——— 192 — jetzt ſchwer hält, mit dem einen Saal für beide Zwecke auszukommen. Vor dem jetzigen Gewerbe⸗ gerichtsſaal iſt von Anfang an der Mangel eines größeren Warteraumes als ſehr läſtig empfunden worden. Deshalb iſt in dem Erweiterungsbau vor dieſen Sälen ein doppeltbreiter Flur vorgeſehen worden, wie das auch bei den neueren Gerichts⸗ gebäuden vielfach ähnlich mit gutem Erfolg ge⸗ ſchehen iſt. In den oberen Geſchoſſen wird dieſer doppeltbreite Flur ebenfalls von Nutzen ſein, da er hier auch als Warteraum, ferner zum Aufſtellen von Schränken und zu anderen Zwecken verwendet werden kann. In den beiden unteren Geſchoſſen iſt der Flur auf die gewöhnliche Breite vermindert und die übrige Breite nach dem Hof hin als offene Halle ausgebildet worden; dieſe Anordnung bietet eine günſtige Gelegenheit zur zeitweiligen Unter⸗ ſtellung größerer Gegenſtände, woran es bisher ſchon mehrfach gefehlt hat. Sämtliche übrigen Räume des Erweiterungs⸗ baues ſollen, abgeſehen von den notwendigen Neben⸗ räumen, ganz allgemein für Bureauzwecke hergeſtellt werden, ohne ſie baulich ſchon von vornherein für irgendeinen beſonderen Zweck herzurichten, denn bei dem ſteten Anwachſen aller Geſchäftsſtellen hat es ſich als undurchführbar erwieſen, jede einzelne Stelle dauernd in den ihr anfänglich zugewieſenen Räumen zu belaſſen. Werden bei einer Stelle einige Beamte mehr nötig, ſo ſind Raumvertau⸗ ſchungen unvermeidlich, um jede einzelne Stelle möglichſt in unter ſich zuſammenhängenden Räumen unterzubringen. Ganz beſonders undurchführbar iſt es, die Dezernentenzimmer für immer an der⸗ ſelben Stelle zu belaſſen, es wäre deshalb geradezu fehlerhaft, bei der Grundrißbearbeitung ſie irgend⸗ wie baulich herauszuheben. Die Erfahrung bei dem jetzigen Rathaus hat gezeigt, daß die Raumver⸗ teilung ſchon während des Baues geändert werden mußte. Demnach mußte für die Anordnung ſämt⸗ licher Bureaus lediglich maßgebend ſein, daß die zu ſchaffenden Räume möglichſt wenig durch Flure, Treppen oder ſonſt eine dauernde Trennung herbei⸗ führende Nebenräume unterbrochen werden, daß möglichſt alle Zwiſchenwände leicht beſeitigt werden können, und daß jede Fenſterachſe nachträglich für ſich durch 3wiſchenwände abgetrennt werden kann. Die Beachtung dieſer Grundſätze hat ſich im jetzigen Rathaus bei den zahlreichen Umzügen, welche in den fünf Jahren bereits nötig waren, aus⸗ gezeichnet bewährt. Es iſt deshalb auch unterlaſſen worden, beim vorliegenden Projekt in die Zeich⸗ nungen Zwiſchenwände einzutragen, da am beſten erſt nach Fertigſtellung des Rohbaues die für die erſte in Ausſicht genommene Raumverteilung not⸗ wendigen Zwiſchenwände feſtgelegt werden. Die Lage der Räume iſt ſo angeordnet, daß möglichſt wenig Räume während der Bureauzeit der vollen Sonne ausgeſetzt ſind. Dadurch hat ſich in dem Bauteil an der Berliner Straße auch gleich⸗ zeitig der Vorteil ergeben, daß der benachbarte Schlächtereibetrieb durch die große Brandmauer des Rathausneubaues nach Möglichkeit unſchädlich für den Bureaubetrieb im Rathauſe gemacht wird. 5. Bauart und Bauform. Die