496 Der Genannte befindet ſich ſeit dem 2. Mai d. I. 5. d. M. der Geſundheitszuſtand zu keinerlei Be⸗ auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorge⸗ ſehenen offenen Botenſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauens⸗ ärztlichen Zeugnis vom 7. Oktober d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kün⸗ digung beſchloſſen. Charlottenburg, den 23. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. 1 429. Seydel. Druckſache Nr. 323. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Neuhaus, am 21. Januar 1876 geboren, als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Bote — Klaſſe B VvI — Gehaltstafel Nr. 24 des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte befindet ſich ſeit dem 17. Mai 1910 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Botenſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem ver⸗ trauensärztlichen Zeugnis vom 24. Oktober 1910 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 27. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 1 435. Seydel. Druckſache Nr. 324. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Architekten Bethke vom 1. April 1910 ab als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit — Bauſekretär — Gehalts⸗ klaſſe F IIb, Gehaltstafel Nr. 14 des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Bethke iſt 34 Iihre alt. Er wird ſeit dem 17. Dezember 1900 in unſerer Hochbauverwaltung beſchäftigt. Leiſtungen und Führung waren zu⸗ friedenſtellend. Wir hatten deshalb ſeine An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in einer durch den Stadthaushaltsetat für 1910 neu⸗ geſchaffenen Bauſekretärſtelle vom 1. April d. I. ab beſchloſſen. Die Anſtellung mußte indes aus⸗ geſetzt werden, weil ärztlicherſeits eine nochmalige Unterſuchung nach einem halben Jahre empfohlen wurde. Nachdem jedoch jetzt nach dem oberärzt⸗ lichen Gutachten des Profeſſors Dr Grawitz vom denken mehr Veranlaſſung gibt, kann die Anſtellung nunmehr erfolgen. Charlottenburg, den 9. November 1910. Der Magiſtrat. Matting Seydel. u . V. Ar 22 Druckſache Nr. 325. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Stichling (Fach 9 Nr. 18) an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Anſtellung des Bildhauers Otto Stichling als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Lehrer an der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule), ſowie der Feſtſetzung ſeines Beſoldungsdienſt⸗ alters auf den 1. Januar 1904 wird zugeſtimmt. Die Etatsnummer 7 des Abſchnitts 1 vom Kapitel IV des Ordinariums für 1910 wird um 500 ℳ. verſtärkt. Die Mittel ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. In die durch das Ausſcheiden des Bildhauers Lachner zum 1. Oktober d. I. freigewordene Lehrer⸗ ſtelle an der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule haben wir den Bildhauer und Lehrer an der Hand⸗ werker⸗ und Kunſtgewerbeſchule zu Altona, Otto Stichling, gewählt. Die Wahl iſt im Einvernehmen mit dem Kuratorium der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule erfolgt und hat die Genehmigung des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe gefunden. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt Stichling geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus dem Perſonalheft zu erſehen. Der Lehrer Stichling hat die Wahl ange⸗ nommen unter der Bedingung, daß ihm hier ein gleiches Dienſteinkommen wie in Altona gewährt werde, und in der Erwartung, daß ihm hier nicht von neuem eine zweijährige Probezeit auferlegt werde, da er in Altona bereits nach Ableiſtung einer ſolchen auf Lebenszeit angeſtellt geweſen ſei. Nachdem wir feſtgeſtellt hatten, daß in Altona — ebenſo wie hier — die ſtaatliche Beſoldungs⸗ ordnung für Lehrer an Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchulen eingeführt worden iſt und daß die Stadtgemeinde Altona mit Genehmigung des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe das Be⸗ ſoldungsdienſtalter Stichlings auf den 1. Januar 1904 feſtgeſetzt hatte, haben wir beſchloſſen, ſein Be⸗ ſoldungsdienſtalter hier gleichfalls auf den 1. Januar 1904 feſtzuſetzen, um dem Genannten den Fortbezug ſeines bisherigen Dienſteinkommens zu ſichern. Der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe hat ſich mit dieſer Feſtſetzung einverſtanden erklärt und auf unſere weitere Anfrage bezüglich des Fort⸗ falls der Probezeit gegen eine ſofortige feſte An⸗ ſtellung Stichlings Bedenken nicht erhoben. Dem⸗ gemäß haben wir die ſofortige Anſtellung des Lehrers Stichling auf Lebenszeit beſchloſſen. Mit Rückſicht darauf, daß Stichling die Alters⸗ grenze gemäß § 2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 bereits über⸗ 10