—— 480 der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee und dem obenbezeich⸗ neten Grundſtück noch nicht im vollen Umfange zur Verfügung ſteht, iſt die anbaufähige Herſtellung dieſes Straßenteils zurzeit nicht möglich. Wohl aber iſt es durchführbar, in das in unſerem Beſitz befindliche Straßenland auf der Weſtſeite eine end⸗ gültige Kanaliſationsleitung einzubauen und das fragliche Grundſtück in proviſoriſcher Weiſe mit dieſer Leitung zu verbinden. Die Geſellſchaft hat ſich verpflichtet, die ent⸗ ſtehenden, auf 1800 ℳ veranſchlagten Koſten für die vorzeitig einzubauende endgültige Kanaliſations⸗ leitung auf der Weſtſeite jenes Straßenteils vom Ablauf desjenigen Monats ab, in welchem die Leitung betriebsfähig hergeſtellt wird, bis zum Ab⸗ lauf desjenigen Monats, in welchem die Ilſenburger Straße als anbaufähig erklärt wird, mit 4% in halb⸗ jährlichen Vorausraten zu verzinſen und die Her⸗ ſtellungskoſten ſowie die Koſten der ſpäteren Be⸗ ſeitigung der proviſoriſchen Verbindungsleitung und dem Grundſtück voll zu tragen. Ferner hat ſie ſich verpflichtet, für die Benutzung des Schwemm⸗ kanaliſation zum Zwecke der Abführung der Wäſſer von dem in Rede ſtehenden Grundſtück eine jährliche Gebühr nach Maßgabe der bezüglichen Beſtim⸗ mungen der Kanaliſationsordnung vom 6. Mai 1896 vom Tage der Fertigſtellung der Leitung ab zu zahlen, wobei als kanaliſierte Grundſtücksſtraßen⸗ front im Sinne der Kanaliſationsordnung die Längenausdehnung des Grundſtücks an der Ilſen⸗ burger Straße gilt. Dieſe Abmachungen ent⸗ ſprechen dem bisherigen Gebrauch in ähnlichen Fällen. Der Stadtgemeinde entſtehen durch den vor⸗ zeitigen Anſchluß des Grundſtücks keinerlei Koſten, abgeſehen von einigen Amortiſationsraten. Wir glauben daher dem Wunſche der Geſell⸗ ſchaft, auch im Intereſſe der Stadtgemeinde, der, wie bereits erwähnt, das Grundſtück gehört, ent⸗ ſprechen zu können. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Kanaliſations⸗Depu⸗ tation. Charlottenburg, den 3. November 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX2. 12. Druckſache Nr. 311. Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an den BVerein Hoffnungstal. Urſchriftlich mit Akten Fach 13 Nr. 7 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Verein Hoffnungstal wird eine ein⸗ malige Beihilfe von 10 600 ℳ gewährt, die aus dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen iſt. Auch in dieſem Jahre iſt der Verein Hoffnungs⸗ tal wegen Gewährung einer außerordentlichen Beihilfe für ſeine Arbeiterkolonien bei Bernau bei uns vorſtellig geworden. Der Zweck des Vereins und ſeine Wirtſamkeit in früheren Jahren iſt der Stadtverordnetenverſammlung aus unſeren früheren Vorlagen — die letzte datiert vom 2. Dezember 1909, Druckſache Nr. 359 — hinlänglich bekannt und wir können uns daher auf dieſe beziehen. Da aber mehr als papierne Berichte und Schilderungen der unmittelbare Eindruck den Wert eines großgedachten und großangelegten Werkes zu ver⸗ anſchaulichen vermag, verweiſen wir vor allem auf das Ergebnis der Beſichtigung der Kolonien durch faſt 30 