bereits überſchrittenen) Etatsſumme von 50 000 ℳ nicht vorgeſehen; es iſt daher notwendig, dieſe Etats⸗ ſumme um den Betrag zu erhöhen, den die Unter⸗ bringung von 30 Perſonen täglich im Krankenhauſe Nordend bis zum Jahresſchluß erfordert. Unter der Vorausſetzung, daß der neue Pavillon, wie ur⸗ ſprünglich in Ausſicht genommen, ſchon am 15. Auguſt d. I. in Betrieb genommen wird, ſind bis zum Jahresſchluſſe dazu 31 602 ℳ erforderlich. Wir beantragen, um dieſen Betrag die Etats⸗Nummer „Unterbringung in nichtſtädtiſchen Krankenan⸗ ſtalten“ aus dem Dispoſitionsfonds zu verſtärken. Charlottenburg, den 6. Auguſt 1910. Der Magiſtrat. Matting Samter. u. i. V. IIIa. 1264 Druckſache Nr. 236. Borlage betr. Anderungen der „Organiſation der Wohnungspflege“. Urſchriftl iſcch mit Akten Fach 35—25 1 und 1 Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, folgenden Anderungen des Entwurfes einer „Organiſation der Wohnungspflege“ zuzu⸗ ſtimmen: 1. Der Ziffer 3 des § 6, Abſatz 2, ſind die Worte hinzuzuſetzen „die zur Mitarbeit bereit ſind“. . Der Vorſchrift des § 6, letzter Abſatz, wo⸗ nach die Mitglieder der Wohnungsaus⸗ ſchüſſe von der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung zu wählen ſind, ſind die Worte hinzu⸗ zuſetzen „nach Anhörung der Deputation für die Wohnungspflege“. 1. Eine nochmalige eingehende Prüfung der rechtlichen Stellung der Mitglieder der Wohnungs⸗ ausſchüſſe hat unſere bisher ſchon vertretene Auf⸗ faſſung beſtätigt, daß jene Mitglieder keine Ehrenbeamten im Sinne des § 74 der Städte⸗ Ordnung ſind, daß ſie alſo nicht, wie dieſe, zur Über⸗ nahme des Amtes gezwungen werden können, daß vielmehr ihre Arbeit in den Wohnungsausſchüſſen eine freiwillige iſt. Um eine unrichtige Auffaſſung und Handhabung der Beſtimmung des § 6 Abſ. 2 Ziffer 3 zu verhindern, halten wir es für unerläßlich, der betreffenden Beſtimmung einen Zuſatz — im Sinne der ſeinerzeit von uns vor⸗ geſchlagenen Faſſung — zu geben, der über die Freiwilligkeit der Mitarbeit jener Perſonen keinen Zweifel läßt. Dies wird durch den von uns im Tenor unter 1 vorgeſchlagenen Zuſatz erreicht. 2. Erſcheinen hiernach die Wohnungsausſchüſſe als freiwillige Hilfsorgane der Deputation für die Wohnungspflege, ſo iſt es nicht mehr als billig, daß der Deputation eine Mitwirkung bei der Auswahl der in den Ziffern 3 und 4 des § 6 aufgeführten Aus⸗ ſchußmitglieder zugeſtanden wird; dies umſomehr, als ihr gemäß § 1 der „Organiſation“ eine Mit⸗ wirkung ſogar bei der Wahl der Bürgerdeputierten zuſteht, die als eigentliche Ehrenbeamte und Depu⸗ tationsmitglieder der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung ja beträchtlich näher ſtehen, als die Ausſchuß⸗ mitglieder. Deputation betrifft, ſo ſtehen wir zwar aus den vor⸗ 1— 391 Was das Maß der Mitwirkung der ſtehenden, ſowie den in der Sitzung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 26. Juni d. I. außer⸗ dem von uns geltend gemachten Gründen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Auswahl der Aus⸗ ſchußmitglieder ſelbſtändig durch die Deputation er⸗ folgen müßte. Wenn wir trotzdem im Intereſſe der Sache dem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ verſammlung zuſtimmen, wonach die Ausſchuß⸗ mitglieder von der Stadtverordnetenverſammlung gewählt werden ſollen, ſo geſchieht dies nur unter der Vorausſetzung, daß die Deputation mindeſtens dasſelbe Recht der Mitwirkung bei der Wahl der Ausſchußmitglieder erhält, das ihr nach § 1 cit. bei der Wahl der Bürgerdeputierten zuſteht. Wir be⸗ antragen daher, der betreffenden Beſtimmung des § 6 den im Tenor unter 2 vorgeſchlagenen Zuſatz zu geben. Den übrigen von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung beſchloſſenen bzw. vorgeſchlagenen Ande⸗ rungen der 3 das Wohnungsamt betreffenden Ent⸗ würfe haben wir zugeſtimmt. Charlottenburg, den 5. September 1910. Der Magiſt rat. Schuſtehrus. Seydel. IIIa 1327. Druckſache Nr. 237. Vorlage betr. Inventarbeſchaffung für die höhere Mädchenſchule IV. Urſchriftlich mit Akten Fach 73 Nr. 2 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der allmählichen Beſchaffung des Inven⸗ tars für die vorübergehend in den Räumen Sybelſtraße 22/23 untergebrachte höhere Mäd⸗ chenſchule IV nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs wird zugeſtimmt. Die erforderlichen Mittel ſind vorläufig aus den laufenden Vorſchüſſen zu entnehmen und aus den für den Bau der höheren Mädchen⸗ ſchule IV vorgeſehenen Anleihemitteln zu decken. Die zurzeit aus 9 Klaſſen beſtehende höhere Mädchenſchule IV (ogl. Etat 1909 Ord. III1 — 5 —1 und Etat 1910 Ord. II B — 5) iſt bis zum Vor⸗ handenſein eines eigenen Schulgebäudes in dem Mädchenflügel des Gemeindeſchulhauſes Sybel⸗ ſtraße 22/23 untergebracht. Die Ausſtattung der Schule beſteht jetzt teils aus Inventar der Ge⸗ meindeſchule XXVI, teils aus vorhandenen Be⸗ ſtänden des ſtädtiſchen Bauhofs. Mit Rückſicht darauf, daß mit jedem Halbjahr eine Vermehrung der vorhandenen Klaſſen um eine weitere Klaſſe eintritt und auf die Dauer eine aushülfsweiſe Benutzung des Inventars der Gemeindeſchule XXVI bzw. der geringen Bau⸗ hofsbeſtände nicht angängig iſt, liegt die Not⸗ wendigkeit nahe, das nach Maßgabe der vor⸗ handenen Klaſſen jeweilig erforderliche Inventar ſchon jetzt zu beſchaffen und ſo die Schule all⸗ mählich mit eigenen Mobilien auszuſtatten. Ein mit 16 000 ℳ. abſchließender Koſtenanſchlag be⸗ findet ſich Blatt 17 ff der Akten. Wir haben in Übereinſtimmung mit der Deputation für das höhere Mädchenſchulweſen beſchloſſen, die zur Beſchaffung des Inventars erforderlichen Mittel vorläufig den allgemeinen Vorſchüſſen zu entnehmen und die Erſtattung der