Bauart des Erweiterungsbaues wird ſich möglichſt der des jetzigen Baues anſchließen, ſie Paef deshalb hier keiner eingehenden Beſchrei⸗ ung. Einzelne Erfahrungen, die inzwiſchen gemacht worden ſind, werden ſelbſtverſtändlich verwertet werden. Ebenſo wird auch die Formengebung ſich dem vorhandenen Bau in paſſender Weiſe anſchließen müſſen, doch erſchien in der Berliner Straße ein einfacherer Abſchluß der reichen Feſtſaalfaſſade erwünſcht. Es wurde deshalb ein in ruhiger Fläche gehaltenes Riſalit angeordnet, welches zugleich als Hauptportal für die ebenerdig gelegene Spar⸗ kaſſenhalle ausgebildet werden konnte; die weiteren 3 Achſen ſollen den Anſchluß an die angrenzenden Privatgebäude vermitteln und ſind ganz beſcheiden gehalten. Für die Fortſetzung der Faſſade an der Lützower Straße iſt ebenfalls eine weniger reiche Ausſtattung als im jetzigen Bau in Ausſicht ge⸗ nommen; der Wechſel der Geſchoßhöhen bot hierzu willkommene Gelegenheit. Im Innern werden nur die wenigen oben beſonders genannten Räume eine beſſere Ausſtattung erhalten. 6. Heizung. Es bleibt noch über die Heizung einiges auszu⸗ führen. Die Erweiterungsfähigkeit des jetzigen Keſſel⸗ raumes iſt eine beſchränkte und würde ſchon für die Zwecke des jetzigen Erweiterungsbaues Schwierig⸗ keiten bereiten Bei ſpäteren Erweiterungen würde unbedingt noch ein zweiter Keſſelraum geſchaffen werden müſſen. Der Betrieb würde ſich dann auf zwei Stellen verteilen, wenn man nicht den zweiten Keſſelraum ſo groß anlegt, daß der jetzige gänzlich entbehrt werden kann. Sorgt man für einen ſolchen Keſſelraum aber erſt beim zweiten Er⸗ weiterungsbau, ſo liegt er ſchon zu weit außerhalb der Mitte des ganzen Baues. Es empfiehlt ſich deshalb, unter allen Umſtänden ſchon jetzt für die Zukunft vorzuſorgen, zumal auch bereits in den nächſten Jahren der Zeitpunkt eintreten wird, wo die jetzigen Keſſel einer Erneuerung bedürfen. Dieſe Geſichtspunkte ließen es geraten er⸗ ſcheinen, die Möglichkeit zu erwägen, die nötige Wärme von außerhalb zuzuführen, zumal dadurch dann auch die ſich übermäßig läſtig machende Anfuhr der Brennſtoffe ſowie jegliche Rauchbeläſtigung fortfallen würde. Beides wird erreicht, wenn d as ſt ä d t iſche Elektrizit ätswerk zu dem Zweck herangezogen wird. Die Kohlenförderanlage dieſes Werkes und auch der bereits vorhandene Betrieb verſpricht eine Verbilligung, da die im Elektrizitätswerk vorhandenen Keſſel ſtärker ausge⸗ nutzt werden können. Eine Berechnung hat er⸗ geben, daß die Wärmeverluſte, welche durch die lange Leitung entſtehen, ſchon allein durch die Erſparniſſe an den Brennſtoffen aufgewogen werden, ſo daß ſich alſo die Fernheizung unter allen Umſtänden ſchon aus wirtſchaftlichen Gründen empfiehlt. Entſprechende Verhandlungen mit dem Elek⸗ trizitätswerk ſind eingeleitet und haben bereits eine erfreuliche grundſätz⸗ liche Ubereinſtimmung gezeitigt. 7. Bauzeit. Mit dem Bau ſoll wenn irgend möglich im Früh⸗ jahr 1911 begonnen werden. Bezüglich der Räumung der auf dem Grundſtück befindlichen Baulichkeiten iſt bereits das Erforderliche veranlaßt; die durch