——— 523—— Darlagen für die Stadtverordnelen-Berſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 345. Der Stadtverordnetenverſammlung überſenden wir anliegend ergebenſt den Bericht — nebſt dazu gehörigen 6 Photographien und 5 Druckſachen — des Stadtbaurats Seeling über die zufolge Ge⸗ meindebeſchluſſes vom 17.“23. Juni 1909 (Druck⸗ ſachen Nr. 183 und 204) im Anſchluß an die Studien⸗ fahrt der Deutſchen Geſellſchaft für Gartenkunſt im Jahre 1909 ausgeführte Studienreiſe nach London und Umgebung zur gefälligen Kenntnis⸗ nahme. Wir erſuchen, den Bericht nebſt Anlagen dem⸗ nächſt wieder an uns zurückgelangen zu laſſen. Charlottenburg, den 8. Dezember 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. An 0 die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. 4. 7. Druckſache Nr. 346. Mitteilung betr. Rechnungslegung der Lehrer⸗ Witwen⸗ und Waiſenkaſſe für 1909. urſchriftlich mit Akten Fach 10 Nr. 3 Band III an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von der Rechnungslegung der Lehrer⸗ Witwen⸗ und Waiſenkaſſe für das Kalender⸗ jahr 1909 Kenntnis zu nehmen. Der Patronatsbeitrag befindet ſich im Stadthaus⸗ haltsetat für1909 beim Ord. 111—10—2 in Ausgabe. Charlottenburg, den 14. Dezember 1910. Der Magiſtrat. Matting Neufert. u. i. V. vIIA1 401. Druckſache Nr. 347. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 1 Ord. 7—1 für 1910. Uurſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Ausgabenummer Sonderetat Nr. 1 Ord. Abſchn. 7 Nr. 1 für 1910 — Räumungs⸗ koſtenbeiträge — wird um 41350 aus lau⸗ fenden Mitteln des Kanaliſationsetats ver⸗ ſtärkt. Die Königliche Waſſerbauverwaltung hat die Räumungskoſtenbeiträge der Gemeinden für die Aufnahme der Regenausläſſe der Kanaliſationen vom 1. April 1910 ab mit der Begründung erhöht, daß die Koſten für die Räumung der öffentlichen Gewäſſer in den letzten Jahren eine erhebliche Steigerung erfahren haben. Nach einer der Ein⸗ wohnerzahl, der Größe des entwäſſernden Gebietes und der Leiſtung der Pumpſtationen entſprechenden Verteilung iſt als auf Charlottenburg entfallend ein Beitrag von 7500 ℳ jährlich errechnet worden, der einer Vergütung von etwa 4,87 auf je 1000 chm Notauslaßwaſſer entſpricht. Durch dieſen erhöhten Beitrag iſt der bisher auf Grund der ein⸗ zelnen Konzeſſionen für Notausläſſe und Regen⸗ überfälle zu zahlende Räumungskoſtenbeitrag in Höhe von zuſammen 1700 ℳ in Fortfall gekommen. In der von uns. nachgeprüften Verteilungsberech⸗ nung iſt zwar von der unzutreffenden Voraus⸗ ſetzung ausgegangen worden, daß alle unſere Not⸗ ausläſſe in die dem Polizei⸗Präſidenten in Berlin unterſtellten Waſſerläufe ausmünden, es ſind alſo nicht diejenigen Notausläſſe außer Rechnung ge⸗ blieben, welche in die dem Regierungspräſidenten in Potsdam unterſtellten Waſſerläufe (Unterſpree uſw.) Vorflut nehmen; der Herr Polizei⸗Präſident hat jedoch auf unſere Einwendung hin die Erklärung abgegeben, zur Vermeidung einer Doppelveran⸗ lagung eine Berichtigung des vom 1. April d. I. ab feſtgeſetzten Räumungskoſtenbeitrags ſtattfinden zu laſſen, ſobald eine Einziehung der betreffenden Räumungskoſten von anderer Seite erfolgt. In Übereinſtimmung mit der Kanaliſationsdeputation erkennen wir die Angemeſſenheit der Forderung des erhöhten Räumungskoſtenbeitrages und die an⸗ gewandte Berechnungsweiſe an. In der Annahme, daß die Erhöhung vom Beginn des Kalender⸗ jahres 1911 ab in Wirkſamkeit treten und dement⸗ ſprechend die bedingungsgemäß jährlich im voraus zu leiſtende Zahlung am 2. Jannar 1911 zu bewir⸗ ken ſein würde, iſt im Etat für 1910 bei der Ausgabe⸗ Nr. Sonderetat 1 Abſchn. 7, Nr. 1 der Differenz⸗ betrag zwiſchen 1700 ℳ und 7500 ℳ mit 5800 ℳ von uns mehr eingeſtellt und von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung feſtgeſetzt worden. Der auf jährlich 7500 ℳ feſtgeſetzte Räumungskoſten⸗ beitrag iſt jedoch bereits vom 1. April d. Is.