. — 18 —— § 5. Die Firma erklärt ſich damit einverſtanden, daß das anzulegende Empfangsgebäude und ein Eingang zum Bahnhof Fürſtenbrunn auf die Charlotten⸗ burger Seite (die Südſeite der Halteſtelle Fürſten⸗ brunn) gelegt wird, und verpflichtet ſich, gemeinſam mit der Stadtgemeinde einen dahingehenden An⸗ trag bei der Eiſenbahnbehörde zu ſtellen, und dieſen Antrag im Planfeſtſtellungsverfahren auch gegen⸗ über der Landespolizeibehörde zu wiederholen. § 6. Die Stadtgemeinde verpflichtet ſich dagegen für den Fall, daß bei eintretender Anderung der beſtehenden Fluchtlinien des Platzes G ein Teil des gemäß § 3 an ſie aufzulaſſenden Straßenlandes Bauland werden ſollte, dieſen unentgeltlich an die Firma Siemens & Halske zurück aufzulaſſen. Außerdem übernimmt die Stadtgemeinde die Verpflichtung, denjenigen Teil des ihr von den Kühne'ſchen Erben als Rechtsvorgängern der Firma Siemens é Halske bereits früher über⸗ eigneten Straßenlandes des Platzes G der Firma Siemens «& Halske unentgeltlich aufzulaſſen, welcher bei einer Fluchtlinienänderung Verkleinerung) des Platzes G an das Grundſtück der Firma anſchlie⸗ ßendes Bauland wird. Die hierzu etwa er⸗ forderliche Zuſtimmung der Kühneſchen Erben herbeizuführen, iſt Sache der Firma Siemens & Halske. Die in dieſem Paragraphen vorgeſehenen Ver⸗ pflichtungen übernimmt die Stadtgemeinde vor⸗ behaltlich der Zuſtimmung des Bezirksausſchuſſes zu Potsdam. 84. Die Koſten und preußiſchen Staatsſtempel dieſes Vertrages und der Auflaſſung, ſoweit die⸗ ſelben durch die Übereignung des Straßenlandes an die Stadtgemeinde entſtehen, trägt die Stadt⸗ gemeinde. Sie nimmt jedoch Stempelfreiheit gemäß § 4 Stempelſteuergeſetzes in Anſpruch, weil ſie für das Straßenland das Enteignungsrecht beſitzt. Die ſonſtigen Koſten einſchließlich des Reichs⸗ ſtempels trägt die Firma Siemens & Halske. Dieſe hat auch die ſämtlichen Koſten zu tragen, die im Falle des § 5 aus Anlaß der Übereignung von Bau⸗ landflächen an ſie entſtehen. § 8. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordnetenverſammlung von Charlottenburg ab⸗ hängig. Wird dieſe nicht ſpäteſtens bis zum 15. Februar 1911 der Geſellſchaft ſchriftlich mit⸗ geteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Ver⸗ trage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben: Hermann Graupe, Karl Janiſch, Otto Zimmer. Beurkundet Ernſt Seyffarth, Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 309. Vorlage betr. Bauausführungen auf den Waſſer⸗ werken. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Zur außerordentlichen Inſtandſetzung der Tiefbrunnen der Waſſerwerke werden 18 000 ℳ aus laufenden Mitteln des Waſſer⸗ werksetats bewilligt. b) Der Erneuerung der Dampfkeſſel des Waſſer⸗ werks Teufelsſee wird zugeſtimmt. Die Be⸗ ſtreitung der Koſten in Höhe von 73 000 ℳ hat aus dem Erneuerungsfonds der Waſſer⸗ werke zu erfolgen. c) Mit der Erweiterung der Brunnenanlage des Waſſerwerks Jungfernheide nach Maßgabe des vorgelegten Koſtenanſchlages vom 29. September 1910, ſowie d) mit der Beſchaffung einer Abpumpmaſchine erklärt ſich die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung einverſtanden. Die Koſten zu im Betrage von 65 000 und zu d im Betrage von 12 500 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu decken. Zu a. Bei Vornahme der diesjährigen laufen⸗ den Brunnenreparaturen auf dem Waſſerwerke „Jungfernheide“ hat ſich herausgeſtellt, daß die Brunnen ſich zum größten Teil in einem weit ſchlechteren Zuſtande befanden, als angenommen werden konnte. Das ſogenannte Stöpſeln der Brunnen, bei welchem durch wiederholtes Hinab⸗ ſtoßen eines dicht anſchließenden Kolbens in das Brunnenrohr dieundurchläſſig gewordenen Brunnen⸗ filter wieder durchläſſig gemacht werden, hatte in dieſem Jahre nicht mehr den gewohnten Erfolg; die Brunnen mußten daher herausgezogen werden, wobei ſich ergab, daß nicht nur die Filtergewebe, ſondern auch deren Träger, die eiſernen Filterrohre, ſo ſtark angegriffen und brüchig geworden waren, daß ſie erneuert werden mußten. Die Notwendig⸗ keit dieſer Reparaturen ließ ſich nicht vorausſehen; die Lebensdauer derartiger eiſerner Rohre iſt völlig unbeſtimmbar und richtet ſich nach der Beſchaffen⸗ heit des Untergrundes und des Waſſers. Für unſer Werk „Jungfernheide“ lagen bisher in dieſer Richtung keinerlei Erfahrungen vor; die Tatſache, daß die älteſten Brunnen des Werkes verbraucht waren, trat daher bei den betreffenden Reparatur⸗ arbeiten völlig überraſchend zutage. Im Etat ſtehen für Unterhaltung der Grund⸗ ſtücke, Gebäude, Filter und Brunnen 25 000 ℳ zur Verfügung; hiervon werden nach Beendigung der bereits in Angriff genommenen Arbeiten für Brunnen ungefähr 8500 ℳ ausgegeben ſein; der Reſt von 16 500 ℳD iſt für Unterhaltungsarbeiten an den übrigen Baulichkeiten unentbehrlich. Es müſſen aber von den vorhandenen 87 Brunnen noch ungefähr 30 herausgezogen und wieder inſtand⸗ geſetzt werden, um die alte Leiſtungsfähigkeit der Brunnenanlagen wieder zu erzielen. Die Koſten hierfür werden ungefähr 30 600 ⸗ 18 000 ℳ betragen, welche aus den laufenden Mitteln der Waſſerwerke gedeckt werden können. Zu b. Die auf dem Waſſerwerk Teufelsſee vor⸗ handenen 4 Betriebsdampfkeſſel ſtammen aus dem Jahre 1872. Ihre Erneuerung iſt ſchon ſeit längerer Zeit von dem zuſtändigen Dampfkeſſel⸗Reviſor dringend verlangt worden, da ſchon wiederholt