—— 113 zugeteilte Zahl von Laternen zu bedienen. Umge⸗ kehrt kann mit dem Löſchen der Laternen erſt be⸗ gonnen werden, nachdem die fortſchreitende Tages⸗ helle dies zuläßt, ſo daß die letzten Laternen in jedem Bezirk immer noch brennen, wenn bereits volle Tageshelle eingetreten iſt. Die Folge davon iſt, daß eine große Menge Cas nutzlos verbrannt werden muß. Ein weiterer Ubelſtand bei der Handbedienung der Laternen beſteht darin, daß auf den, je nach der Witterung ſtets wechſelnden Zeitunterſchied des Eintritts der Dunkelheit und Eintritts der Tageshelle gar keine Rückſicht ge⸗ nommen werden kann. Wie allgemein bekannt, betragen dieſe Zeitunterſchiede von einem Tage zum anderen oft 30 Minuten und mehr. Trotzdem muß das Zünden und Löſchen der Laternen, ohne Rücdſicht des tatſächlichen Bedarfs, nach dem Brennkalender erfolgen. Alle dieſe Mängel werden bei der Benutzung einer zentralen Fernzündung beſeitigt, indem das Zünden und Löſchen der Flammen zu jeder be⸗ liebigen Zeit erfolgen und ſomit dem wirklichen Bedürfnis entſprechend bis ins kleinſte angepaßt werden kann. Außerdem hat dieſe Einrichtung, wie unten nachgewieſen werden wird, erhebliche wirtſchaftliche Vorteile im Gefolge. Eine größere Zahl von Städten, wir nennen Stuttgart, Coblenz, Königsberg i. Pr., Breslau und Lichtenberg, hat die Fernzündung bereits ein⸗ geführt, und zwar die erſtgenannten beiden Städte im ganzen Beleuchtungsgebiet, die übrigen in einzelnen Straßenzügen. Die von unſerer Ver⸗ waltung angeſtellten Verſuche erſtreckten ſich u. a. auf den Tegeler Weg, die Gauß⸗, Cauer⸗, Guericke⸗ und Teile der Berliner Straße. Das Zünden und Löſchen der Laternen geſchieht mittels dauernd brennender Zündflammen und eingeſchalteter Ap⸗ parate, die durch eine etwa je 3 Minuten an⸗ haltende Erhöhung des Gasdrucks die Hähne zu den Brennern öffnen bzw. ſchließen. Die Bauart der Apparate ermöglicht, daß das Löſchen der Laternen ſich nicht gleichzeitig auf ſämtliche La⸗ ternen zu erſtrecken braucht, ſondern auf einzelne beſtimmte Flammen beſchränkt werden kann. Dies iſt bei unſeren zu verſchiedenen Zeiten zu löſchenden Laternen (Abend⸗ und Nachtlaternen) ein unbe⸗ dingtes Erfordernis. Eine beſondere Leitung iſt für die Fernzündung nicht notwendig. Die einzige Vorausſetzung iſt, daß das Rohrnetz eine genügende Weite hat. Dieſe Vorausſetzung iſt bei uns erfüllt und es beſtehen in dieſer Beziehung um ſo weniger Bedenken, als erſt im Laufe der letzten Monate der zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 17./23. Juni 1909 (Druckſache für 1909, Seite 333) genehmigte Einbau eines 1000 mm weiten Rohres von un⸗ ſerem Gaswerk II bis zum Savignyplatz beendet und ſomit für genügende Druckverhältniſſe im ganzen Stadtgebiet in ausreichender Weiſe geſorgt worden iſt. Nachdem die Verſuche ſowohl in anderen Städten als auch bei uns zur Zufriedenheit aus⸗ gefallen ſind — die Zahl der Verſager betrug hier bei zwei verſchiedenen Syſtemen 0,1 bzw. 2,15% —, haben wir in Übereinſtimmung mit der