Baufluchtlinienab⸗ — — beginnenden, parallel der Bauflucht⸗ linie der zu errichtenden Spur anzulegen und mit einer verſchließbaren Tür zu verſehen. erkläre be⸗ reit, den Vorgarten und die zugehörige Ein⸗ friedigung ſpäteſtens bei Beginn der Regu⸗ lierung der auf . . . Koſten zu beſeitigen. erkenne an, daß die Genehmigung zur Anlage des Vorgartens unter dem Vor⸗ behalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgt, und daß auch bezüglich der Ein⸗ bzw. Ausgänge der Magiſtrat ſich das Widerrufsrecht vorbehält K r , . erkenne fer⸗ ner an, daß die erteilten Genehmigungen per⸗ ſönlicher Natur ſind. Se e, e e, damit einverſtanden, daß die etwa notwendig werdenden Arbeiten an den unterhalb des einzufriedigenden Ge⸗ ländes belegenen oder noch einzubauenden Kanaliſations⸗, Gas⸗, Waſſer⸗, Kabel⸗ oder ſonſtigen Leitungen und öffentlichen Anlagen innerhalb des Vorgartens jederzeit durch die Stadtgemeinde ausgeführt werden. Hierzu ſind von⸗ oder e e, Rechts⸗ nach folgern die vorhandenen gärtneriſchen An⸗ lagen (Blumen, Sträucher, Raſen, Wege uſw.) nach den Anweiſungen des Magiſtrats zu ent⸗ fernen und nach Beendigung der Arbeiten ord⸗ nungsmäßig wieder herzuſtellen, widrigenfalls dieſes durch Organe des Magiſtrats auf Koſten geſchieht. Erſatzanſprüche irgendwelchen hierbei entſtehenden Schadens ſtehen der Stadtgemeinde gegenüber keinesfalls zu. . Als Sicherheit für die Erfüllung der Bedingungen unter 2 und 4 iſt Sicherheit zu hinterlegen. 3. Falls d. .. an d unregulierten ee, . vorgeſehenen Ein⸗ bzw. Ausgänge während der Ausführung der zur anbaufähigen Herrichtung der genannten Straße erforderlichen Arbeiten überhaupt nicht oder nur unter erſchwerenden Umſtänden be⸗ nutzt werden können, — nicht berechtigt, hieraus Anſprüche irgendwelcher Art herzuleiten und der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg gegenüber geltend zu machen. Ebenſo verpflichte Anſprüche Dritter, die aus demſelben Geſichtspunkte erhoben werden könnten, zu vertreten. Anerkennungsgebühr. K. E Verpfüichte ,„ als Anerkennungsgebühr für die Benutzung des Straßenlandes d zum Zwecke der Anlegung des proviſoriſchen Vor⸗ gartens eine Gebühr von 3 jährlich zu zahlen, und zwar für das lfd. Rechnungsjahr — 1. April 191. /31. März 191.. . — innerhalb 4 Wochen nach Abtretung des Straßenlandes vor Beginn der 444 und für die Folge bis zum 15. April j. Neue Bden Attiengefellicaſt Dr Neumann. F. Thielicke. Rudolf Hoffmann. Beurkundet Dr Ad olf Maier. Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. 442 Druckſache Nr. 282. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. urſchrif tlich mit den Perſonalakten Fach 4 Nr. 46 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen XIII. Gemeindeſchule Karl Fleiſcher als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Fortbildungsſchule) auf Lebenszeit wird zu⸗ geſtimmt. In die beim Ordin. Kapitel IV Abſchnitt 2 Nr. 18 des Etats für 1910 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen haben wir den bisherigen Lehrer der XIII. Gemeindeſchule Karl Fleiſcher gewählt. Fleiſcher iſt bereits ſeit dem Jahre 1904 an unſerer Fortbildungsſchule für männliche Perſonen mit gutem Erfolge nebenamtlich beſchäftigt. Ein Zeugnis des Königlichen Kreisphyſikus in Angermünde über Fleiſcher befindet ſich Blatt 6a der Perſonalakten. Von einer nochmaligen Unter⸗ ſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. Oktober 1896 im Schuldienſte unſerer Stadt angeſtellt iſt, Abſtand genommen. Das weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Fleiſcher hat die Wahl angenommen und der Herr Regierungspräſident in Potsdam hat die Wahl beſtätigt. Die Zuſtimmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu der lebenslänglichen Anſtellung iſt erforderlich, weil Fleiſcher bereits das 37. Lebens⸗ jahr überſchritten hat. (§ 2 des Ortsſtatuts vom 16./31. März 1900 betr. die Anſtellung der Be⸗ amten). Charlottenburg, den 30. September 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. VII B 3. 884. Neufert. Druckſache Nr. 283. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchrift lich mit den Perſonalakten Meyer Fach 4 Nr. 47 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Bildhauers Martin Meyer als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Fortbildungsſchule) auf — wird zu⸗ geſtimmt. In die beim Ord. Kapitel 1 Abſchn. 2 Nr. 17 des Etats für 1910 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Per⸗ ſonen haben wir den Bildhauer Martin Meyer gewählt. Meyer iſt bereits ſeit Oſtern 1906 mit gutem Erfolge an unſerer Fortbildungsſchule für männ⸗ liche Perſonen nebenamtlich beſchäftigt. Nach dem Zeugnis unſeres Vertrauensarztes iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Meyer hat die Wahl angenommen und der Herr Aeneecſ n in Potsdam hat ſie 24 2342