3. Geſamtanordnun g. Aus rein wirtſchaftlichen Gründen ergab es ſich ganz von ſelbſt, daß man in erſter Linie für die Er⸗ weiterung die der Stadt ſeit 1901 gehörigen Grund⸗ ſtücke Lützower Straße 13/14 in Ausſicht nahm, weil ſie an der Straße nur mit 2 ganz kleinen Häuschen beſetzt, im übrigen aber unbebaut ſind. Man hätte ſich mit dieſem Teil vielleicht zu⸗ nächſt begnügen und den Abbruch der Häuſer Ber⸗ liner Straße 70/71 noch ſo lange hinausſchieben können, bis die hier zurzeit untergebrachten Be⸗ amten in den Erweiterungsbau überſiedeln könnten. Dieſem ſchrittweiſen Vorgehen widerſprach aber das Intereſſe der Sparkaſſe, welche erſtens ſo ſchnell wie möglich Räume nötig hat und zweitens auf die Lage an der Berliner Straße unbedingt angewieſen iſt, da eine Sparkaſſe dem Publikum ſo be quem wie möglich liegen muß. So ergab ſich nahezu die Notwendigkeit, die Ge⸗ ſamtfläche der Grundſtücke Berliner Straße 70/71 und Lützower Straße 13/14 für die ſofortige gleich⸗ zeitige Bebauung in Ausſicht zu nehmen; denn andrerſeits von den Grundſtücken Lützower Straße Nr. 13/14 vorläufig noch einen Teil unbebaut zu laſſen, iſt ſchon deshalb nicht angängig, weil der Zu⸗ ſammenhang der Räume dadurch zerriſſen würde und weil auch dann ſelbſt für das augenblickliche Be⸗ dürfnis an Räumen nicht genügend geſorgt würde. Nach überſchläglicher Ermittlung wird der Er⸗ weiterungsbau für rd. 450 Beamte Platz gewähren Bei der Anordnung der einzelnen Flügel des Erweiterungsbaus mußte ſelbſtverſtändlich auf die ſpäteren Erweiterungen die größte Rückſicht ge⸗ nommen werden. Es ſind deshalb bereits Geſamt⸗ pläne aufgeſtellt, welche alle weiter öſtlich ge⸗ legenen, der Stadt gehörigen Grundſtücke umfaſſen. — Vgl. den beigefügten Lageplan. — Es ſei hierbei eingeſchaltet, daß verſucht worden iſt, von den Grundſtücken Berliner Straße 65, 66 und 67, welche ſehr tief ſind und ſich mit ihrem Hinterland zwiſchen den ſtädtiſchen Beſitz ein⸗ klemmen, dieſes Hinterland zu erwerben. Die Ver⸗ handlungen ſind jedoch als geſcheitert anzufehen. Gerade die Rücklinie dieſer drei Grundſtücke iſt für die Geſamtplangeſtaltung von einſchneidendſter Be⸗ deutung, da ſie die notwendige Querverbindung (zwiſchen den einzelnen Grundſtücken) bis zur Kirch⸗ hofſtraße hin im höchſten Grade beeinflußt. Indeſſen dieſe Schwierigkeit brachte es beim Projektieren mit ſich, durch einen parallel zur Lützower Straße angeordneten Mittelflügel die bequemſte Richtungslinie für den Verkehr von und zum jetzigen Rathausbau, ſpeziell zu deſſen mittlerem Querflur zu gewinnen. Eine eingeſchobene , eiförmig im Grundriß geſtaltete Flurhalle ſoll in ihrer be⸗ ſonderen Form auch dem Beſucher des Rathauſes das Zurechtfinden erleichtern. Auch die einzelnen Teile nordöſtlich dieſer Flurhalle ſind als Teile einer größeren Hofanlage anzuſehen, welche erſt durch die ſpätere Erweiterung abgeſchloſſen wird. Im übrigen iſt ſelbſtverſtändlich darauf geachtet worden, daß Umänderungen bei den ſpäteren Er⸗ weiterungen nicht nötig ſind. Nur die Treppe in der Nordoſtecke des jetzigen Erweiterungsbaues wird vorausſichtlich bei Fortſetzung des Baues entbehr⸗ lich und iſt deshalb nur als Nebentreppe behandelt. Die Anordnung der übrigen Treppen entſpricht nur dem! wirklichen Bedürfnis und den baupolizeilich vageichtehmen