der günſtige Abſchluß des Ordinariums des Hauptetats iſt in der Hauptſache zurückzuführen auf Mehrerträge aus Gemeindeſteuern in Höhe von rund ⅝ Millionen Mark, höhere Einnahme an Rückerſtattungen von Kur⸗ und Verpflegungsgeldern und Dienſtbotenabonnementsbeiträgen der Kran⸗ kenanſtalten, an Zinſen von vorübergehend be⸗ legten Beſtänden der Stadthauptkaſſe, einen höheren Überſchuß des Elektrizitätswerkes, ſowie auf Er⸗ ſparniſſe bei den Ausgaben für den Schulden⸗ dienſt und bei den Koſten für die elektriſche Straßenbeleuchtung. Wie ſich der Überſchuß im einzelnen zuſammen⸗ ſetzt, geht aus der beigefügten Überſicht“, ins⸗ beſondere deren Spalten 14 und 15, hervor. In der Überſicht iſt unter anderem bei der Reſt⸗ verwaltung ein erheblicher Zuſchuß, dagegen beim Kapitel VII Hochbau ein erheblicher Überſchuß nach⸗ gewieſen. Hinſichtlich dieſer beiden Zahlen handelt es ſich um die aus Zweckmäßigkeitsgründen vorge⸗ nommene Umbuchung von Mitteln, die für den Bau von Gemeindeſchulen bereit geſtellt ſind, innerhalb des Kapitels VII, und zwar von der laufenden Ver⸗ waltung zur Reſtverwaltung. Dadurch iſt beim Kapitel VII bei der laufenden Verwaltung ein ſcheinbarer Überſchuß und bei der Reſtverwaltung ein ſcheinbarer Zuſchuß entſtanden. Aus dem an⸗ gegebenen Grunde heben ſich indeſſen die beiden Zahlen gegenſeitig annähernd auf. In ähnlicher Weiſe klärt ſich auch der beim Kapitel I „Allgemeine Verwaltung“ nachgewieſene Überſchuß von 945 305,15 ℳ auf. Hier ſind beim Abſchnitt 12 „Dispoſitions⸗Fonds“ und beim Abſchnitt 13 „Reviſion des Normalbeſoldungsetats“ große Summen in Abgang geſtellt, die bei den anderen Abſchnitten des Kapitels 1, zum großen Teil aber auch bei anderen Kapiteln wieder in Zugang ge⸗ kommen ſind. Hierauf ſind zugleich im weſent⸗ llichen die bei den Kapiteln II, III, v, vIII und IX ſnachgewieſenen Zuſchüſſe zurüczufuhren. Von weiteren Erläuterungen der im Ordinarium des Hauptetats eingetretenen Abweichungen gegen⸗ über dem Etat wird abgeſehen, da der gedruckte Jahresabſchluß in überſichtlicher Weiſe alle näheren Einzelheiten itemen aſe 8 % (. f. Seite 382. e e , 4