Darlagen für die Ftadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 256. Borlage betr. Berſtärkung der Mittel zur Unter⸗ bringung von unheilbaren Lungentranken in Anſtalten. Mit den Vorgängen der Stellen VIII und III an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummern des Ordinariums Kapitel v—3—9 und X—8— 9b für 1910 werden um 4000—9500, zuſammen 13 500 Jℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Seit einer Reihe von Jahren ſind wir bemüht, Lungenkranke, die für die Heilſtättenbehandlung wegen ihres vorgeſchrittenen Leidens nicht mehr in Frage kommen, dann, wenn ſie mit anderen An⸗ gehörigen eine enge Wohnung zu teilen gezwungen ſind und ſofern ſie Auswurf haben, eine ſtändige Gefahr der Anſteckung für die übrigen Familien⸗ mitglieder wie für alle, mit denen ſie in Berührung kommen, bilden, in geeigneter Weiſe abzuſondern. Wo es ſich möglich machen läßt, werden beſondere Lagerſtätten für den Kranken beſchafft, beſondere Zimmer für ihn zugemietet, nötigenfalls ein Miets⸗ zuſchuß bezahlt, damit Schlafburſchen entlaſſen werden können und das von ihnen benutzte Zimmer für den Kranken verfügbar wird. Wo alle dieſe Maßregeln entweder nicht ausführbar ſind oder den beabſichtigten Zweck nicht vollſtändig erreichen laſſen, bleibt nur übrig, den Schwerkranken aus der Familie ganz zu entfernen und in einer ge⸗ eigneten Anſtalt zu iſolieren. Wie bekannt, ſoll auch die von der Stadt demnächſt zu erbauende Anſtalt zur Behandlung von Tuberkulöſen aller Stadien zu einem Teil auch der Aufnahme dieſer Schwerkranken dienen. Zurzeit ſtehen uns zur Aufnahme ſolcher Kranken nur 2 kleinere Anſtalten, das Haidehaus bei Hannover und Burg Daber bei Wittſtock, zur Verfügung. Während es in früheren Jahren außerordentliche Schwierigkeiten bereitete, Kranke dieſer Art dazu zu beſtimmen, ihre Familien zu verlaſſen und ſich in einer Anſtalt iſolieren zu laſſen, iſt es dem unabläſſigen Bemühen unſerer Fürſorgeſtelle für Lungenkranke allmählich ge⸗ lungen, nach und nach hier eine Anderung zu er⸗ reichen. Die Scheu der Kranken vor den Pflege⸗ heimen nimmt ab, und wenn es auch nicht gelingt, alle, die die Pflegeheime aufſuchen — was ja am erwünſchteſten wäre — dauernd, bis zu ihrem Tode, darin feſtzuhalten, ſo iſt doch auch die nur zeit⸗ weilige Entfernung eines ſolchen bazillenſtreuenden Kranken aus ſeiner engen Häuslichkeit auf einige Monate ein Ziel, das dringend anzuſtreben ſein muß. Bei einer Anzahl von Kranken iſt es übrigens in der Tat gelungen, ſie zu längerem Aufenthalt in einem Pflegeheim zu beſtimmen; einzelne von ihnen befinden ſich ſchon länger als ein Jahr darin. Die Folge dieſer vom Standpunkt der öffent⸗ lichen Geſundheitspflege dringend erwünſchten Zunahme der Zahl der in Pflegeheimen iſolierten, Anſteckung verbreitenden Lungenkranken iſt natur⸗ gemäß, daß die im Etat dafür vorgeſehenen Mittel ſich in dieſem Jahre als zu gering erwieſen haben. a) Im Armenetat, Kapitel V, ſind 6000 ℳ (für bereits laufend unterſtützte ſolche Kranke) zur Unter⸗ bringung in Pflegeheimen vorgeſehen. Bis zum 31. Auguſt ſind hiervon, unter Berückſichtigung der noch ausſtehenden Rechnungen, bereits 4339,20 verausgabt worden. Da ſich für Rechnung dieſer Etatsnummer zurzeit 2 Kranke im Haidehaus und 6 Kranke in Burg Daber befinden, entſtehen, wenn ſie bis zum Jahresſchluß in den Anſtalten ver⸗ bleiben, was erhofft wird, allein für ſie noch 1484 4 3180 ℳ, zuſammen 4664 ℳ Koſten. Rechnet man für neue Kranke, die bis zum Jahres⸗ ſchluß noch in die Anſtalt gehen, und für Neben⸗ koſten (zur Abrundung) noch 996,80 ℳ hinzu, ſo ergibt ſich eine vermutliche Geſamtausgabe von 10 000 ℳ. Es bedarf daher einer Verſtärkung um 4000 ℳ. b) Im Geſundheitspflege⸗Etat, Kapitel X, ſtehen (für noch nicht laufend unterſtützte Kranke) 15 000 ℳ zur Unterbringung in Pflegeheimen zur Verfügung. Die Ausgabe bis Ende Auguſt wird ſich hier vorausſichtlich auf 10 872,05 Jℳ ſtellen. Im Haidehaus befinden ſich zurzeit 9, in Burg Daber 7 Kranke, deren Verpflegung bis zum Jahresſchluß 6678 + 3710 10 388 erfordert. Für die bis zum Jahresſchluß zu erwartenden Zu⸗ gänge und für Nebenkoſten wird ſchätzungsweiſe mit einer Summe (zur Abrundung) von noch 3239,95 ℳ zu rechnen ſein, ſo daß die Geſamtaus⸗ gabe bis zum Jahresſchluß 24 500 ℳ betragen wird. Es bedarf ſonach hiernach einer Verſtärkung um 9500 . Ob die vorſtehend beantragten Summen aus⸗ reichen werden, ob ſie zu niedrig oder zu hoch be⸗ meſſen ſind, kann heute auch nur mit einiger Zu⸗ verläſſigkeit niſcht angegeben werden. Daß ſie nicht übermäßig hoch werden können, ergibt ſich daraus, daß die Anzahl der Plätze in den Anſtalten beſchränkt iſt, und daher immer nur eine verhältnis⸗ mäßig geringe Zahl von Kranken dort wird unter⸗ gebracht werden können. Nach den Ausgaben bis