1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg, von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Stadt⸗ ſekretär Georg Franz von hier, unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 14. November 1907. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärung nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat, die Stadtverordnetenverſammlung und den Bezirksausſchuß abgebe. Der Fabrikbeſitzer Otto Lemm, wohnhaft in Gatow a. Havel. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen Vertrag: ſchließen folgenden § 1. Die Firma Urban « Lemm, deren alleiniger Inhaber der Erſchienene zu 2 iſt, hierſelbſt, hat ſich bereits durch eine Erklärung vom 26. Auguſt 1910 der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber unter anderem rechtsverbindlich verpflichtet, das noch zu ihrem Grundſtück Band 178 Blatt Nr. 6152 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg ge⸗ hörende bebauungsplanmäßige Straßenland des Nonnendamms, frei laſtung jeder Art, ſchulden⸗ und koſtenfrei, ſowie unentgeltlich alsbald —längſtens binnen 3 Monaten von privatrechtlicher Be⸗ Straßenland des Nonnendamms von 148 qm, das iſt die auf der Zeichnung dargeſtellte Parzelle 809/188, gegen die vorbezeichnete Parzelle von etwa 1 qm Flächeninhalt auszutauſchen, dami letztere ſodann Bauland wird. § 2, f Der Fabrikbeſitzer Otto Lemm verpflichtet ſich, die vorgenannte Parzelle 809/188 an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg frei von privatrechtlicher Belaſtung jeder Art ſchulden⸗ und koſtenfrei, ſowie unentgeltlich alsbald — längſtens binnen 3 Monaten — an die Stadtgemeinde aufzulaſſen, falls die von der Firma Urban E Lemm nachgeſuchte, im § 1 — bezeichnete Baugenehmigung erteilt werden ollte. Als Gegenleiſtung verpflichtet ſich die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg, die vorgenannte Straßen⸗ landparzelle von etwa 1 qm an den Fabrikbeſitzer Otto Lemm koſten⸗ und ſchuldenfrei, ſowie unent⸗ geltlich aufzulaſſen. § 3. Die Parteien erkennen an, daß die Auszahlung einer Entſchädigung nicht ſtattfindet. Für die Stempel⸗ und Gebührenberechnung wird der Wert der auszutauſchenden Flächen auf 6 ℳ pro Quadratmeter feſtgeſetzt. — an die Stadtgemeinde aufzulaſſen, falls die Baugenehmigung für das von ihr eingereichte Projekt, betreffend die Errichtung eines Fabrik⸗ bzw. Lagergebäudes auf ihrem Grundſtück am Nonnendamm Band 178 Blatt Nr. 6152 des Grund⸗ buchs von der Stadt Chralottenburg erteilt werden ſollte. Dieſem Projekt hat die ſtädtiſche Polizeiver⸗ waltung zu Charlottenburg im Einverſtändnis mit der Tiefbaudeputation des Magiſtrats zu Char⸗ lottenburg inzwiſchen die Zuſtimmung erteilt. Ausweislich des nachgehefteten unterſchriftlich voll⸗ zogenen Lageplans führt die von Band 178 Blatt Nr. 6152 noch abzutretende Parzelle die Be⸗ zeichnung 808/188 und umfaßt 69 qm. Wie ſich aus derſelben Zeichnung ergibt, ſteht § 4. Die erforderlichen Kataſtermaterialien — auch für die Auflaſſung der Parzelle 808/188 — beſorgt die Stadtgemeinde Charlottenburg auf ihre Koſten. Ebenſo trägt ſie die Koſten und Stempel dieſes Vertrages. Sie nimmt jedoch für die aufzu⸗ laſſenden Straßenlandparzellen von 148 qm bzw. etwa 1 qm Stempelfreiheit gemäß § 4a bzw. e des Preußiſchen Stempelſteuergeſetzes in Anſpruch. Die gerichtlichen Koſten trägt der Fabrikbeſitzer Otto Lemm. Auch in dieſer Beziehung wird für die aufzulaſſende Straßenlandparzelle 809/188 von 148 qm Gebührenfreiheit in Anſpruch genommen, 100 die Stadtgemeinde hierfür das Enteignungsrecht beſitzt. eine vor dem Nachbargrundſtück des Fabrikbeſitzers Otto Lemm hierſelbſt — Band 233, Blatt Nr. 7771 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg und zwar hinter der Baufluchtlinie des Nonnen⸗ damms belegene dreieckige Parzelle von etwa 1 qm Flächeninhalt — A. B. C. umſchrieben — noch als Straßenland im Eigentum der Stadtgemeinde Charlottenburg. beabſichtigt, das zu ſeinem Grundſtück Band 233 Blatt Nr. 7771 noch gehörige bebauungsplanmäßige Der Fabrikbeſitzer Otto Lemm pr Ad olf Maier, Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterzeichneten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben. ſ. Ott o Lem m. Georg Franz. Beurkundet Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Charlottenburg, den 4. November 1910. Der Stadtverordneten⸗VBorſteher