e, —— 42 — Die für die Voreinſchätzung maßgebenden, hier in Betracht kommenden Beſtimmungen ſind in der Vorlage an die Stadtverordnetenverſammlung vom 5. September 1891 — Bl. 13/14 der Akten Band 1 — enthalten, auf die wir hiermit ausdrücklich ver⸗ weiſen. Die weiter in Betracht kommenden Vor⸗ 1 hriften der Ausführungsanweiſung vom 6. Juli 1900 zum Einkommenſteuergeſetz, welche durch die neue Ausführungsanweiſung vom 25. Juli 1906 in keiner Weiſe berührt werden, ſind ausführlich in unſerer Vorlage an die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung vom 4. September 1903 — Bl. 57 ff. der Akten Band 2 — erwähnt. Das Nähere über die den einzelnen Unter⸗ kommiſſionen zugeteilten Steuerbezirke, ſowie die Grenzen der letzteren bitten wir aus den Über⸗ ſichten Blatt 309/312 zu entnehmen. Ein Ver⸗ zeichnis der zeitigen Mitglieder und Stellvertreter befindet ſich Blatt 313/314. Wir erſuchen, bei der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter die verſchiedenen Arten des Ein⸗ kommens (Kapitalvermögen, Grundbeſitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende Beſchäftigung) tunlichſt zu berückſichtigen und nehmen hierbei auf die Ausführungen in unſerer Vorlage an die Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 4. September 1903 — Bl. 57 ff. der Akten Band 2 — Bezug. Lediglich zur Erleichterung und in Vorbereitung der Wahl erlauben wir uns zwei Verzeichniſſe beizufügen, in denen wir zum Zwecke der Wahl in Vorſchlag bringen unter 4 38 Perſonen als zu wählende Mitglieder, unter B 17 Perſonen als zu wählende Stell⸗ vertreter. Dem Wahlrecht der Stadtverordneten⸗ verſammlung ſoll hierdurch jedoch in keiner Weiſe vorgegriffen werden. Schließlich bitten wir, die Wahlen in der Sitzung am 28. September d. I. vollziehen zu wollen, da die Königliche Regierung die baldige Namhaftmachung der gewählten Perſonen ver⸗ fügt hat. Charlottenburg, den 19. September 1910. Der Magiſtrat. ch o l tz. 60 XI. 1. Allg. 466. Druckſache Nr. 287 Borlage betr. Wahl der Beiſitzer und Stell⸗ vertreter für die Stadtverordneten⸗Erſatzwahlen im November 1910. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung zur Kenntnis und mit dem Antrage, für die 6 Wahlvorſtände der III. Wähler⸗ abteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Bei⸗ ſitzer 4 Stellvertreter, für die beiden Wahl⸗ vorſtände der II. Wählerabteilung je 2 Beiſitzer und je 3 Stellvertreter und für die beiden Wahlvorſtände der 1. Wählerabteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Beiſitzer 2 Stell⸗ vertreter zu wählen. Die zu Wahlvorſtehern bzw. deren Stell⸗ vertretern ernannten Perſonen ſind in anliegender Nachweiſung aufgeführt. Charlottenburg, den 3. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IV. 703. Bekanntmachung für die beiden Tagesblätter. 2 Stadtverordnetenwahl. Für folgende frei gewordene Stadtverordneten⸗ mandate haben gemäß § 21 Abſ. 2 der Städte⸗ ordnung Erſatzwahlen ſtattzufinden: A. Aus der III. Abteilung. 1. für Kaufmann Vogel II, gewählt vom 1. Wahlbezirk für die Wahl⸗ zeit 1908713 erloſchen. 2. für Reſtaurateur Bartſch, gewählt ] Mandat vom 5. Wahlbezirk für die Wahl⸗ ( nieder⸗ zeit 1906/11 gelegt. B. Aus der II. Abteilung. 3. für Kommerzienrat Liſſauer, gewählt] 2 vom 1. Wahlbezirt für die Wahl⸗ vor zeit 1908/13 ſc98en. 4. für Rentier Barnewitz, gewählt vom Mandat 2. Wahlbezirk für die Wahlzeit l nieder⸗ 1908/13 gelegt. C. Aus der 1. Abteilung. für Maurermeiſter Schmidt, ge⸗ Mandat 0¹ wählt vom 1. Wahlbezirk für die l nieder⸗ Wahlzeit 1906/11. gelegt. 6. für Oberberghauptmann a. D. Wirkl. Geh. Rat Freund, gewählt desal vom 4. Wahlbezirk für die Wahl⸗ f desgl. zeit 1906/11 Das von dem Bezirk 5 der III. Abteilung zu wählende Erſatzmitglied muß Hausbeſitzer ſein. Als Wahltermine ſind feſtgeſetzt: A. Für die Wahlbezirke der III. Ab⸗ teilun g Donnerstag, der 3. November 1910 von vor⸗ mittags 9 Uhr bis nachmittags 8 Uhr. B. Für die Wahlbezirke der II. Ab⸗ teilung Freitag, der 4. November 1910 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr. C. Für die Wahlbezirke der I1. Ab⸗ d eilun g Sonnabend, der 5. November 1910 von vor⸗ mittags 9 Uhr bis nachmittags 4 Uhr, zu welchen die Wähler nach den weiter unten bezeichneten Lokalen hiermit berufen werden. Die Wahllokale werden um 8 bzw. 6 bzw. 4 Uhr nach⸗ mittags geſchloſſen, und es werden alsdann nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelaſſen, die vor Ablauf der betreffenden Stunde im Wahl⸗ lokal anweſend waren. Jeder Wähler erhält noch einen beſonderen Ausweis, deſſen Vorlegung im Termin zur För derung des Wahlgeſchäfts dringend erwünſcht iſt⸗ Die ohne dieſen Ausweis erſchienenen Wähler. müſſen für ſonſtigen Ausweis Sorge tragen; als