439 der Allgemeinen Verwaltung als Bauplatz für die Oberrealſchule II und zur Abrundung des jetzt als Spielplatz genutzten Grundſtücks, Goetheſtraße 10/11 zu überweiſen. Der Wert der Grundſtücke wird auf 1500 ℳ für 1 Quadratrute, im ganzen alſo auf 779 130 ℳ feſtgeſetzt; ein Betrag in dieſer Höhe wird der Puls'ſchen Stiftung über⸗ wieſen. Die Mittel ſind für die zum Bau der Ober⸗ realſchule 11 zu verwendende Fläche von etwa 4860 qm ⸗ 342,62 Quadratruten mit 513 930 ℳ aus den für den Bau der Ober⸗ realſchule 11 vorgeſehenen Anleihemitteln und für die Reſtfläche von etwa 2508 qm⸗ 176,80 Quadratruten mit 265 200 ℳ zu⸗ nächſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu ent⸗ nehmen, dieſem aber durch Mittel, die in den nächſten Etat einzuſtellen ſind, zu er⸗ ſtatten. Die Grundſtücke Schillerſtraße 124/126 ge⸗ hören zur Puls'ſchen Stiftung. Die Annahme der Stiftung iſt durch Allerh. Kabinettsorder vom 17. Februar 1910 genehmigt; die Grundſtücke ſind bereits durch die Teſtamentsvollſtrecker unterm 11. Juli 1910 der Stadtgemeinde übergeben worden. In dem Puls'ſchen Teſtament iſt be⸗ ſtimmt, daß die aus der Erbſchaft zu errichtende Altersverſorgungsanſtalt auf einem neu zu er⸗ werbenden Grundſtück von etwa 500 Quadratruten Flächeninhalt zu erbauen iſt, wenn die Grundſtücke Schillerſtraße 124/126 für zu wertvoll befunden werden ſollten. Die ſtädtiſchen Körperſchaften haben, weil ihnen die Grundſtücke Schillerſtraße 124/126 für den Bau der Anſtalt nicht geeignet und zu wertvoll erſchienen, durch Gemeindebeſchluß vom 16./22. Juni 1910 — vgl. Druckſache Nr. 204 — ein Gelände an der Soorſtraße und Ahorn⸗Allee von 467 Quadratruten Flächeninhalt zum Preiſe von 320 700 ℳ erworben, auf dem nunmehr die Altersverſorgungsanſtalt erbaut werden ſoll. Die Grundſtücke Schillerſtraße 124/126, die im Intereſſe der Stiftung jetzt veräußert werden müßten, ſind bereits durch Gemeindebeſchluß vom —5 9 1909 — vgl. Druckſache Nr. 248 — als Bauplatz für die Oberrealſchule II beſtimmt worden. Nachdem die Grundſtücke an die Stadtgemeinde aufgelaſſen ſind, haben wir beſchloſſen, ſie auf die allgemeine Verwaltung zu übernehmen und den Wert derſelben in bar der Puls'ſchen Stiftung zu erſtatten. Die Grundſtücke haben zuſammen eine Flächengröße von 7368 qm ⸗⸗ 519,42 Quadrat⸗ ruten. Die Straßenfront beträgt 52 m, die Tiefe 142 m. Es iſt beabſichtigt, für die Oberrealſchule eine Fläche von etwa 4860 qm ⸗⸗ 342,62 Quadrat⸗ ruten zu verwenden und den Reſt mit 2508 qam⸗ 176,80 Quadratruten zunächſt dem angrenzenden jetzt als Spielplatz verwendeten Grundſtück Goethe⸗ ſtraße 10/11 zuzuſchlagen. Dementſprechend ſind 342,62 Quadratruten aus den für den Bau der Oberrealſchule vorgeſehenen Anleihemitteln und 176,80 Quadratruten aus dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu bezahlen. Da der Plan für den Schul⸗ neubau noch nicht endgültig feſtſteht, iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß ſich die oben angegebenen Flächen noch verändern. Die endgültige Verteilung der Geſamtfläche auf Schulneubau und Grundſtück Goetheſtraße 10/11 ſowie die endgültige Feſt⸗ ſtellung des an die Stiftung zu leiſtenden Erſatzes muß deshalb vorbehalten bleiben. Auf dem Grundſtück Schillerſtraße 124 ſteht noch ein Häuschen, das die frühere Hausdame der Frau Puls — Fräulein Chriſtine Jonas — berechtigt iſt, lebenslänglich zu bewohnen. Wir haben verſucht, Fräulein Jonas durch eine Ab⸗ findung zur Aufgabe ihres Wohnungsrechtes zu veranlaſſen. Die von ihr verlangte Abfindung von 50 000 ℳ erſchien uns jedoch viel zu hoch und iſt deshalb von uns abgelehnt worden. Sollte es nicht noch gelingen, Fräulein Jonas mit einer angemeſſenen Entſchädigung abzufinden, ſo würde zunächſt die Bebauung des Schulgrundſtücks unter Ausſchluß jener Fläche für das Häuschen nebſt kleinem Garten erfolgen müſſen. Den Wert der Grundſtücke ſchätzen wir in Übereinſtimmung mit der Grundeigentumsdepu⸗ tation und mit Rückſicht auf das verhältnismäßig große Hinterland auf 1500 ℳ für 1 Quadratrute. Charlottenburg, den 12. Oktober 1910. Der Magiſtrat. V. Schol tz. Druckſache Nr. 281. Vorlage betr. Erwerb von Platzland des Guſtav⸗ Adolf⸗Platzes. Urſchriftlich mit den Akten Fach 9 Nr. 12 Band 1 und II1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließe˙nn: 1. Dem Vertrage mit der Neuen Boden⸗Ak⸗ tiengeſellſchaft in Berlin über den Erwerb von Platzland des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes und über die Feſtſetzung des Regulierungskoſten⸗ beitrages für das am Guſtav⸗Adolf⸗Platz Ecke der Kaiſerin Auguſta⸗Allee belegene Grund⸗ ſtück des Maurermeiſters Hermann Paſſow vom 7. September 1910 — Nr. 1211 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. 2. Der Kaufpreis iſt zu Laſten des anzuſam⸗ melnden Straßenregulierungsfonds vorſchuß⸗ weiſe zu entnehmen. Nachdem die Regulierung der Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee beendet iſt und auch bereits die Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes und der öſtliche Teil der Braheſtraße in der Regulierung begriffen ſind, muß darauf Bedacht genommen werden, im nächſten Jahre auch den Guſtav⸗Adolf⸗ Platz zu regulieren. Zwecks Vorbereitung der Re⸗ gulierung iſt zunächſt die Sicherſtellung des Grund⸗ erwerbs erforderlich. Zum Teil befindet ſich das Platzland des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes ſchon im Be⸗ ſtz der Stadtgemeinde, der größere Teil gehört aber noch der Neuen Boden⸗Aktiengeſellſchaft, welche mit mehreren Grundſtücken Anliegerin an dem Platze iſt. Wir haben das Baugeſuch des Maurermeiſters Hermann Paſſow, der ein Rechts⸗ nachfolger der Neuen Boden⸗Aktiengeſellſchaft im Eigentum des Grundſtücks Ecke Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee und Guſtav⸗Adolf⸗Platz iſt, zum Anlaß ge⸗ nommen, die Grunderwerbsfrage mit der Neuen Boden⸗Aktiengeſellſchaft zu erledigen. Herr Paſſow beabſichtigt, Ausgänge nach dem Guſtav⸗Adolf⸗Platz in ſeinem Neubau auf dem erwähnten Grundſtück