Entfernungen. treppen irgendwo anzulegen, anlaſſung vor. Zur Geſamtanordnung iſt zu bemerken, daß ein teilweiſer Wechſel der Geſchoſſe infolge des ſtarken Gefälles an der Lützower Straße als nützlich erkannt und demgemäß angeordnet wurde. Das in dem jetzigen Rathaus etwa 1 ½ m unter der Straße befindliche Kellergeſchoß kommt nach dem Lützow zu immer weiter aus dem Boden heraus, es empfahl ſich alſo, dort dieſes Geſchoß zur Unterbringung von Beamten aus⸗ zunützen und dafür das oberſte Geſchoß fortzulaſſen. Es wurde dadurch zugleich eine Anpaſſung an die baupolizeilich zuläſſige Fronthöhe erreicht. Dieſe Höhenverſchiebung hat ferner Gelegenheit gegeben, die Geſchoßhöhe des 1. Obergeſchoſſes, welche ſeinerzeit lediglich wegen der Sitzungsſäle bis auf 5,2 m geſteigert wurde, für den geſamten öſtlichen Flügel auf das übliche Maß von 4,2 m einzu⸗ ſchränken. lag keine Ver⸗ 4. Anordnung im einzelnen. Weniger von Bedeutung für die allgemeine An⸗ ordnung des Baues iſt die Stockwerksverſchiebung bei der Sparkaſſe, welche ganz ebenerdig, d. h. in Höhe des Bürgerſteiges angeordnet iſt, damit der Zugang für die Beſucher ſich möglichſt bequem ge⸗ ſtaltet. Dadurch wird auch eine größere Höhe für den 23 “40 m großen Hauptraum der Sparkaſſe er⸗ reicht, welcher eine ähnliche Anlage aufweiſt, wie ſie ſich in anderen großen Sparkaſſen ſowie in Bank⸗ und Poſtgebäuden gut bewährt hat. Der mittlere, durch Oberlicht erleuchtete Teil des Raumes iſt 30 m lang, 10,3 m breit und hat eine Höhe von 9,0 m, er iſt auf drei Seiten von Schaltern umgeben, ſo daß dieſe letzteren in möglichſt großer Anzahl angelegt werden können. Hinter den Schaltern befinden ſich 72 Pulte für Beamte und (rechts vom Hauptzugang) der Kartenraum. Unter dieſem Hauptraum und durch beſondere Treppe und Fahrſtuhlanlage mit ihm ver⸗ bunden befindet ſich der einbruchſichere Keller für die Wertfächer (Safes), von denen oben bereits die Rede war. Der einheitlich geſtaltete Raum iſt 30,0 m breit und 37,0 m lang. Die Sicherung an Wand, Decke und Fußboden dieſes Raumes mit ſtarker Eiſeneinlage iſt ziemlich koſtſpielig, noch koſt⸗ ſpieliger würde aber die ſpätere Erweiterung dieſes Raumes ſein. Er iſt deshalb von vornherein ſehr umfangreich angelegt, nämlich mit nahezu 1000 am Fläche, und wird einmal über 50 000 Wertfächer aufnehmen können, die nach und nach je nach Be⸗ darf beſchafft werden. Vorläufig ſollen nur 5000 ſofort aufgeſtellt werden. Die übrigen Nebenräume entſprechen den beſonderen Anforderungen der Sparkaſſe, mit deren Vorſtand die Einzelheiten ein⸗ gehend feſtgelegt ſind und auch weiterhin abgemacht werden. Im I. Stock über dem Eingang zur Spar⸗ kaſſe iſt ein größeres Sitzungszimmer von 9,0 m Tiefe und 14,5 m Länge angeordnet, da die jetzigen drei Sitzungsſäle auf die Dauer nicht mehr aus⸗ reichen werden, daneben ergeben ſich an der Front noch zwei Räume, welche zweckmäßig für den Dezer⸗ nenten der Stelle zu verwenden wären. Im II. Stock iſt in unmittelbarer Verbindung mit den Feſtſälen ein Vortragsſaal von etwas über 200 qm Fläche angeordnet, für welchen ſich bereits ſeit längerer Zeit ein Bedürfnis geltend gemacht hat. An der Lützower Straße ſoll neben dem jetzigen Gewerbegerichtsſaal noch ein zweiter Saal für das Reichere Pracht⸗ Kaufmannsgericht hergerichtet werden, da es ſchon