—— 430 Die neuen Maſchinen und Motoren werden, Druckſache Nr. 271. bei einer ſpäteren Zurückverlegung in das Rathaus Vorlage betr. Einfriedigung des Krantenhaus⸗ weiterbenutzt werden können. Charlottenburg, den 13. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schlie mann. NI 431. Druckfache Nr. 270. Vorlage betr. Ban einer Gemeindedoppelſchule an der Wiebeſtraße. Urſchriftlich mit 1 Koſtenanſchlag, 1 Maſſenberechnung und 1 Aktenſtück an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Koſtenanſchlage für den Bau einer Gemeindedoppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück an der Wiebeſtraße, abſchließend mit 1 000 000 ℳ, wird zugeſtimmt. b) Die zweite und letzte Baurate von 700 000 ℳ iſt aus dem Ordinarium Kapitel vII „Für den Bau von Gemeindeſchulen“ zu entnehmen. Durch Gemeindebeſchluß vom 12./22. Juni 1910 — XI 262, Druckſache Nr. 192 — iſt dem Bau einer Gemeindedoppelſchule auf dem ſtädti⸗ ſchen Grundſtück an der Wiebeſtraße zugeſtimmt und eine erſte Baurate von 300 000 ℳ bewilligt worden. Ein Koſtenanſchlag konnte damals nicht vorgelegt werden, weil mehrere andere wichtige und dringende Bauentwürfe eiligſt bearbeitet werden mußten. Der nunmehr fertiggeſtellte und geprüfte Koſtenanſchlag ſchließt ebenſo wie der am 15. Fe⸗ bruar /22. März 1910 genehmigte Koſtenüberſchlag des Vorentwurfs mit 1 000 000 ℳ ab. Der Einheitspreis von 20,50 ℳ für das cbhm umbauten Raumes, welcher dem Koſtenüberſchlage zugrunde lag, iſt nicht überſchritten, vielmehr etwas geringer geworden, da der umbaute Raum ſich etwas höher ſtellt. In dem genannten Koſtenüberſchlage waren die Koſten der Straßenregulierung und die Kanaliſationsbeiträge nicht enthalten, da ſie nicht zu den Baukoſten, ſondern zu den Grundſtückskoſten zu rechnen ſind, ſie ſind in dem vorliegenden Koſten⸗ anſchlage ebenfalls nicht aufgenommen worden. Nach einer Mitteilung des Tiefbauamtes werden dieſe Koſten rd. 100 000 ℳ betragen. Sie ſollen ſeinerzeit durch den Haushaltsplan angefordert werden. Wir folgen mit dieſen Anträgen einem Be⸗ ſchluſſe der Hochbau⸗Deputation. Eine ausführliche Baubeſchreibung lag bereits dem Vorentwurf bei. — Druckſache Nr 54. — Charlottenburg, den 29. September 1910. Der Magiſtrat. Sch u ſt e hr us. Nr 38t. Schliemann. grundſtücks Weſtend und Herſtellung einer Abort⸗ anſtalt. Urſchriftlich mit 1 Heft, 3 Zeichnungen und 1 Koſtenanſchlage an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Bauentwurf vom 7./18. Juni 1910 betr. Einfriedigung eines Teils des Kranken⸗ hausgrundſtücks auf Weſtend, der Herſtellung einer halbunterirdiſchen Abortanſtalt an der Ecke des Neuen Fürſtenbrunner Weges und des Spandauer Berges, der Ausführung der Gartenanlagen zwiſchen dem Schweſternhaus und der Straße Spandauer Berg und der Beſeitigung der jetzigen Bedürfnisanſtalt an der Ahornallee wird zugeſtimmt. Die anſchlagsmäßigen Koſten von 68 500 ℳ ſind mit 60 000 ℳ der Anleihe vom Jahre 1908 und mit 8500 ℳ dem Dispoſitionsfonds für 1910 zu entnehmen. Dem auf unſere Vorlage vom 28. Oktober 1909 (Druckſache 320) ergangenen Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 24. November 1909 betr. Beſeitigung der jetzigen Bedürfnisanſtalt an der Ahornallee und Schaffung einer neuen vollſtändigen Anſtalt für beide Geſchlechter in der Nähe der Ecke des Neuen Fürſtenbrunner Weges und des Spandauer Berges haben wir Folge gegeben. 5 Nach dem neu ausgearbeiteten Bauentwurf, der ſich gleichzeitig auf die Einfriedigung des Krankenhausgrundſtücks und die Herſtellung gärt⸗ neriſcher Anlagen erſtreckt, ſoll der noch nicht end⸗ gültig eingefriedigte Teil des Krankenhausgrundſtücks Weſtend mit einer Umwährungsmauer verſehen werden, die in derſelben Weiſe wie die bereits vorhandene herzuſtellen und an der Ecke des Spandauer Berges und des Neuen Fürſtenbrunner Weges zu einer für Verkaufszwecke zu vermietenden Holle auszubauen iſt. Hinter der Halle auf dem Krankenhausgelände iſt die Errichtung einer halb⸗ unterirdiſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalt mit Eingang für Männer vom Spandauer Berg und für Frauen vom Neuen Fürſtenbrunner Weg aus geplant. Die Anſtalt wird hinter der Gartenmauer verſchwinden und halbhoch in das Gelände ver⸗ ſenkt werden können. Damit würde die teuere unterirdiſche Anlage vermieden, andererſeits aber auch ein kräftiger Auftrieb in der über dem Kuppel⸗ dach des Pavillons anzuordnenden Lüftungshaube erzielt werden. Gegen den Krankenhausgarten würden die Räume für die Anſtalt nur als eine Terraſſe in Erſcheinung treten. Es ſind alſo die äſthetiſchen und hygieniſchen Forderungen berück⸗ ſichtigt. Von der Errichtung einer Abortanſtalt auf bebauungsplanmäßigem Straßenland der Königin 10⁰ Eliſabeth⸗Straße oder des Neuen Fürſtenbrunner Weges an der Ecke des Spandauer Berges haben wir abgeſehen, weil der mittlere Streifen der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße ſpäter für die Anlegung eines Reitweges und derjenige des Neuen Fürſten⸗ brunner Weges für die Herſtellung einer Straßen⸗ bahn in Frage kommt. Das zwiſchen Schweſternhaus und der neuen Umwährungsmauer liegende Gelände ſoll ein⸗ geebnet und ſoweit es nicht für einen ſpäteren