459 erforderlichen kataſteramtlichen Materialien, die Koſten der gerichtlichen Auflaſſung und die der Abſchreibung und der Eintragung im Grundbuche, ferner die zu den Vertragsaufertigungen nach Maßgabe der geſetzlichen Beſtimmungen erforder⸗ lichen Stempel und die ſeitens der Gemeinde beim Umſatz von Grundſtücken zur Erhebung kommenden Abgaben übernimmt der Käufer. Charlottenburg, den 5. Februar 1910. Alfred Schrobsdorff. Berlin, den 18. Februar 1910. (4. §.) Königliche Eiſenbahndirektion. Behrendt. Druckſache Nr. 232. Borlage betr. Veräußerung von Grabenflächen in Seeburg. Urſchriftlich mit Akten Fach 29 Nr. 13, Band II, 1II1, v und Beiakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Verkauf der vor den ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücken im Uppſtall von Seeburg — Band 11 Blatt 48 und 49 des Grundbuchs von See⸗ burg — belegenen Grabenfläche des Uppſtall⸗ 2 grabens und zwar der Parzelle zu 1 ſw. von 307 qm ⸗ 21,65 Quadratruten, an die Gemeinſchaft der Separationsintereſſenten von Seeburg wird zugeſtimmt. . Der Erlös iſt beim Sonderetat 1 Extraord. Abſchn. 1 Nr. 4 zu vereinnahmen⸗ Durch die Kaufverträge vom 11. September 1903 — genehmigt durch Gemeindebeſchluß vom 1./14. Oktober 1903 — Druckſache Nr. 367/03 haben wir die in den Uppſtallwieſen von Seeburg 2 220 189) 221 belegenen Parzellen 11 (ehemals 11 und 812 (ehemals 1. — jett die Grundſtücke Dand Ii Blatt 48 und 49 des Grundbuches von Seeburg — von dem Okonomen Paul Stohmann, bzw. von dem Rentner Karl Friedrich Auguſt Pleſſow in Seeburg käuflich erworben. Der Erwerbspreis betrug bei jedem der beiden Grundſtücke 450 ℳ für den Morgen. Wie ſich jetzt herausgeſtellt hat, führt nach der Separationskarte und nach dem Rezeß von Seeburg durch den Uppſtall in der Feldmark von Seeburg ein öffentlicher Graben von 3,01 m Breite, dort als der Abzugsgraben im Uppſtall bezeichnet. In der Kataſterkarte war dieſer Graben nicht dargeſtellt und auch in den Kataſterbüchern nicht nachgewieſen. Bei der Auflaſſung der beiden Parzellen iſt der Graben zur Hälfte, in einer Breite von 1,505 m an die Stadtgemeinde auf Grund der durch das ſtädtiſche Vermeſſungsamt gefertigten unzutreffen⸗ den Meſſungsunterlagen mit aufgelaſſen worden. Er gehörte aber tatſächlich den Seeburger Separa⸗ tionsintereſſenten. Die Gemeinſchaft der Separationsintereſſenten hat nunmehr bei uns beantragt, die halbe Graben⸗ fläche — beſtehend aus 146 qm der vormals Stohmann'ſchen Parzelle und 161 qm der ehemals ſowie Pleſſow'ſchen Parzelle — mit 3,07 a⸗ 21,65 Quadratruten durch Rückauflaſſung wieder dem rezeßmäßigen Zweck zuzuführen. Da die Fläche für jetzige oder ſpätere Zwecke des Rieſelbetriebes nicht in Anſpruch genommen wird, haben wir uns — vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung — unter der Bedingung zur Rückgabe bereit erklärt, daß uns die Selbſt⸗ koſten, welche für 21,65 Quadratruten 54,11 betragen, nebſt 4% Zinſen vom Tage des Erwerbes durch uns ab, erſtattet werden. Mmit unſerem Antrag folgen wir einem Be⸗ ſchluß unſerer Kanaliſations⸗Deputation. In dem Beſchluß der Verſammlung bitten wir anzugeben, mit welcher Stimmenmehrheit er zu⸗ ſtande gekommen iſt, da wir dieſer Angabe für die bei dem Bezirksausſchuß in Potsdam nachzuſuchende Genehmigung bedürfen. Ein Lageplan der zurückzugebenden Fläche befindet ſich bei den Akten, Band V Blatt 307. Charlottenburg, den 5. Juli 1910. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Dr Maier. IX A 661. Druckſache Nr. 233. Vorlage betr. Entſendung eines Vertreters zum 2. internationalen Kongreß für Nahrungsmittel⸗ hygiene. Urſchriftlich mit Vorgängen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Entſendung eines Vertreters zu dem in der Zeit vom 4. bis 8. Oktober 1910 in Brüſſel ſtattfindenden 2. internationalen Kongreß der Hygiene der Ernährungsmittel und rationellen Ernährung des Menſchen wird mit der Maßgabe zugeſtimmt, daß die erforderlichen Mittel in Höhe von etwa 4— ℳ dem Dsipoſitionsfonds zu entnehmen Ind. Die Erforſchung der Bedeutung der einzelnen Grundbeſtandteile der Nahrung, wie Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate, Salze, zum Aufbau des wachſenden und zur Erhaltung des erwachſenen Organismus bei Arbeit und in der Ruhe iſt im weſentlichen zum Abſchluß gekommen. Die Feſtſtellung der er⸗ forderlichen zahlenmäßigen Werte dieſer Grund⸗ ſtoffe verdanken wir der Laboratoriumsarbeit. An die Stelle dieſer Frage ſind in der Neuzeit eine größere Zahl anderer wichtiger Aufgaben auf dem Gebiete der Ernährungshygiene getreten, für deren Be⸗ antwortung die biologiſche Laboratoriumsforſchung allein nicht mehr ausreicht; hier bedarf es der gemeinſamen Tätigkeit von Hygienikern, Chemikern, Volkswirten, Verwaltungsbeamten, Landwirten uſw. Zu dieſen Fragen gehören u. a. diejenige der einwandfreien Gewinnung und ausreichenden Her⸗ anziehung unverfälſchter Nahrungsmittel für die Maſſenernährung, der Konſervierungsmethoden leicht verderblicher Naturprodukte, die Uberwachung und Regelung desſtädtiſchen Nahrungsmittelv erkehrs durch Staat und Gemeinden, das Genoſſenſchafts⸗ weſen zum Vertrieb beſtimmter Landesprodukte, die Vergleichung des Geldwertes der einzelnen Rohſtoffe, die Begutachtung der Zweckmäßigkeit ortsüblicher Ernährungsformen, Koſtenpreisanſchläge bei der