437 Uoarlanen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 279. Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtücks am Lützow. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des Grundſtücks Lützow 12 — Band Cont. 1I11 Blatt Nr. 132 des Grundbuchs — nach Maßgabe des abgedruckten Kaufver⸗ trages vom 2. Juli 1910 — wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis von 425 000 ℳ iſt dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das Grundſtück Lützow 12 liegt in dem Baublock, der begrenzt wird von der Berliner Straße, der Lützo⸗ wer Straße, dem Lützow und der Kirchhofſtraße und iſt faſt ringsum von den zur Erweiterung des Rat⸗ hauſes in Ausſicht genommenen ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücken eingeſchloſſen. Es hat einſchl. 242 qm Vor⸗ garten eine Flächengröße von 3719 qm 262,18 Quadratruten und liegt mit einer Straßenfront von 20 m am Lützow, ſtellt im übrigen aber Hinterland dar. Bebaut iſt es mit einer Villa, die gegenwärtig von dem jetzigen Eigentümer, dem Bankier Franz Volkmar, bewohnt wird. ſtücks inmitten ſtädtiſchen Beſitzes und unmittelbar angrenzend an die Rathausgrundſtücke macht den Erwerb für die Stadtgemeinde ſehr wünſchenswert, wenn nicht ſogar notwendig: denn bei einer ſpäteren Erweiterung des Rathauſes wird auf die In⸗ anſpruchnahme dieſes Grundſtücks nicht verzichtet werden können. Außerdem wird der ſtädtiſche Beſitz in der günſtigſten Weiſe abgerundet. Wir ſind wegen Ankaufs dieſes Grundſtücks ſchon im Jahre 1905 mit Volkmar in Unterhandlung getreten. Damals verlangte er einen Kaufpreis von 500 000 ℳ. Bei Wiederaufnahme der Verhandlungen im Jahre 1908 hat er eine Forderung von 500 000 ℳ geſtellt, dieſe dann aber auf 450 000 ℳ ermäßigt. Auch dieſer Preis iſt von uns als zu hoch abgelehnt worden. Volkmar hat an der Forderung von 450 000 ℳ zunächſt feſtgehalten, ſie aber neuerdings um weitere 25 000 ℳ, alſo auf 425 000 ℳ herab⸗ geſetzt. Der Preis von 425 000 ℳ iſt zwar auch noch ziemlich hoch — es ſtellt ſich die Quadratrute einſchl. des Vorgartenlandes auf 1621 ℳ, er kann aber in Anbetracht der beſonderen Vorteile, die der Stadt durch den Beſitz erwachſen, immerhin noch als annehmbar bezeichnet werden. Wir halten es nicht für zweckmäßig, den Ankauf des Grundſtücks Die Lage des Grund⸗ noch länger hinauszuſchieben, da Volkmar eine weitere Ermäßigung des Preiſes entſchieden ablehnt und enm Verkauf an Private nicht ausgeſchloſſen iſt. Wir nehmen dieſerhalb auf den Inhalt der bei⸗ gefügten Akten Bezug. Der Ankauf erſcheint uns um ſo wünſchenswerter, als wir dann der weiteren Entwicklung betr. Abrundung unſeres Beſitzes im Umkreiſe des Rathauſes mit größter Ruhe entgegen⸗ ſehen können. Dieſe Erweiterung nach der weſt⸗ lichen Seite iſt an geradezu horrenden Preiſen der Beſitzer geſcheitert. Wenn nunmehr die Er⸗ weiterung nach Oſten im weiteſten Umfange ſichergeſtellt iſt, werden wir die Erweiterung nach Weſten viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte ab⸗ warten können. Wir befinden uns mit unſerem Antrage in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Depu⸗ tation. Charlottenburg, den 4. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. V. Gr. 959. Sſch ol tz. Nummer 1201 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den zweiten Juli des Jahres eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Richard Lerche aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurlunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Stadt⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902; derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats %. der Stadtverordnetenverſammlung ab⸗ gebe;