— 420 — von 4 % angenommen — jährlich 780 ℳ zu Unter⸗ ſtützungszwecken verwendet werden. Charlottenburg, den 5. Oktober 1910. Der Ma giſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G2. 104. Druckſache Nr. 262. Vorlage betr. Teilung des Stadtbezirks „Schloß⸗ viertel 7“. Urſchriftlich mit 1 Plan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, von der beabſichtigten Teilung des Stadt⸗ bezirks „Schloßviertel 7“ in 2 Bezirke gemäß § 60 Abſ. 1 der Städteordnung Kenntnis zu nehmen und ſich darüber zu äußern. Der Stadtbezirk „Schloßviertel 7“zählte nach der Perſonenſtandsaufnahme vom 15. Oktober v. Is. 9804 Einwohner. Die Einwohnerzahl hat damit eine Höhe erreicht, welche die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ungemein erſchwert; hier⸗ bei fällt beſonders ins Gewicht, daß der Bezirk eine ſtarke Arbeiterbevölkerung aufweiſt und daß das ſüdlich der Knobelsdorffſtraße gelegene Gebiet des Bezirks ſeit dem letzten Jahre ebenfalls in der Be⸗ bauung ſehr vorgeſchritten iſt, während bis dahin die Zunahme ſich im weſentlichen auf das nördliche Gebiet beſchränkte. Wir haben daher eine Teilung des Bezirks durch die Mitte der Knobelsdorffſtraße beſchloſſen und beabſichtigen, dem ſüdlichen Teil die Bezeichnung „Schloßviertel 10“ zu geben, während der nördliche Teil die Bezeichnung „Schloßviertel 7“ behalten würde. Nach dieſer Teilung würden die beiden Bezirke wie folgt be⸗ grenzt werden: Schloßviertel 7 im Norden durch die Potsdamer Straße, „ Oſten 7 „ Danckelmannſtraße, „Süden „ „ Knobelsdorffſtraße, „Weſten „ „Stadt⸗ und Ringbahn und 6652 Einwohner enthalten. Schlo ßviertel 10 im Norden durch die Knobelsdorffſtraße, „ Oſten „ „ Danckelmannſtraße, „ Süden „ den Kaiſerdamm, „ Weſten „ die Stadt⸗ und Ringbahn und 3152 Einwohner enthalten. Wenn auch der Bezirk Schloßviertel 7 die doppelt ſo große Einwohnerzahl enthält, als der Bezirk Schoßviertel 10, ſo iſt zu berückſichtigen, daß erſterer nur noch wenig unbebaute Grundſtücke aufweiſt und dem Flächeninhalt nach kleiner iſt, während letzterer bei der Zählung am 15. Oktober v. Is. mehr als 50 unbebaute Grundſtücke enthielt. Von dieſer ſind durch die gerade in jener Gegend ſtark entwickelte Bebauung ſchon im Laufe dieſes Jahres etwa 20 Grundſtücke bebaut worden oder in der Bebauung begriffen. Die beiden Bezirke werden nach der bald zu erwartenden volſtändigen Bebauung vorausſichtlich eine ungefähr gleich große Einwohnerzahl aufweiſen. Die Grenzen der beiden Bezirke ſind in dem beigefügten Plane vermerkt. Charlottenburg, den 7. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. IV 768. Druckſache Nr. 263. Vorlage betr. Straßenregulierungskoſten für das Schulgrundſtück in der Hallerſtraße. Urſchriftlich mit 1 Aktenſtück an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für den Bau der Gemeindedoppelſchule in der Hallerſtraße werden 2401,91 ℳ aus den im Ordinarium Kapitel vII „Für den Bau von Gemeindeſchulen“ ſtehenden Mitteln bewilligt. Die endgültige Abrechnung des Baues der Gemeindedoppelſchule in der Hallerſtraße hat bis jetzt nicht fertiggeſtellt werden können, weil die anteiligen Straßenregulierungskoſten eines ſchwe⸗ benden Rechtsſtreites wegen nicht feſtgeſtellt werden konnten. Bei der vorläufigen Abrechnung des Baues und der darauf erfolgten Nachbewilligung von Mitteln im Auguſt 1908 — Druckſache Nr. 316 — ſind die Straßenregulierungskoſten auf 10 799,93 ℳ rd. 10 800 ℳ angenommen worden. Nach der nun⸗ mehr endgültigen Feſtſtellung beträgt die anteilige Summe jedoch 13 201,84 ℳ, alſo 2401,91 ℳ mehr als angenommen war. Die Erhöhung iſt darauf zurückzuführen, daß das Schulgrundſtück noch einen Teil der entſtandenen Straßengrunderwerbskoſten zu tragen hatte. Die Höhe dieſer Koſten ließ ſich im Jahre 1908 noch nicht überſehen, weil die nach dem Ortsſtatut vorzunehmende Anrechnung des unentgeltlich ab⸗ getretenen Geländes ihrer Höhe nach von dem Preiſe des entgeltlich erworbenen abhängig iſt und dieſer Preis infolge ſchwebenden Enteignungs⸗ verfahrens nicht feſtſtand. Wir folgen mit dieſem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 13. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schlie mann. XI 363. Druckſache Nr. 264. Vorlage betr. Ortsſtatut über den Stundenplan der Fortbildungsſchulen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 3 Band IV und einem Ortsſtatut an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das abgedruckte Ortsſtatut betr. den Stun⸗ denplan der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen und Mädchen in Charlottenburg für das Winterhalbjahr 1910/11 wird ge⸗ nehmigt. Die Stundenpläne der Pflichtfortbildungs⸗ ſchulen ſind zufolge einer Kammergerichts⸗Ent⸗ ſcheidung ortsſtatutariſch feſtzuſetzen (vgl. Vorlage