ſchritten hat, erſuchen wir um Zuſtimmung gemäß Abſatz 2 daſelbſt. Ferner bedarf der Beſchluß über die Feſtſetzung des Be oldungsdienſtalters der Z3u⸗ ſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung gemäß §2 Abſ. 1 der Ausführungsbeſtimmungen zum Normalbeſoldungsetat für die ſtädtiſchen Beamten vom 10. Juni 1909, welche wir hiermit gleichfalls beantragen. Stichling würde im Falle der Zuſtimmung der Verſammlung ein Jahresgehalt von 4000 ℳ und einen Wohnungsgeldzuſchuß von 1200 ℳ (künftig 1300 ℳ) beziehen. Da beim Ordinarium IV 1-“ für 1910 nur 4200 ℳ vorgeſehen ſind, ſo iſt eine (5200-4200) 2 500 ℳ erforderlich, die wir hiermit beantragen. Charlottenburg, den 26. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VI1 Bs. 938. Verſtärkung dieſer Etatsnummer um Druckſache Nr. 326. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Ruhegehalt für den mit Ablauf des Monats Januar 1911 in den Ruheſtand ver⸗ ſetzten Maſchinenmeiſter Schauer von jährlich 1914 ℳ wird bewilligt. Der für das laufende Rechnungsjahr erforderliche Betrag von 319ℳ iſt aus laufenden Mitteln des Sonderetats Nr. 1 zu entnehmen. Der Maſchinenmeiſter Schauer hat mit Rück⸗ ſicht auf ſein hohes Alter (er iſt bereits 68 Jahre alt) gebeten, ihn in den Ruheſtand zu verſetzen, da er den Anforderungen des Dienſtes nicht mehr ge⸗ wachſen ſei. Wir haben ſeinem Antrage entſprochen und ihn mit Ablauf des Monats Januar n. I. in den Ruheſtand verſetzt. Bei Beamten, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, iſt nach §1 Ab⸗ ſatz 4 des Ortsſtatuts betreffend Gewährung von Ruhegehalt vom 16./31. März 1900 eingetretene Dienſtunfähigkeit nicht Vorbedingung. des An⸗ ſpruchs auf Ruhegehalt. Schauer hat eine an⸗ rechnungsfähige Dienſtzeit von 18 Jahren 46 Tagen zurückgelegt. Sein Gehalt beträgt 4100 ℳ, hiervon gemäß §§ 6—8 a. a. O. 28/60. 1913,33 ℳ, ab⸗ gerundet auf volle Taler ⸗ 1914 ℳ Ruhegehalt jährlich. Militärrente bezieht Schauer nicht. Der auf das laufende Rechnungsjahr entfallende Betrag berechnet ſich für die Zeit vom 1. 31. März 1911 (2 Monate) Charlottenburg, den 30. Oktober 1910. Der Magiſtrat. Schuſt e hrus. Seydel. Druckſache Nr. 327. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern verſchiedener Verwaltungs⸗Deputationen. 22 Bezeichnung Name und Stand 5 der des Ausſcheidenden und Bemerkungen. 2 Deputation. Grund des Ausſcheidens. 1 ] Deputation für die Waſſer⸗ Freund, Stadtverordneter, Der Neuzuwählende mu ß werke. hat ſein Mandat niedergelegt. der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung angehören. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 30. 6. 1915. 2 desgl. Schmidt, desgl. desgl. 3 Grundeigentums⸗Deputation. Barnewitz, Der Neuzuwählende braucht desgl. der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung nicht anzugehören. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. 12. 1915. 4] Deputation für das ſtädtiſche Gredy, Stadtverordneter, desgl. Fortbildungsſchulweſen. hat das Amt als Deputations⸗ mitglied niedergelegt.