———, 432 Wir folgen mit dieſem Antrage einem Beſchluſſe der Hochbau⸗Deputation und einem Antrage der Tiefbauverwaltung. Charlottenburg, den 13. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schlie mann. XI 415. Druckſache Nr. 274. Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Urſchriftlich nebſt 1 Heft, 2 Plänen und 1 Koſtenanſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der Anmietung des Schulgebäudes auf dem Grundſtück Wilmersdorfer Straße 14 nebſt dem dazugehörigen hinteren Hof nach Maß⸗ gabe des abgedruckten Mietsvertrages wird zugeſtimmt. Der zur Herrichtung der Räume, zur inneren Einrichtung und zur Deckung des Mietszinſes bis zum 31. März 1911 erforderliche Betrag mit 12 300 ℳ iſt aus der beim Ord. Kap. vII bei den Reſten aus dem Rechnungsjahre 1908 für Beſchaffung von Gemeindeſchulklaſſen noch zur Verfügung ſtehenden Summe von 12 806,62 ℳ. zu entnehmen. c) Der Mietszins vom 1. April 1911 ab iſt all⸗ jährlich in den Etat einzuſtellen. In dem auf dem Hinterland des Grundſtücks Wilmersdorfer Straße 14 befindlichen Schulgebäude war bisher die Dr Begemannſche höhere Privat⸗ mädchenſchule untergebracht. Herr Dr Begemann hat ſeine Schule, weil ſie nicht mehr exiſtenzfähig war, zum 1. Oktober 1910 aufgelöſt und die jetzt verfügbaren Schulräume uns zur Anmietung angeboten. Das Schulhaus iſt im Jahre 1892 eigens für Schulzwecke errichtet und enthält nach hinten heraus 4 Klaſſenzimmer von etwa 35 qm Fläche und nach vorn heraus in den drei oberen Geſchoſſen einen Raum von etwa 50 qm, im Erdgeſchoß einen ſolchen von rd. 35 qm Größe. Das Haus enthält eine den bisherigen Be⸗ ſtimmungen genügende Treppe; inzwiſchen ſind aber am 14. April 1910 neue Beſtimmungen er⸗ laſſen, in welchen unbedingt für jeden Schulraum ein feuerſicherer Zugang zu 2 Treppen gefordert wird. Dieſe Beſtimmungen ſollen auch bei vor⸗ handenen Schulen Anwendung finden, „wenn überwiegende Gründe der Feuerſicherheit ihre An⸗ wendung unaufſchiebbar und unerläßlich machen“. Es erſcheint nun nicht angebracht, erſt abzu⸗ warten, bis die Baupolizei die zweite Treppe fordert, da die Berechtigung der Forderung in dieſem Falle durchaus anerkannt werden müßte. Bei einer etwaigen Verqualmung des einzigen Treppenhauſes würde den Schülern jeglicher Rückzug abgeſchnitten ſein, ſo daß leicht ein größerer Unglücksfall ent⸗ ſtehen könnte. Durch den Einbau einer zweiten Treppe werden die 4 Vorderräume um etwa 15 m vermindert. Es — bleiben infolgedeſſen noch 6 Klaſſenräume von 1d. 35 qm, ſowie 2 weitere Räume von 35 qm bzw. 20 am, welche letzteren für die Lehrer und für mocnt ue zweckmäßig verwendet werden önnen. Zunächſt iſt hauptſächlich an eine Verwendung für Zwecke der Fortbildungsſchule gedacht. In Anbetracht des beſtändig vorhandenen Mangels an Schulräumen und der großen Schwie⸗ rigkeiten, welche die Anmietung und Herrichtung von Schulräumen in Privathäuſern ſtets bietet, haben wir beſchloſſen, das Begemannſche Schul⸗ haus mit dem hinteren Hof zunächſt auf die Dauer von 5 Jahren anzumieten. Der Mietsvertrag iſt bereits abgeſchloſſen; er iſt hierunter abgedruckt. Die Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung iſt in dem Vertrage vorbehalten worden. Den jährlichen Mietspreis von 3400 ℳ erachten wir für angemeſſen. Die weiteren Bedingungen bitten wir aus dem Vertrage zu entnehmen. Die Koſten der Herſtellung der zweiten Treppe nebſt Treppenwand und der Inſtandſetzung aller Räume werden ſich nach dem beigefügten Koſten⸗ anſchlage auf 2 die der inneren Einrichtung auf 9 zuſammen alſo auf 10600 ℳ ſtellen. Dieſe Summe, ſowie auch die Miete für die Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. März 1911 kann aus dem vom Jahre 1908 für Beſchaffung von Gemeindeſchulklaſſen beim Ord. Kapitel vII noch verfügbaren Betrage von 12 806,62 ℳ gedeckt werden. Vom 1. April 1911 ab iſt die Miete all⸗ jährlich in den Etat einzuſtellen. Wir halten die Anmietung der Räume in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation und der Schul⸗ verwaltung, wie auch der Hochbauverwaltung für zweckmäßig und erſuchen, unſeren Anträgen zuzu⸗ ſtimmen. Charlottenburg, den 12. Oktober 1910. Der Magiſtrat. V. o Il. Schol tz. J. B V. Gr., 949. Mietsvertrag. Zwiſchen dem Direktor Dr Begemann, Wil⸗ mersdorfer Straße 14 wohnhaft, und dem Magiſtrat zu Charlottenburg wird vorbehaltlichder Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung zu Charlotten⸗ burg folgender Vertrag geſchloſſen: § 1. Herr Direktor Dr Wilhelm Begemann vermietet von dem ihm gehörigen Grundſtücke Wilmers⸗ dorfer Straße 14 das auf dem hinteren Teil ſtehende Schulhaus und den hinteren Hof an den Magiſtrat der Stadt Charlottenburg für die Zeit vom 1. Ok⸗ tober 1910 bis zum 30. September 1915, alſo auf 5 Jahre. § 2. Das Haus iſt ſeitens des Mieters zu Schul⸗ zwecken zu verwenden. Vermieter iſt nicht berech⸗ tigt zu verlangen, daß das Haus für denjenigen Schulzweck, für welchen es zu Anfang eingerichtet iſt, für die ganze Mietsdauer beibehalten wird. 2 7 2 § 3. 2 1 Vermieter verpflichtet ſich, allen Perſonen, welche befugt ſind die Schule zu betreten, die Mitbenutzung der Einfahrt und des vorderen Hofes zu geſtatten.