465 Dor! a ge n für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 292. Vorlage betr. Teilung von Waiſenratsbezirten. Urſchriftlich mit Akten Fach 13, Nr. 1a. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Waiſenratsbezirke 13,„Kalowswerder“ und 17 „Martinikenfelde“ werden in je 3 Bezirke — 4, B und C geteilt. Im Bezirk 13 ſind zurzeit 144, im Bezirk 17 104 Pflegekinder, Haltekinder und Mündel unter⸗ gebracht. Um eine ordnungsmäßige Beaufſichtigung dieſer Kinder zu ermöglichen, iſt eine Verkleinerung der Bezirke notwendig. Die Teilung in je 3 Bezirke empfiehlt ſich mit Rückſicht auf die gerade in dieſen Bezirken vorhandene ſtarke Bautätigkeit, um eine nochmalige Teilung in abſehbarer Zeit zu ver⸗ meiden. Beide Bezirke ſind für die Waiſen⸗ pflegerinnen bereits in dieſer Weiſe geteilt. Wir erſuchen, unſerem Antrage, bei dem wir uns in Übereinſtimmung mit der Deputation für die Waiſenpflege befinden, zuzuſtimmen. Die noch zu wählenden Ehrenbeamten ſind aus den beiliegenden Einzelanträgen zu erſehen. Charlottenburg, den 14. Oktober 1910. Der Magiſt rat. Schuſt e hrus. Samter. VIII a. G2 1077. Druckſache Nr. 293. Vorlage betr. Brunnenanlage auf dem Baum⸗ ſchulengrundſtück in Gatow. urſchriftlich nebſt Akten Fach 6 Nr. 1 Band IV betr. Baumſchulen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Herſtellung eines Tiefbrunnens auf dem ſtädtiſchen Baumſchulengrundſtück in Gatow werden 1077,95 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. Im vergangenen Jahre iſt zur Unterbringung der ſtändig in der ſtädtiſchen Baumſchule auf dem Rieſelgelände in Gatow zu beſchäftigenden Gärtner und Arbeiter ein unmittelbar an die Baumſchule enzendes Wohnhausgrundſtück angekauft worden. Nach einem Gutachten des hieſigen ſtädtiſchen Unterſuchungsamtes iſt das Waſſer des auf dieſem Grundſtück befindlichen Brunnens als Trinkwaſſer ungeeignet. Ebenſo iſt nach einem Gutachten des Königlichen Hofbrunnenmeiſters Medoc in Berlin der Pfoſten des Brunnens verfault und das andere Material für eine Tiefbohrung, die zur Gewinnung von genießbarem Waſſer vorgenommen werden müßte, zu klein. Wir haben daher in Überein⸗ ſtimmung mit der Parldeputation beſchloſſen, einen neuen Tiefbrunnen herzuſtellen. Die Koſten ſind auf 1077,95 ℳ veranſchlagt. Charlottenburg, den 20. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Sch u ſte hr us. Stendel. XVII 656. Druckſache Nr. 294. Vorlage betr. Errichtung von 3 Waſſerſtöcken. Urſchriftlich mit den Akten Fach 23 Nr. 1 Band 111 und dem Heft betr. Klage der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ⸗%. Ortspolizeibehörde an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Errichtung von 3 Waſſerſtöcken für Schiffer wird genehmigt. Die Koſten im Be⸗ trage von 11 000 ℳ ſind dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen. Im September 1905 forderte der hieſige Polizei⸗Präſident mit Bezug auf § 35 des Geſetzes betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krank⸗ heiten vom 30. Juni 1900 uns auf, unverzüglich das Erforderliche wegen Errichtung von 3 Waſſer⸗ entnahmeſtellen für Schiffer am Verbindungskanal und Aufſtellung eines Waſſerwagens an der Char⸗ lottenburger Schleuſe zu veranlaſſen. Wir weigerten uns, dieſer Aufforderung nachzukommen und erhoben gleichze t.g die Klage beim Bezirks⸗ ausſchuß, da nach unſerer Auffaſſung die Waſſer⸗ beſorgung für den Schiffahrtsbetrieb auf den öffent⸗ lichen Waſſerſtraßen nicht zu den der Gemeinde auferlegten allgemeinen geſundheitspolizeilichen Pflichten im Sinne des § 35 des oben genannten Geſetzes gehört, denn die öffentlichen Waſſerſtraßen ſind keine Gemeindeeinrichtungen. Wir haben aber mit Rückſicht auf die damals zu befürchtende Choleragefahr, die ſofortige Aufſtellung von Waſſer⸗ wagen an den von der Polizei bezeichneten Stellen veranlaßt, vorbehaltlich des Rechts der Wieder⸗ einziehung der entſtehenden Koſten. Darauf ſtellte die Polizei die Forderung, auch am Landwehrkanal eine und an der Spree fünf weitere Waſſerent⸗ nahmeſtellen zu errichten, ſodaß im ganzen neun