— 188 Schadenserſatz, die er erhält, annähernd für die Koſten aufgehen, ſo daß er nichts erhalten würde. Da es ſich aber um einen Unfall handelt, den ein Ehrenbeamter in Ausführung ſeines Amtes erlitten hat, haben wir geglaubt, die Koſten auf die Stadt übernehmen zu ſollen und beantragen, unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 7. November 1910. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Samter. VIIIa G1. 350. Druckſache Nr. 315. Mitteilung betr. Verwaltungsbericht für 1909. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von dem Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg für das Verwaltungs⸗ jahr 1909 Kenntnis zu nehmen. Die Druckſtücke ſind den einzelnen Stadtver⸗ ordneten zugeſandt worden. Charlottenburg, den 11. November 1910. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. IV. 872. Druckſache Nr. 316. Mitteilung betr. Setretärſtellen. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung. Im Verfolg unſerer Mitteilung vom 3. d. M. —1299 — teilen wir ergebenſt mit, daß wir für die Neuſchaffung und Beſetzung von Stellen in der Klaſſe B IIIo, Gehaltstafel Nr. 19 (ungeprüfte Sekretäre) folgende Grundſätze aufgeſtellt haben: 1. Vorbedingung für die Beförderung nach Klaſſe BIII iſt die Vollendung einer Dienſt⸗ zeit als Setretariatsaſſiſtent (Klaſſe IVa) von mindeſtens 12 Jahren. Eine Höchſt⸗ grenze dieſer Dienſtzeit wird nicht feſtgeſetzt. Stellen in Klaſſe B IIIv, die durch Abgang der Inhaber (Penſionierung, Entlaſſung, Tod uſw.) frei werden, werden vom Magiſtrat aus der Zahl der nach Maßgabe der obigen Grundſätze (Ziffer 1) beförderungsfähigen Sekretariatsaſſiſtenten wieder beſetzt. 3. Die Schaffung neuer Stellen in Klaſſe B IIIv erfolgt lediglich nach dem Bedürfnis der ſtädtiſchen Verwaltung durch Gemeinde⸗ beſchluß. Zu dieſem Zweck ſind nach Maßgabe der dieſerhalb veranſtalteten Uberſicht zunächſt für die nächſten 3 Etatsjahre (1911, 1912 und 1913) je 4 neue Stellen in den Stadthaus⸗ haltsetat einzuſtellen. Dieſe Stellen werden vom Magiſtrat ebenfalls aus der Zahl der beförderungsfähigen (Ziffer 1) Sekretariats⸗ aſſiſtenten beſetzt. 12 Zur Erläuterung wird bemerkt, daß ſich nicht überſehen läßt, in welcher Zahl Sekretärſtellen (B III1v) durch Penſionierung uſw. in der nächſten Zeit werden frei werden. Ebenſowenig läßt ſich das Bedürfnis der ſtädtiſchen Verwaltung an neuen der⸗ artigen Sekretärſtellen für eine längere Zeit im voraus beſtimmen. Immerhin glauben wir unter Berückſichtigung der gegenwärtig beſtehenden Ver⸗ waltungs⸗Organiſation vorläufig für die nächſten 3 Etatsjahre die Schaffung neuer Stellen auf jährlich 4 bemeſſen zu können. Es bleibt abzuwarten, wie ſich während dieſes Zeitraumes bei der geplanten Stellenvermehrung unter Hinzutritt der durch den Abgang der Inhaber offen werdenden Stellen und der durch Erweiterungen oder Anderungen der Ver⸗ waltungs⸗Organiſation erforderlich werdenden neuen Stellen die Beförderungsverhältniſſe der unge⸗ prüften Sekretäre geſtalten werden. Auf Grund des Ergebniſſes und der Erfahrungen werden nach Ablauf dieſes Zeitraums eventuell in Verbindung mit der nächſten allgemeinen Reviſion des Normal⸗ beſoldungsetats auch die in Rede ſtehenden Grund⸗ ſätze von neuem zu prüfen und erforderlichenfalls neu aufzuſtellen ſein. Charlottenburg, den 17. November 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. Druckſache Nr. 317. Vorlage betr. Fluchtlinienfeſtſetzung für den Zu⸗ gang zu einer Fußgängerbrücke von der Dernburg⸗ ſtraße nach der Weſtendallee. Urſchriftliſch mit dem Heft 138 und der Mappe v b Nr. 71 enthaltend 1 Fluchtlinienplan, 1 Überſichtsplan und 1 Erläuterungsbericht an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Fluchtlinienplan betr. die Anlegung eines Zuganges zu einer Fußgängerbrücke von der Dernburgſtraße nach der Weſtend⸗ allee vom 23. Oktober 1910 wird zugeſtimmt. Durch Vorlage vom 9. April d. Is. — IX E 433 — Druckſache Nr. 120 der diesjährigen Stadtver⸗ ordnetenvorlagen — iſt der Ankauf eines Grundſtücks zur ſpäteren Schaffung eines Zuganges zu dem be⸗ abſichtigten Fußgängerſteg zwiſchen der Dernburg⸗ ſtraße und der Weſtendallee beantragt und von der Verſammlung unterm 3. Mai d. Is. genehmigt worden. Der Ankauf iſt bewirkt. Wir hatten in dieſer Vorlage bereits zum Ausdruck gebracht, daß die Feſtſtellung von Fluchtlinien für den Zugang zum Fußgängerſteg der Stadtgemeinde vorbehalten worden iſt. Um die Rechtsverhältniſſe hauptſächlich der an dem Zugang belegenen Grundſtücke, die nach der Fluchtlinienfeſtſetzung an einer öffentlichen Straße liegen, klar zu ſtellen, wollen wir für den Zugang Fluchtlinien förmlich feſtſtellen und erſuchen daher, wie beantragt, zu beſchließen. Mit Rückſicht darauf, daß die Brücke vorläufig noch nicht hergeſtellt wird, ſoll das Gelände des Zu⸗ ganges aus laufenden Mitteln projektmäßig auf⸗ gehöht und gärtneriſch ausgeſtaltet werden. Wir verweiſen im übrigen auf die Ausführungen des Erläuterungsberichts und folgen mit unſerem An⸗ trage einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 15. November 1910. Der Mag iſtrat. Scheieh r peg Bredtſchneider. Maier. LX. 1751. 1. 292.