Deputation für die Gaswerke beſchloſſen, die Fernzündung in unſerem ganzen Stadtgebiete einzuführen. Über die Auswahl des Syſtems behalten wir uns unſere Entſchließungen vor. Die zu erwartende Erſparnis an Gas wird auf jährlich 104 600 ehm veranſchlagt. Ferner tritt künftig infolge des langſam und ohne Erſchütterung vor ſich gehenden Zündens eine ge⸗ ringere Zerſtörung der Glühkörper ein, die nach unſeren Beobachtungen eine Erſparnis von 11% unſeres Bedarfs erwarten läßt. Vor allem aber ſinkt die Zahl der erforderlichen Bedienungsmann⸗ ſchaften um etwa 60%. Bei der gegenwärtigen Einteilung der Laternenreviere entfallen nämlich je 65 Laternen auf einen Laternenwärter, dem das Zünden, Löſchen und Putzen der Laternen obliegt. Die Dauer der täglichen Beſchäftigung eines Laternenwärters beträgt nach unſeren Er⸗ mittelungen etwa 3½ Stunde. Die Reparaturen an den Brennern und das Aufſetzen der Glühkörper werden von beſonderen, vollbeſchäftigten Arbeitern, den ſogenannten Laternenarbeitern, beſorgt. Nach Einführung der Fernzündung iſt eine Vergröße⸗ rung der Reviere auf je 200 Laternen (in den Wintermonaten Dezember, Januar, Februar auf je 180 Laternen) mit einem vollbeſchäftigten Be⸗ dienungsmann geplant, deſſen Arbeitsleiſtung die bisher von den Laternenwärtern und den La⸗ ternenarbeitern verrichtete Tätigkeit — mit Aus⸗ nahme des Zündens und Löſchens — umfaßt; im übrigen hat der Bedienungsmann nach dem jedes⸗ maligen Zünden oder Löſchen der Laternen das Revier unter Benutzung eines Fahrrades abzu⸗ fahren, um das richtige Funktionieren der Apparate zu kontrollieren. Bei dieſer Neueinteilung der Reviere ſind im ganzen höchſtens 35, allerdings voll beſchäftigte Bedienungsleute, erforderlich, wäh⸗ rend die Zahl der gegenwärtig ſtundenweis be⸗ ſchäftigten Laternenwärter ſich auf 101 und die der vollbeſchäftigten Laternenarbeiter auf 7, zu⸗ ſammen 108 Perſonen beläuft. Es werden alſo etwa 60 Laternenwärter entbehrlich. Wir heben hierbei beſonders hervor, daß wir beabſichtigen, ſämtlichen überzählig werdenden Laternen⸗ wärtern, ſoweit ſie nicht ihres hohen Alters oder ihrer Dienſtunfähigkeit wegen in den Ruheſtand verſetzt werden müſſen, eine anderweite Beſchäfti⸗ gung in der ſtädtiſchen Verwaltung anzubieten. Wir überlaſſen es danach der freien Entſchließung der Beteiligten, ob ſie das zurzeit beſtehende Ar⸗ beitsverhältnis an anderer Stelle fortſetzen wollen. Die Koſten der Neueinrichtung, des gegen⸗ wärtigen und künftigen Betriebes ſowie die zu erwartenden Erſparniſſe ſtellen ſich wie folgt: 2) Neueinrichtung. 5570 Fernzünder für einfache ſtehende Glühlichtbrenner je 25 ℳ 139 250 ℳ 265 Fernzünder für doppelte je 40 ℳ 10 600 „ 129 Fernzünder für einflammige Invertlampen je 30 . 3 870 „ 332 Fernzünder für mehrflammige Invertlampen je 45 14 940 „ 35 Fahrräder je 180 %Vs 6 300 „ zuſammen 174 960 ℳ. b) Koſten des gegenwärtigen Be⸗ triebes. Lohn der 101 Laternenwärter für 1909 109 200 Lohn der 7 Laternenarbeiter für 1909 10 050 „ zuſammen 119 250 .