Die Zuſtimmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu der Anſtellung auf Lebenszeit iſt erforderlich, weil Meyer bereits das 37. Lebensjahr überſchritten hat (§ 2 des Ortsſtatuts vom 16./31. März 1900 betr. die Anſtellung der Be⸗ amten). Charlottenburg, den 30. September 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. VII 881. Neuf ert. Druckſache Nr. 284. Vorlage betr. Anſtellung von Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalheften an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der Militäranwärter 1. Gräf, geboren am 20. Dezember 1876, 2. Bonne, geboren am 6. Juli 1878, 3. Dupont, geboren am 10. Juli 1879 und 4. Wons, geboren am 20. November 1879 als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung(Boten — Klaſſe B vI — Gehaltstafel Nr. 24 — des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Die Genannten befinden ſich ſeit dem 21. April 1910 auf Probe in offenen im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen Botenſtellen. Leiſtungen und Füh⸗ rung waren zufriedenſtellend; nach den vertrauens⸗ ärztlichen Zeugniſſen vom 26. v. Mts. ſind ſie ge⸗ ſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ihre Anſtellung als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 13. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. I. 399. Druckſache Nr. 285. Vorlage betr. Wahl von 7 Stadtverordneten in die Deputation für die Wohnungspflege. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, in die Deputation für die Wohnungspflege 7 Stadtverordnete zu wählen, den Beginn der ſechsjährigen Wahlbauer auf den 1. Juli 1910 feſtzuſetz n und 3 Mitglieder auf die Wahlzeit 1. Juli 1910/13 auszuloſen. Nach § 1 der durch G. indebeſck luß vom 31. Mai/29. Juni 1910 geneh igten Organiſation der Wohnungspflege (Druckacke Nr. 157, 224 und 236) beſteht die zu bildende Deputation für die Wohnungspflege 2) aus 5 Magiſtratsn itglie dern, 5) aus 7 Stadtverordneten, c) aus 9 Bürgerdeputierten und d) aus 3 Frauen m it beratender Stimme. Die Mitglieder zu und d ſind erſt nach An⸗ hörung der Mitglieder zu a und b zu wählen. Wir erſuchen daher, zunächſt 7 Stadtverordnete in die Deputation wählen zu wollen. Da bei den übrigen Verwaltungsdeputationen die Wahlzeiten entweder mit dem 1. Januar oder mit dem 1. Juli beginnen, ſo dürfte es ſich zur Erleichterung der Kontrolle empfehlen, den Beginn der Wahlzeit der neu zu bildenden Deputation, wie im Antrage angegeben, feſtzuſetzen. Die Ausloſung von 3 Stadtverordneten er⸗ ſuchen wir ſchon jetzt vorzunehmen, um die Wahl⸗ zeit der einzelnen Mitglieder feſtzulegen, damit bei etwaigem Ausſcheiden die Erſatzmänner nur für den Reſt der Wahlzeit der Ausgeſchiedenen gewählt werden. Charlottenburg, den 20. September 1910. Der Magiſtrat. IIIa 1744. Druckſache Nr. 286. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern und Stell⸗ vertretern für die Voreinſchätzungskommiſſion. urſchriftlich mit den Akten — Fach 3 Nr. 3, Band 1, 2 und 8 — an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, für die Einkommenſteuer⸗Voreinſchätzungs⸗ kommiſſion 38 Perſonen aus der hieſigen Ein⸗ wohnerſchaft als Mitglieder und 17 eben⸗ ſolcher Perſonen als Stellvertreter zu wählen. Von den im Jahre 1909 gewählten Mit⸗ gliedern bzw. Stellvertretern haben 38 bzw. 17 die Wahl aus ſtichhaltigen Gründen abgelehnt oder ſind verſtorben oder verzogen. Eine Erſatzwahl nach Artitel 441 Ziffer / der Ausführungsanweiſung zum Einkommenſteuer⸗ geſetz muß zwar noch nicht erfolgen, erſcheint jedoch mit Rückicht darauf, daß in einzelnen Vorein⸗ ſchätzungs⸗Untertommiſſionen z. 3. nur wenige Mit⸗ glieder und Stellvertreter vorhanden ſind, bis zum Ablauf des Steuerjahres 1912 erforderlich. Bei der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter iſt darauf Rückſicht zu nehmen, daß dieſe in den der bzgl. Unterkommiſſion zugewieſenen Steuer⸗ be zirten wohnen, weil ſonſt infolge zu großer Ent⸗ fernung der Wohnungen der Mitglieder und Stellvertreter von den Bezirken ihrer Unter⸗ kommiſſion die Anſtellung von Ermittelungen er⸗ ſchwert wird und weil den Mitgliedern und Stell⸗ vertretern auch die Verhältniſſe der in ihren Be⸗ zirken wohnhaften Steuerpflichtigen regelmäßig bekannt ſein werden. Wir bitten deshalb, dies bei der Wahl zu berückſichtigen. Es fehlen: 2) Mitglieder 1. im Bezirk der Unterkommiſſionen 3, 6, 9, 11, 16, 17, 22, 26, 28, 29, 32, 36, 38, 40, 42, 43 und 46 je 1 17 Mitglieder, . im Bezirk der Unterkommiſſionen 1, 13, 21, 27, 39, 44, 47, 51 und 52 je 2 2 18 — 3. im Bezirkder Unterkommiſſion5⸗ 3 75 zuſammen 38 Meitglieder. b) Stellvertreter 1. im Bezirk der Unterkom⸗ miſſionen 11, 13, 14, 15, 25, 29, 32, 34, 35, 39, 40, 44, 45, 50 und 54 je 1 15 Stellvertreter, 2. im Bezirk der Unterkom⸗ miſſion 21 1⁰ 7 2 „, zuſammen 1“/ Stellvertreter.