—— 393 — Ortspolizei herbeigeführt. Es hat ſich aber nach⸗ träglich als wünſchenswert ergeben, dieſen Flucht⸗ linienplan aus Zweckmäßigkeitsgründen noch an einigen Stellen abzuändern. Die Zuſtimmung der Ortspolizei zu der Abänderung iſt zwar noch nicht herbeigeführt, es iſt aber nicht daran zu zweifeln, daß ſie erteilt werden wird, da die Anderungen unweſentlicher Natur ſind. Der in der zugehörigen Mappe vb 73 befindliche Entwurf iſt unter Berück⸗ ſichtigung dieſer Anderungen aufgeſtellt. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe unſerer Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 8. September 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX. E. 874. Druckſache Nr. 240. Vorlage betr. Neuban der Marchbrücke. Urſchriftlich mit den Akten Fach 18 Nr. 3 und der Mappe III — 4, enthaltend: 17 Blatt Zeich⸗ nungen und 1 Heft Erläuterungsberichte und Koſtenanſchläge an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der vorgelegte Entwurf für den Neubau der Marchbrücke wird genehmigt. 11. Die erforderlichen Mittel im Geſamtbetrage von 658 000 ℳ werden bewilligt und ſind der Anleihe zu entnehmen. Die im Zuge der March⸗ und Franklinſtraße vorhandene hölzerne Brücke über den Landwehr⸗ kanal iſt im Jahre 1889 von der Stadtgemeinde auf ihre Koſten erbaut und damals landespolizeilich nur als Proviſorium mit der Auflage genehmigt worden, daß ſie in 10 Jahren von der Stadtgemeinde durch eine maſſive Brücke erſetzt werden ſollte. Im Jahre 1899 iſt ſie aber aus Anlaß der Einführung des elektriſchen Betriebes der darüber führenden Straßenbahn von der Stadtgemeinde auf Koſten der Straßenbahngeſellſchaft entſprechend verſtärkt und iſt hierbei ſeitens der Landespolizeibehörde eine beſtimmte Friſt für den maſſiven Neubau nicht wieder geſetzt worden. Inzwiſchen iſt jedoch die alte hölzerne Brücke ſehr baufällig geworden und genügt auch in ihren geringen Breitenabmeſſungen nicht mehr dem über ſie hinweggehenden ſtarken, von Jahr zu Jahr wachſenden Verkehr. Wir beabſichtigen daher, die alte hölzerne Brücke ſo ſchnell wie möglich durch eine neue, maſſive, dem heutigen und künftigen Vertehrsbedürfnis entſprechende Brücke zu er⸗ ſetzen. Während des Neubaues bleibt die hölzerne Brücke noch beſtehen und nimmt nach wie vor den Verkehr auf. Sie iſt von vornherein ſo angelegt, daß ſie den Neubau der Brücke nicht hindert. Die Höhenlagen der beiderſeits anſchließenden Straßen können ohne Schwierigkeit auf die für den Neubau erforderliche Höhe gebracht werden. Die Rampen werden bis zur endgültigen Regulierung des Salz⸗ ufers und des Charlottenburger Ufers nur provi⸗ ſoriſch befeſtigt. Aus dem Entwurf bitten wir zu entnehmen, daß es möglich iſt, den Neubau als eine maſſive gewölbte Brücke herzuſtellen. Es verbleibt bei dem größten Hochwaſſer unter der Brücke noch ein genügend breiter und hoher Raum für die Durchfahrt der Schiffe. Neben dem Haupt⸗ gewölbe ſind für die Überbrückung von Ladeſtraßen am Charlottenburger Ufer und am Salzufer zwei kleinere Gewölbe vorgeſehen. Die Ladeſtraße am Salzufer wird vorerſt noch nicht angelegt, das Nebengewölbe ermöglicht jedoch ohne Schwierigkeit die ſpätere Durchführung derſelben. Die Konſtruktion der Gewölbe iſt für zwei Ausführungsmöglichkeiten durchgeführt. Die eine ſieht elaſtiſche Bögen, die andere Dreigelenkbögen aus Beton vor. Letztere haben den Vorzug, daß ſie das Bauwerk unabhängiger von der Güte des Baugrundes machen; die Ausführung iſt jedoch ſchwieriger als bei den bisher üblichen Gewölben und wird nur von großen Firmen übernommen werden können, die bereits Erfahrung darin haben. Welche von dieſen beiden Ausführungsmöglich⸗ keiten dem Neubau zugrunde gelegt werden ſoll, muß von dem Ergebnis der öffentlichen Aus⸗ ſchreibung abhängig gemacht werden und behalten wir uns daher die Entſcheidung hierüber vor. Die Koſten ſind in beiden Fällen gleich hoch veran⸗ ſchlagt. Der Baugrund beſteht aus Sand. Die Fun⸗ dierung der Hauptwiderlager kann alſo ohne Schwierigkeit auf Beton zwiſchen Spundwänden, oder vermittelſt Grundwaſſerabſenkung hergeſtellt werden. Die Widerlager der Nebengewölbe ſind der Koſtenerſparnis wegen auf Eiſenbetonpfählen fundiert. Die Anſichtsflächen der Brücke werden mit Werkſteinen verkleidet. Die nutzbare Breite der Brücke iſt mit 12 m für den Fahrdamm und je 4,5 m für die beiden Bürgerſteige dem zu er⸗ wartenden Verkehr entſprechend bemeſſen worden. Neben der Brücke ſollen auf der Nordſeite zu beiden Seiten kleinere Aufbauten zur Belebung des architektoniſchen Bildes errichtet werden, die für ſtädtiſche praktiſche Zwecke, etwa für Trans⸗ formatoren oder zur Unterbringung von Geräten der Straßenreinigung oder des Straßenbaues uſw. benutzt werden ſollen. Die geſamten Baukoſten ſind für beide Aus⸗ führungsmöglichkeiten gleich hoch auf je rund 658 000 ℳ veranſchlagt; davon entfallen auf die eigentlichen Brückenbaukoſten mit Einſchluß der architektoniſchen Aufbauten und der Verzinſung des Baukapitals etwa 505 900 ℳ, der Reſt iſt für die Herſtellung der Straßenanſchlüſſe, Tiefer⸗ legung der Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer und Durchführung derſelben unter der Seiten⸗ öffnung der Brücke, ſowie zur Freilegung eines Teils des Salzufers beſtimmt. Zur Deckung dieſer Koſten ſind die erforder⸗ lichen Mittel in der Anleihe vorgeſehen und zwar in der Anleihe von 1899, 1902 und 1908 mit msgeſamm 539 000 ℳ, in der gemäß Gemeindebeſchluß vom 2. /29. Juni d. I. (Druckſache Nr. 177 und 213) aufzunehmenden neuen Anteihe mit 130 000 ℳ zuſammen 669 000 . Letzterer Betrag iſt auch bereits durch die Etats für 1907, 1908 und 1910 zur Verfügung geſtellt (vergl. Extraordin. des Hauptetats für 1910 Ka⸗ pitel VI—1 und die Erläuterung dazu). Wir bemerken noch, daß wir bereits die landes⸗ polizeiliche Genehmigung zum Neubau der March⸗ brücke eingeholt und dieſe unterm 13. v. M. er⸗