bis zu Beendigung des Konkurſes. An eine Be⸗ endigung desſelben iſt, wie wir ferner unterm 5. Auguſt mitteilten, zurzeit nicht zu denken. In⸗ zwiſchen ſind Tatſachen eingetreten, die uns ver⸗ anlaßten, gemäß § 21 Abſ. 2 der Städteordnung den obigen Beſchluß herbeizuführen. 1. Vogel iſt mit ſeinen Steuern ſeit Januar 1910 im Rückſtand geblieben, und es trifft in dieſem Falle die Entſcheidung des O. V. G. vom 12. No⸗ vember 1907 Bd. 51 S. 11 zu, wonach derjenige des Bürgerrechts verluſtig geht, der mit der Zahlung eines oder mehrerer im Laufe des letzten Jahres fällig gewordenen Abgabenbeträge ſich im Rück⸗ ſtand befindet. 2. Vogel iſt von ſeiner Ehefrau als ſeit 1. April d. Is. unbekannt verzogen polizeilich ab⸗ gemeldet und ſein Wiedererſcheinen in abſehbarer Zeit zweifelhaft, jedenfalls die freiwillige Rückkehr nicht zu erwarten. Wir halten demnach eine Erſatzwahl für Vogel für erforderlich. Es kommt hinzu, daß unſerer — der Mitteilung vom 20. April d. Is. zugrunde liegenden — Aus⸗ legung des § 7 Abſ 5 der Städteordnung, wonach die Konkurs⸗Eröffnung nur das Ruhen des Bürgerrechts zur Folge hat (ein Standpunkt, der von maßgebenden Vertretern der Wiſſenſchaft und Praxis, z. B. Oertel — St. O. S. 57 —, von Brauchitſch — Bd. III S. 31 — geteilt wird), eine andere, von Ledermann — St. O. S. 38 —, Jebens — Pr. Verw. Bl. 22 S. 50 —, Schön — das Recht der Kommunalverbände, Leipzig 1897 S. 90 — und Stier⸗Somlo — Verw. Archiv 12 S. 402 —, vertretene Auslegung entgegenſteht, wonach das Konkursverfahren auch einen zeit weiligen Verluſt des Bürgerrechts und damit den Ver⸗ luſt eines Stadtverordnetenmandates nach ſich zieht. Jedenfalls erſcheint nach den vorliegenden Umſtänden die Notwendigkeit einer Erſatzwahl für Vogel nicht zweifelhaft. Charlottenburg, den 3. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. IV 749. Seydel. Druckſache Nr. 278. Mitteilung betr. den Verſuch eines Geldgeſchenks an einen Beamten. Der Stadtverordnetenverſammlung teilen wir zur gefälligen Kenntnisnahme folgendes mit: Der Stadtbauinſpektor Kuckuck (Tiefbau⸗In⸗ ſpektion II1) hat von dem Vertreter der Firma Earl Roſenfeld (Bau von Waſſerleitungen und Kana⸗ liſationen) in Berlin, Gitſchiner Straße 1, dem Prokuriſten M. Bretſchneider, mittels einge⸗ ſchriebenen Briefes vom 14. v. M 1000 ℳ (in einer erhalten. Der Brief lautet wört⸗ ich: Berlin, den 14. September 1910. Sehr verehrter Herr Bauinſpektor! Ich bitte Sie mir durch die Anlage Ge⸗ legenheit zu geben, mich für Ihr mir bisher erwieſenes Wohlwollen erkenntlich zu zeigen. Deuten Sie, werter Herr Bauinſpektor, bitte, mein Verhalten nicht anders als den Ausdruck meiner Dankbarkeit, zu der ich mich Ihnen gegenüber verpflichtet fühle. Es würde mich hocherfreuen, wenn mir Ihr ſehr geſchätztes Wohlwollen auch weiter⸗ hin erhalten bleiben würde, und zeichne ich ſehr ergebenſt mit beſtem Gruße M. Bretſchneider. Der Bauinſpektor Kuckuck hat den Brief nebſt Einlage dem ſtellvertretenden Magiſtrats⸗Dirigenten un 16. v. M. übergeben; die Niederſchrift hierüber autet: Mit Anlage „Eintauſend Mark“ Schein in Couvert mir heute von Herrn Bauinſpektor Kuckuck überreicht. M. Bretſchneider iſt der Prokuriſt der Firma Carl Roſenfeld Berlin, Gitſchiner Straße 1, welche neuerdings ein Druckrohr verlegt und ſeit dem Jahre 1908 mehrfach größere Arbeiten ausgeführt hat. Die Leiſtungen waren ſtets zufrieden⸗ ſtellend, ſo daß einige Male von der Aus⸗ ſchreibung abgeſehen und Aufträge freihändig der Firma überwieſen wurden. In den letzten Tagen kam das Geſpräch zwiſchen Bret⸗ ſchneider und Kuckuck auf bevorſtehende Arbeiten auf den Rieſelfeldern Kuckuck ſtellte die Ausſchreibung in Ausſicht, während Br. die freihändige Vergebung befürwortete, die Kuckuck ablehnte. Ch., 16. 9. Matting, Bürgermeiſter. Nachträglich iſt folgende Erklärung des Bret⸗ ſchneider vom 26. d. M. bei uns eingegangen: Berlin, den 26. September 1910. Gneiſenauſtraße 66. An den Magiſtrat zu Charlottenburg z. H. des Herrn Bürgermeiſter Matting Hochwohlgeboren. Herr Stadtbauinſpektor Kuckuck teilte mir unterm 17. d. M. mit, daß er Ihnen mein Schreiben vom 15. d. M., mit welchem ich Herrn Kuckuck ein Geldgeſchenk überſandte, mit dem betr. Geldſchein zur weiteren Ver⸗ anlaſſung übergeben habe. Dieſe Mitteilung des Herrn Bauinſpektor Kuckuck erreichte mich, da ich auf Geſchäfts⸗ reiſen war, erſt am 20. d. M., und ſchrieb ich Herrn Kuckuck darauf am gleichen Tage, daß die Angelegenheit nicht, wie es Herr Kuckuck aufzufaſſen ſcheint, eine geſchäftliche iſt, ſondern daß dieſelbe durchaus privater Natur iſt. Zum Schluß meiner Erklärungen in dieſem Sinne bat ich darum, daß mir der Magiſtrat ſeine Mitteilungen in dieſer Sache nach meiner Wohnung ſenden möge. Herr Kuckuck verweigerte die Annahme dieſes Briefes, den ich infolgedeſſen am 23. d. M. wieder zugeſtellt bekam. Ich geſtatte mir zu dieſer Angelegenheit Ihnen folgendes zu erklären: 2 Ich ſtehe in Dienſten des Zivil⸗Ingenieurs Herrn Carl Roſenfeld zu Berlin, der in den letzten Jahren umfangreiche Rohrverlegungs⸗ arbeiten für Ihre Kanaliſationswerke aus⸗ führte. Zum größten Teil habe ich dieſe