—— 513 — Druckſache Nr. 340. Borlage betr. Verſtärkung der Mittel zur Be⸗ ſchaffung von Elektrizitätszählern. 9 Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Ausgabe⸗Nummer 6 des Abſchnitts 1 vom Extraordinarium des Sonderetats 4 für 1910 — „Ubernahme der von der Pächterin des Elektrizitätswerks beſchafften Elektrizitäts⸗ zähler“ — wird um 70 000 ℳ aus Anleihe⸗ mitteln verſtärkt. b) Die Ausgabe⸗Nummer 5 des Abſchnitts 1 vom Extraordinarium des Sonderetats 4 für 1910 — Beſchaffung neuer Elektrizitätszähler zur Vermietung — wird um 60 000 ℳ aus An⸗ leihemitteln verſtärkt. Für die von der früheren Pächterin des Elektrizitätswerks beſchafften und von der Stadt⸗ gemeinde zu übernehmenden Elektrizitätszähler waren bei dem Sonderetat 4 Mittel im Betrage von 800 000 ℳ und zur Beſchaffung neuer Elektrizi⸗ tätszähler noch 70 000 ℳ zur Verfügung geſtellt. Der Betrag von 800 000 ℳ diente zur Übernahme von ca. 11 900 Stück gebrauchter Zähler, während für weitere 70 000 ℳ ca. 900 neue von der Pächterin im voraus zur Deckung des laufenden Bedarfs be⸗ ſchaffte Zähler erſtanden wurden. Infolge der ſtarken Vermehrung der Anſchluß⸗ anlagen ſind die Lager und die neuen Zähler ſämt⸗ lich aufgebraucht bzw. eingebaut, ſo daß nunmehr der Reſt der von der Pächterin bereits beſchafften und noch in ihrem Eigentum befindlichen Lager⸗ zähler im Werte von ca. 70 000 ℳ. übernommen werden muß; wir beantragen daher die Be⸗ willigung dieſer Summe. Weiterhin beantragen wir, für die Beſchaffung der noch über den vorſtehend angegebenen Lager⸗ beſtand hinaus bis zum 31. März nächſten Jahres benötigten neuen Zähler die urſprünglich auf 100 000 ℳ bemeſſene, bei der Feſtſetzung des Etats aber auf 70 000 ℳ herabgeſetzte Summe um 60 000 ℳ zu erhöhen, ſo daß insgeſamt zur Deckung des noch bis zum Schluß des laufenden Rechnungs⸗ jahres benötigten Bedarfs 130 000 ℳ bereitgeſtellt werden. Aus dem Betrage von 60 000 ℳ iſt die Beſchaffung auch von Motorzählern in Ausſicht genommen, und wird letztere Summe nur ſoweit in Anſpruch genommen werden, als dies der Bedarf erfordert. Wir folgen mit unſerm Antrage dem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Elektrizitätswerk. Charlottenburg, den 28. November 1910. Der Magiſtrat. Matting Aſchenheim. u. i. V. 5 XVIe 892. Druckſache Nr. 341. Vorlage betr. Bermehrung der Zahl der Ma⸗ Urſchriftlich mit einem Abdruck des Ortsſtatuts betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder und einem Abdruck des Normalbeſoldungsetats für die beſoldeten Magiſtratsmitglieder an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Vom 1. Januar 1911 ab wird die Zahl der Magiſtratsmitglieder um einen beſoldeten Stadtrat vermehrt. b) Der beſoldete Stadtrat muß die Approbation als Arzt und eine beſondere Vorbildung in der Hygiene beſitzen, darf öffentliche Nebenämter oder private ärztliche Praxis ohne Ge⸗ nehmigung der ſtädtiſchen Körperſchaften nicht übernehmen und darf freiwillig das Amt nur nach dreimonatlicher Kündigung aufgeben. c) Die Beſoldung wird — entſprechend dem Normalbeſoldungsetat für den Stadtſchulrat — folgendermaßen feſtgeſetzt: Anfangsgehalt 9 000 ℳ, 3 Alterszulagen nach je 3 Jahren 1000 ℳ, Höchſtgehalt 12 000 . d) Das Ortsſtatut vom 7. 1907 betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder wird dem Beſchluſſe zu a abgeändert. e) Der für das laufende Rechnungsjahr er⸗ forderliche Gehaltsbetrag von 2 250 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. 8 Auf dem Gebiete der kommunalen und ſozialen Hygiene hat die Stadt Charlottenburg mit der vor kurzem beſchloſſenen Errichtung eines ſtädtiſchen Wohnungsamtes einen weiteren bedeutſamen Schritt vorwärts getan, nachdem ſie bisher bereits in ſehr bedeutſamem Umfange den hygieniſchen Bedürf⸗ niſſen Rechnung getragen hat, wie die nach⸗ ſtehende Überſicht erkennen läßt: 1. Selbſtän dige hygieniſche Ein⸗ richtungen und Anſtalten der Stadt: Schwemmkanaliſation, Waſſerwerke, Straßen⸗ reinigung und Beſprengung, Müllbeſeitigung und Verwertung, Volksbadeanſtalten, Fleiſch⸗ ſchau und Trichinenſchau, Desinfektions⸗ anſtalt, Unterſuchungsamt für anſteeckende Krankheiten und für Trink⸗ und Gebrauchs⸗ waſſer, Krankenhäuſer, Fürſorgeſtellen für Lungenkranke und Alkoholkranke, Fürſorge⸗ ſtellen für Säuglinge, Schulzahnklinik, Waldſchulen, Familienhaus, Bürgerhaus, Obdach, Wärmehallen, Abort⸗ und Be⸗ dürfnisanſtalten, Tuberkuloſenheim und Ge⸗ neſungsheim (Grund und Boden iſt bereits angekauft, Ausführung des Baues ſchwebt), Wohnungsamt (in der Einrichtung be⸗ griffen). II. Hygieniſche Einrichtungen und Anſtalten, bei denen die Stadt durch Gewährung von Beiträgen oder Zuſchüſſen, ſowie durch Uberweiſung von Perſonen zur Aufnahme uſw. beteiligt 1 ſt: Säuglingsheim, Säuglingsklinik, Kinderaſyle und Kinderheilſtätten, Ferienkolonien, Krippen, Jugendheim, Speiſung von Schul⸗ kindern, Volksküchen, Kaffeeſtuben und Milchhallen, Arbeitergärten, Erholungs⸗ ſtätten, Geneſungsſtätten, Pflegeheime, Le⸗ digenheim, Rettungswachen, Unfallſtationen, Sanitätskolonne, ⸗ gemäß Krankentransport, Für ſorge⸗ und Heilſtätten für Krüppel, Sieche und Nervenkranke, Hauspflege.