—— 399 —— Verſorgung der Arbeiter, Krankenhausinſaſſen, be⸗ hördlich verſorgter Schulkinder, in Volksküchen und Speiſehäuſern uſw. Hierher gehört endlich auch die Frage der Gewinnung, Prüfung und Behand⸗ lung des Trinkwaſſers. Der Erörterung aller dieſer Fragen dienen die internationalen Kon⸗ greſſefür Ernährungshygien e, deren zweiter vom 4. bis 8. Oktober 1910 in Brüſſel ſtatt⸗ findet. Die Erörterungsgegenſtände ſind auf 7 Sektionen verteilt, mit den Berichten ſind die⸗ jenigen Forſcher aller Kulturländer betraut, deren Arbeiten auf den einzelnen Gebieten maßgebend geworden ſind. An den Ergebniſſen vieler der zur Beratung kommenden Gegenſtände hat die Stadtgemeinde ein unmittelbares praktiſches Intereſſe, ſowohl wegen der ſchon beſtehenden Einrichtungen, bei denen ſie für die Ernährung der Inſaſſen der Krankenhäuſer und des Bürgerhauſes, der Schul⸗ kinder und der Armenbevölkerung, ſowie für die Verſorgung der Bevölkerung mit Waſſer wirkt, dann aber auch zur Sammlung von Erfahrungen für künftige wichtige Aufgaben, an welche übrigens andere Gemeinden bereits mit Verſuchen heran⸗ getreten ſind. Aus dieſen Gründen haben wir beſchloſſen, einen Vertreter zum zweiten internationalen Kongreß für Nahrungsmittelhygiene zu entſenden und beantragen die Zuſtimmung der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung. Da ſich die Reiſe in außerdeutſche Staaten er⸗ ſtreckt, bedarf es nach § 7 der Beſtimmungen über die Gewährung von Reiſekoſten uſw. eines Ge⸗ meindebeſchluſſes. Die Koſten werden nach der vorläufigen Berechnung etwa 350 ℳ betragen und ſollen dem Dispoſitionsfonds entnommen werden. Charlottenburg, den 9. Juli 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IIIb. 1661. Druckſache Nr. 234. Borlage betr. Verſtärkung der Etatsnummern Drd. Kapitel I1—4—1 und 2 für 1910. Urſchrif tlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Aus dem Dispoſitionsfonds für 1910 wer⸗ den verſtärkt: 2) Ord. I1—4—1 (Ruhegeld einſchl. Zuſchüſſe) 0 300 b) Ord. 1—4—2 (Witwen⸗ und Waiſengeld einſchl. Zuſchüſſe) um 1000 ℳ. Der Mehrbedarf der beiden gegenſeitig über⸗ tragbaren Etatsnummern ergibt ſich aus nach⸗ ſtehender Zuſammenſtellung: Voraus⸗] Geſamt⸗ 1 ſece acer] mhn Etats⸗ Etats⸗ Ende Bedarf ſim Rech⸗ Mehr⸗ ſoll Auguſt „fur a nung⸗ nummer 1910 Sept. 10] jahre ſ bedarf März 11] 1910 ¼ ʒ 2 Ord. I41] 12000f 12936] 2064] 15000] 3000 „ I4-2 7000] 6800] 1200] 8000] 1000 19000f 19736] 3264] 23000] 4000 Die Höhe der im Laufe eines Jahres bei dieſen beiden Etatsnummern neu hinzutreten⸗ den Ausgaben läßt ſich ſchwer im voraus be⸗ ſtimmen. Bei der Aufſtellung des Etats für 1910 nahmen wir an, daß eine Erhöhung des Solls um zuſammen 4000 ℳ bei beiden Ausgabenummern hinreichen würde, um den Mehrbedarf für neu hin⸗ zukommende Empfänger decken zu können. Wie erſichtlich, iſt das Jahresſoll aber ſchon jetzt um rund 700 ℳ überſchritten worden. Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres wird daher mit einer weiteren Mehrausgabe in Höhe von etwa 4000 ℳ gerechnet werden müſſen, von denen 3000 ℳ auf 1—4—1 und 1000 ℳ auf I1—4—2 entfallen. Charlottenburg, den 1. September 1910. Der Magiſtrat. Matting 11. i. V. 1 348. Druckſache Nr. 235. Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel zur unter⸗ bringung von Perſonen in nichtſtädtiſchen Kranken⸗ anſtalten. An die Stadtvervordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etats⸗Nummer v—3—10b — Unter⸗ bringung von Perſonen in nichtſtädtiſchen Krankenanſtalten wird für 1910 um 31 602 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds ver⸗ ſtärkt. Die innere Abteilung des Krankenhauſes Weſtend iſt dauernd mit ſchwer lungenkranken Per⸗ ſonen, insbeſondere ſchwer lungenkranken Frauen, ſo überfüllt, daß es, um wiederholt vorgekommene Abweiſungen und die Schwierigkeiten, die ſich aus der Überbelegung ergeben, zu vermeiden, notwendig geworden iſt, eine größere Anzahl ſchwer lungen⸗ kranke Frauen in anderen Anſtalten unterzubringen Die vorhandenen Anſtalten in Groß⸗Berlin ſind durchweg ſelbſt überfüllt. Nach mehrfachen Ver⸗ handlungen iſt es uns jedoch gelungen, mit dem Krankenhaus Nordend, dem auch die Berliner Armenverwaltung dauernd Kranke überweiſt, ein Abkommen zu treffen, wonach die Anſtalt ſich ver⸗ pflichtet hat, ſtändig bis zu 30 lungenkranke Frauen aus Charlottenburg aufzunehmen. Der tägliche Verpflegungsſatz iſt, da für dieſe Frauen ein eigener Pavillon errichtet werden muß, und wir uns mit Rückſicht auf die in Ausſicht ſtehende Eröffnung unſerer eigenen Anſtalt in Beetz⸗Sommerfeld nicht länger als drei Jahre binden zu können glaubten, die Baukoſten daher in dieſen 3 Jahren amortiſiert werden müſſen, auf 4,30 ℳ nebſt 30 für Vor⸗ haltung und Reinigung der Kleidung und Wäſche feſtgeſetzt worden. Der Verpflegungsſatz iſt, mit Rückſicht auf den darin enthaltenen Tilgungs⸗ und Verzinſungsbetrag zwar höher als der ſonſt von uns in den meiſten Krankenhäuſern bezahlte, überſteigt aber die Selbſtkoſten, die uns bei Aufnahme dieſer Kranken in unſerem Krankenhaus Weſtend ent⸗ ſtehen würden, nur ganz wenig, obwohl bei uns Koſten für Verzinſung und Tilgung der Baukoſten nicht berechnet werden. Da dieſe erhöhten Aufwendungen für die Unterbringung Kranker in nichtſtädtiſchen Anſtalten bei der Aufſtellung des Etats nicht vorhergeſehen werden konnten, ſind ſie in der (im vorigen Jahre