— 395 12. Mai d. I. in den Händen der Stadtgemeinde. Es hätte deshalb billigerweiſe auch ſpäteſtens am 1. Juli der Anteil aus dem Verkauf der unbebaubaren Grundſtücke gleichzeitig mit dem Anteil aus dem Verkauf der bebaubaren Flächen an die Geſellſchaft zur Zahlung gelangen müſſen, wenn ſich bis dahin ein Gemeindebeſchluß hätte herbeiführen laſſen. Aus dieſem Grunde erachten wir es für angemeſſen, der Geſellſchaft den Betrag von 115 348,42 ℳ vom 1. Juli d. I. ab mit 40% zu verzinſen. Charlottenburg, den 8. September 1910. Der Magiſtrat. Mattin g. Bredtſchneider. Dr Maier. war bereits am 1X. E. 1127. Druckſache Nr. 242. betr. ubertragung der Vertragsrechte Spandauer Straßenbahn auf die Stadt⸗ gemeinde Spandan. urſchriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 16 Band 1 und II1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Übertragung des mit der Allgemeinen Elektrizitätsgeſellſchaft abgeſchloſſenen Zu⸗ ſtimmungsvertrages über die Benutzung der Straße Spandauer Chauſſee zwiſchen der früheren Gemarkungsgrenze mit Ruhleben und dem Streckenzeichen 10,5 75 durch die 1 27. 1. Straßenbahn nach Spandau vom-13.2 1906 auf die Stadtgemeinde Spandau wird zu⸗ geſtimmt. Von der Stellung eines Haftgeldes gemäß § 18 des Vertrages durch die Stadt Spandau wird abgeſehen. Nach § 15 des unter Zuſtimmung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 6. Dezember 1905 (Druckſache Nr. 450) mit der Allgemeinen Elektri⸗ Vorlage über die zitätsgeſellſchaft geſchloſſenen Vertrages vom 1 2 1906, betreffend die tleinbahngeſetzliche Zu⸗ ſtimmung zur Benutzung der Straße Spandauer Chauſſee zwiſchen der (früheren) Gemarkungs⸗ grenze mit Ruhleben und dem Streckenzeichen 10,5 75 (am Spandauer Bock) zur Herſtellung und zum Betriebe einer Straßenbahn iſt für die Ubertragung der Vertragsrechte auf Rechtsnach⸗ folger die Zuſtimmung der Stadtgemeinde vor⸗ behalten. Dieſe Zuſtimmung ſoll indes nicht ver⸗ ſagt werden, wenn der Rechtsnachfolger in rechts⸗ verbindlicher Form in alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrage eintritt und ausreichende Sicherheit für ihre Erfüllung bietet. Nachdem die Straßenbahn von Spandau nach dem Spandauer Bock durch die Stadtgemeinde Spandau käuflich erworben und ihr Betrieb am 1. Juli 1909 von letzterer übernommen worden iſt, traten der Magiſtrat in Spandau und die All⸗ gemeine Elektrizitäts⸗Geſellſchaft an uns mit dem Antrage auf Übertragung des Vertrages heran. Wir hatten aus dieſem Anlaß verſucht, im beiderſeitigen Intereſſe der Schaffung klarer Ver⸗ hältniſſe, von der Stadtgemeinde Spandau die Ab⸗ tretung der ihr an der Spandauer Chauſſee, ſoweit ſie gelegentlich der Umgemeindung des Gebietes der Spandauer Bergbrauerei zur Gemarkung Charlottenburg geſchlagen iſt, zuſtehenden Rechte zu erlangen und die Beſtimmungen des Vertrages vom 28 2 1906 auf dieſe Chauſſeeſtrecke auszu⸗ dehnen. Außerdem hatten wir angeregt, daß Spandau ſich zur Einrichtung eines Anſchluß⸗ betriebes mit Fahrkarten⸗ und Tarifgemeinſchaft — ſoweit nicht bereits durchden Vertrag vom 73.4 1906 ein Recht hierauf begründet iſt — bereit erklären möge. Die an unſere Vorſchläge von Spandau geknüpften Bedingungen überwiegen indes unſer Intereſſe an der Abtretung der Rechte an dem Teile der Spandauer Chauſſee ſo bedeutend, daß wir von weiteren diesbezüglichen Verhandlungen Ab⸗ ſtand genommen und in Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation lediglich die Übertragung des mehrerwähnten Vertrages gemäß § 15 beſchloſſen haben. Einem vom Magiſtrat Spandau geäußerten Wunſche und dem ſonſt unter Nachbargemeinden üblichen Verfahren entſprechend, glauben wir von der Forderung des Haftgeldes gemäß § 18 des Ver⸗ trages durch die Stadt Spandau abſehen zu können. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 18. Juli 1910. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. u. i. V. IXA 338. Druckſache Nr. 243. Antrag. Die Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, möglichſt bald eine Schwimm⸗ und Badeanſtalt auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in der Nürnberger Straße zu errichten. In Anbetracht, daß die kleinen und mitt⸗ leren Wohnungen im Oſtviertel nicht mit Badeeinrichtungen ausgerüſtet ſind, und dieſe von Tauſenden aus der unbemittelten, ar⸗ beitenden und dienenden Bevölkerung jener Stadtgegend ſehr vermißt werden, ſoll die ſtädtiſche Badeanſtalt eine genügende Anzahl von Wannen⸗ und Brauſebädern zu volks⸗ tümlichen Preiſen erhalten. Die Schwimmanſtalt, eine Notwendigkeit für die Kräftigung und körperliche Aus⸗ bildung unſerer Jugend, ſoll den Schülern und Schülerinnen der Charlotten⸗ burger Schulen an gewiſſen Tagen zu ermäßigten Preiſen Zutritt gewähren. Die Einrichtung von römiſchen, ruſſiſchen und mediziniſchen Bädern auf Grund angemeſſener Eintrittspreiſe, ſoll erwogen werden. Nach ärztlicher Ausſage liegt hier ein dringendes Bedürfnis vor. Soweit Raum zur Verfügung bleibt, ſoll ein kleiner Kinderſpielplatz ſowie ein Dach⸗ garten angelegt werden. Es wird empfohlen, auf dem ſtädtiſchen Grundſtücke noch denjenigen Gemeindever⸗