Mitglieder der ſtädtiſchen Körperſchaften — darunter 22 Stadtverordnete —, die am 21. Oktober d. I. auf Einladung des Leiters der Kolonien ſtattfand. Wir glauben nicht zu viel zu ſagen, wenn wir behaupten, daß dieſe Beſichtigung wohl für alle Teilnehmer ein Erlebnis war. Welch eine Wandlung hatte ſich in den 5 Jahren vollzogen, ſeit die Kolonie zum erſtenmal durch die ſtädtiſchen Körperſchaften beſichtigt worden war! Wo noch vor 5 Jahren kümmerliche Kuſſelkiefern auf minder⸗ wertigſtem Sandboden ſtanden — ein Bild öder Unfruchtbarkeit —, dehnen ſich heute weite, lachende Obſt⸗ und Gemüſe⸗Plantagen, alle in trefflichſter Kultur, von breiten Raſenwegen durch⸗ zogen; daneben wurden ausgedehnte Moraſte trocken gelegt und geben nun den beſten Boden für edle Obſtſorten ab; und unermüdliche, ſorgſamſte Pflege, von dem Rate eines erſten Fachmanns der Obſtbaukunſt geleitet, bietet die Gewähr für eine weitere gedeihliche Entwicklung. Für eine geregelte Bewäſſerung iſt durch eime im vorigen Jahre fertig⸗ geſtellte Bewäſſerungsanlage mit Windmotor und zentralem Sammelbaſſin geſorgt worden. Da⸗ neben wird in geſchütztem Waldtal emme groß⸗ angelegte Hühnerzucht betrieben, die in ihrer Schönheit und Vollkommenheit eine Sehens⸗ würdigkeit für ſich bildet. Der ſich auch dem flüchtigen Beſucher offenbarende praktiſche Sinn des tüchtigen Leiters verſpricht eine einträgliche Verwertung aller Erträgniſſe, worin ihn eine noch im Bau befindliche Obſtverwertungsanſtalt auf das Beſte unterſtützen wird. Der in dieſer Hinſicht bereits erzielte Erfolg beweiſt, daß die von Anfang an von der Kolonieleitung gegebene Verſicherung, die Kolonie werde ſich in abſehdarer Zeit aus ihren Erträgniſſen ſelbſt erhalten können, wohl begründet war; ſchon im vorigen Jahre deckten die Erträgniſſe aus dem Obſt⸗ und Gemüſebau die Geſamtunkoſten eines Monats, und in dieſem Jahre, wo die älteſten Kulturen er ſt 4 Jahre alt ſind, können bereits die Geſamtkoſten zweier Monate aus dem Barerlöſe gedeckt werden; und dies alles trotzdem ein großer Teil der Arbeitskräfte bei weitem nicht vollwertig iſt. Dazu lieferten die Felder der Kolonie ſchon im Vorjahre den Geſamtbedarf der Koloniſten an Kartoffeln und ein gut Teil der ver⸗ brauchten Gemüſe. Dieſe bewunderungswürdige Kulturarbeit iſt dabei eigentlich nur ein Nebenprodukt der viel wertvolleren Hauptarbeit, die die Kolonie leiſtet, des Dienſtes an elenden und armen Menſchen. Das Hauptkontingent der Koloniſten ſtellen arbeitsſcheue Vagabunden und durch Trunk⸗ ſucht und andere Laſter heruntergekommene Menſchen, die hier zu ehrlicher Arbeit zurückgewöhnt werden ſollen. Dazu kommen arbeitsloſe Wander⸗ burſchen, denen geſunde Arbeit in knapper Zeit geboten wird und die ſo vor den verderblichen Ein⸗ flüſſen, die die Großſtadt ſo oft auf zuwandernde Arbeitsloſe ausübt, bewahrt werden. Endlich finden alte Leute mit mehr oder minder herab⸗ geſetzter Arbeitsfähigkeit, denen in der Stadt Armut und Verwahrloſung droht, hier Gelegenheit, bei einer ihren Kräften angemeſſenen geſunden Arbeit ihre Tage ſorgenlos zu beſchließen. und