— — 486. — — 2. der Bankier Franz Volkmar, wohnhaft in Charlottenburg, Lützow 12. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung zu Charlottenburg folgenden Vertrag: 5 1. Der Bankier Franz Volkmar iſt eingetragener Eigentümer des auf dem angehefteten Lageplan rot umränderten und mit den Buchſtaben a, b, o, d, e, f, g, a umſchriebenen am Lützow 12 hierſelbſt belegenen Grundſtücks Band Cont. 111 Blatt Nr. 132 des Grundbuchs von der Stadt Char⸗ lottenburg, in der Flächengröße von 3719 qm⸗ 262,18 Quadratruten. Herr Volkmar verkauft dieſes Grundſtück hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg und zwar ſo wie es jetzt ſteht und liegt, mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten ſowie Bäumen und Sträuchern. Vom Verkaufe ausgeſchloſſen iſt eine in dem Hauſe befindliche engliſche Fayence⸗Badewanne. § 2. Der Kaufpreis wird auf 425 000 ℳ in Worten: „vierhundertfünfundzwanzigtauſend Mark“, feſt⸗ geſetzt und wird wie folgt belegt: 2) Auf dem Grundſtück haftet in Abteilung 111 des Grundbuchs eine Hypothek von 58500 ℳ, in Worten: „achtundfünfzigtauſendfünfhundert Mark“ zu vier vom Hundert verzinslich für Fräulein Elſa Hildegard Wahlländer in Char⸗ lottenburg. Dieſe Hypothek übernimmt die Stadt⸗ gemeinde in Anrechnung auf den Kaufpreis mit Zinsverpflichtung vom Tage der Auf⸗ laſſung ab. Ein Betrag von 150 000 ℳ., in Worten „einhundertfünfzigtauſend Mark“, wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine be⸗ zügliche Beſcheinigung des Magiſtratsver⸗ treters bei der Stadthauptkaſſe in Charlotten⸗ burg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie am folgenden Werktage zu geſchehen. Der Reſt des Kaufgeldes mit 216 500 ℳ, in Worten: „zweihundertſechzehntauſendfünf⸗ hundert Mark“, wird der Käuferin auf 10 Jahre geſtundet und iſt hypothekariſch auf dem Grundſtück in Abteilung III des Grund⸗ buchs an bereiter Stelle einzutragen. Dieſer Betrag iſt mit vier vom Hundert zu verzinſen. Die Zinſen ſind vierteljährlich nachher an der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg zu zahlen. Die Kündigung ſoll für die Käuferin jederzeit mit einer dreimonatlichen Friſt zu einem Vierteljahrserſten zuläſſig ſein. Für den Verkäufer iſt die Kündigung unter den⸗ ſelben Bedingungen zuläſſig, jedoch erſt nach Ablauf eines Zeitraumes von zehn Jahren, alſo früheſtens am 1. Januar 1921 zum 1. April 1921. Der Hypothekenbrief iſt dem Verkäufer auszuhändigen. § 3. In Abteilung I1 des Grundbuchs iſt folgendes eingetragen: „Nr. 5. Den Grenzzaun zwiſchen dem mittels Kontrakts vom 22. Juni 1844 er⸗ kauften Garten und dem dem Grundſtück Vol. vI Nr. 299 verbleibenden Garlen er⸗ richten die Beſitzer des Grundſtücks Vol. vI Nr. 283 auf ihre alleinige Koſten, über⸗ nehmen auch die künftigen Reparaturen“. Der Verkäufer iſt nicht verpflichtet, dieſe Ein⸗ tragung löſchen zu laſſen. § 4. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde hat ſpäteſtens einen Monat nach erfolgter Benachrichtigung des Verkäufers von der Genehmigung des Kaufvertrages durch die Gemeindebehörden zu erfolgen, und zwar außer der nach § 2 zu übernehmenden Hypothek und der nach § 3 beſtehen bleibenden Eintragung ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. § 5. Die Übergabe des Grundſtücks gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Sämtliche Baulichkeiten werden in dem Zuſtande übernommen, in dem ſie ſich zur Zeit der Übergabe befinden. § 6. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die Koſten der Eigentumsübertragung des Grundſtücks auf die Stadigemeinde und der Hypo⸗ thekeneintragung in das Grundbuch ſowie die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. Die Wert⸗ zuwachsſteuer übernimmt der Verkäufer. 7. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. November 1910 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Rudolf Hoffmann. Franz Volkmar. Beurkundet: Richard Lerche, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Drucſache Nr. 280. Vorlage betr. übernahme von Grundſtücken an der Schillerſtraße. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 4) Die zur Puls'ſchen Stiftung gehörigen Grund⸗ ſtücke Schillerſträße Nr. 124, 125 und 126 — Band 15, Blatt 877, Band 28 Blatt 1390 und Band 40 Blatt 1807 des Grundbuchs mit 519,42 Quadratruten Flächeninhalt ſind —