—— 394 —— halten haben. Der hier vorgelegte Entwurf deckt ſich im weſentlichen mit dem landespolizeilich ge⸗ nehmigten Bauentwurf. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit unſerer Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 8. September 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX D 1468. Druckſache Nr. 241. Borlage betr. Abrechnung mit der Berliniſchen Bodengeſellſchaft über den Verkauf der Reſt⸗ grund ſtücke an der Bismarckſtraße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 154 Band I1I und vII an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung nimmt von dem Antrag der Berliniſchen Boden⸗ geſellſchaft Kenntnis, durch den ſie um Aus⸗ zahlung des geſamten gegenwärtig feſt⸗ ſtellbaren Gewinnanteils erſucht, der auf ſie aus dem Verkauf der Reſtgrundſtücke an der Bismarckſtraße entfällt und erklärt ſich damit einverſtanden, daß dieſem Antrage ent⸗ ſprochen wird. Die Verſammlung ermächtigt demgemäß den Magiſtrat, der Geſellſchaft den bisher zurückgehaltenen Gewinnanteil von 115 348,42 ℳ mit 4% Zinſen ſeit dem 1. Juli d. J. an die Berliniſche Bodengeſell⸗ ſchaft zu zahlen, wenn die Geſellſchaft die Ver⸗ pflichtung übernimmt, die noch nicht ver⸗ äußerten Baumasken mindeſtens innerhalb der nächſten fünf Jahre, nicht ohne Bau⸗ verpflichtung zu verkaufen. Die Berliniſche Bodengeſellſchaft hat ihren Auftrag, die ihr zum Verkauf überlaſſenen Reſt⸗ grundſtücke an der Bismarckſtraße zu verkaufen, im weſentlichen ausgeführt. Unverkauft ſind ledig⸗ lich nur noch drei Baumasken in einer Geſamtgröße von 185 qm nämlich die Grundſtücke 2) Band 106 Blatt Nr. 4009 von 58 qm Flächen⸗ inhalt, b) Band 106 Blatt Nr. 4008 von 53 qm Flächen⸗ inhalt, c) Band 203 Blatt Nr. 6890 von 74 qm Flächen⸗ inhalt. Dieſe Reſtgrundſtücke ſind zwiſchen Rückert⸗ und Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße gelegen. Der geſamte aus dem Verkauf der Reſtgrundſtücke erzielte Erlös iſt von der Stadtgemeinde bar vereinnahmt. Er überſteigt die Garantieſumme, ſo daß eine Zahlung von Zinſen nicht mehr ſtattfindet. Alle früher fällig geweſenen Zinſen der Garantieſumme ſind pünkt⸗ lich bezahlt. Die Berliniſche Bodengeſellſchaft hat nach dem beſtehenden Vertrage einen Anſpruch darauf, daß die Stadt ihr den vertraglichen Gewinn⸗ anteil auszahlt, der ſich aus der Veräußerung der im Vertrage als bebaubar bezeichneten Grundſtücke ergibt, nachdem ſämtliche bebauten Grundſtücke verkauft ſind. Die Zahlung dieſes Anteils iſt am 1. Juli d. I. erfolgt. Dagegen beſteht gegenwärtig kein Anſpruch darauf, daß der Geſellſchaft auch der⸗ jenige Gewinnanteil ausgezahlt wird, der auf die nach dem Vertrage als unbebaubar geltenden Grundſtücke entfällt. Der Vertrag ſieht vielmehr vor, daß der Geſellſchaft der Gewinnanteil aus der Veräußerung der als unbebaubar geltenden Grund⸗ ſtücke erſt nach Veräußerung ſämtlicher unbebau⸗ barer Grundſtücke ausgezahlt wird. Die Geſellſchaft beantragt, in Abweichung von dem Vertrage, ihr den bisher feſtſtellbaren auf ſie entfallenden Ge⸗ winnanteil aus dem Verkauf der unbebaubaren Grundſtücke ſchon jetzt auszuzahlen. Wir ſind bereit, der Geſellſchaft, die in jeder Weiſe den Auftrag dem ſtädtiſchen Intereſſe entſprechend erledigt hat und tatſächlich alle bisher verkauften und nach dem Vertrage als unbebaubare Baumasken anzuſehen⸗ den Grundſtücke über ihre vertragliche Obliegenheit hinaus mit Bauverpflichtung, alſo wie die Baugrundſtücke, veräußert hat, im Hinblick auf dieſe beſonderen Bemühungen und die hieraus der Stadt zweifellos erwachſenden allgemeinen Vorteile, entgegenzukommen. Hierbei verfolgen wir nebenher den Zweck, die Geſellſchaft in ihrem Bemühen weiter zu unterſtützen, die unbebaubaren Grundſtücke nur mit Bauverpflichtung zu verkaufen und den Verkauf nicht zwecklos zu überſtürzen, was in ihrer Hand liegen würde. Die Geſellſchaft iſt bereit, die im Antrage wiedergegebene Verpflich⸗ tung zu übernehmen. Der Gewinnanteil der Ber⸗ liniſchen Bodengeſellſchaft beim Verkauf ſämt⸗ licher bisher verkaufter Grundſtücke errechnet ſich wie folgt. Es ſind insgeſamt verkauft worden: 12 833 qm oder 904,688 Qua⸗ dratruten für einen Geſamt⸗ erlös von. 2246 453,54 ℳ Die Geſellſchaft hat vertraglich einen Anſpruch auf die Hälfte desjenigen Kauferlöſes, der den Betrag von 1750 ℳ. für die Qua⸗ dratrute überſteigt, ſofern der Stadtgemeinde der Einheitspreis von 1925 ℳ für die Quadratrute verbleibt. Der Wert dieſer 904,68s Quadratruten zu1750 für die Quadratrute beträgt. Mithin gelangen zur Vertei⸗ mung a 2 Hiervon erhält die Berliniſche Bodengeſellſchaft die Hälfte Hierauf hat die Geſellſchaft als Gewinnanteil lediglich aus dem Verkauf der be baubaren Grundſtücke bereits erhalten Es beträgt der auf die un be⸗ baubaren verkauften Grund⸗ ſtücke entfallende bisher zurück⸗ gehaltene Gewinnanteil Der Stadtgemeinde verbleibt nach Zahlung des Gewinnanteils ein Reinerlös von. 2 216 453,54 „ — 310624,77 „ — 1 899 828,77 d. i. pro Quadratrute ein Betrag von 2099,98 . Garantiert ſind für die Quadratrute 1925 ℳ; der Garantiepreis iſt mithin nicht allein gedeckt, ſondern noch überſchritten, und zwar um 158 304,37 . Die Berliniſche Bodengeſellſchaft hat, abgeſehen von den durch die Käufer direkt gezahlten Zinſen an Garantiezinſen aus ihren Mitteln an die Stadt 125 686 ℳ abgeführt. 2 Der geſamte bare Erlös aus der Veräußerung der bebaubaren und unbebaubaren Grundſtücke 1 583 204,— „ 633 249,54 „ 316 624,77 „ 201 276,35 „ 115 348,42 „