528 — Druckſache Nr. 356. Mitteilung des Borſtandes betr. Kontrolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Stadtverordneten⸗ Verſammlung. Zum Zwecke der Kontrolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Verſammlung habe ich dem Magiſtrat unterm 1. d. Mts. die nachſtehend aufgeführten Fragen geſtellt, auf welche die dabei vermerkten Antworten eingegangen ſind. Charlottenburg, den 16. Dezember 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. An die Stadtverordnetenverſammlung. St. V. 777. Kaufmann. Vorſchlag Frage Antwort des Vorſtandes 1. Zu welchem Zeitpunkte kann der Zu 1. Die neue Dienſtanweiſung ] Erledigt. Vorlegung der neuen Dienſtordnung für die Bezirksvorſteher iſt fertiggeſtellt. für die Bezirksvorſteher entgegen ge⸗] Eine entſprechende Mitteilung wird der ſehen werden? Stadtverordnetenverſammlung noch vor (Stadtv.⸗Beſchl. v. 26. 6. 07 und. dem 21. d. Mts. zugehen. Die An⸗ Mag.⸗Mitteilung v. 4. 12. 09.) gelegenheit hat ſich deshalb verzögert, weil über einige Zuſtändigkeitsfragen Zweifel entſtanden waren, die durch einen langwierigen Schriftwechſel mit dem Herrn Miniſter des Innern ge⸗ klärt werden mußten. 2. Hat der Magiſtrat dem Erſuchen Zu 2. Die Angelegenheit iſt noch]] Kenntnisnahme. der Verſammlung vom 22. 12. 09 nicht erledigt, wird jedoch nach Möglich⸗ a) in Fällen, in denen ſtädtiſche keit beſchleunigt werden. (männliche wie weibliche) Ehren⸗ beamte bei Ausübung einer im Dienſte der Stadt unternom⸗ menen Handlung einen Schaden erleiden, auf Anzeige von dem Unfall die Entſchädigung des Betroffenen bzw. im Todesfalle ſeiner Hinterbliebenen zu über⸗ nehmen, gegebenenfalls gegen Abtretung etwaiger Anſprüche der Entſchädigungsberechtigten Dritten gegenüber; b) zu dieſem Zwecke eine beſondere Poſition in den Stadthaushalt einzuſtellen, entſprochen? Kenntnisnahme. 3. Am 3. Mai 1910 haben die Stadtv. Brode und Gen. folgende An⸗ frage eingereicht: Der Magiſtrat wird erſucht, Auskunft zu erteilen, wann mit dem Bau des „Schulgebäudes für die höhere Mädchenſchule IV begonnen werden wird, und ob anſchließend an dieſe Mädchen⸗ ſchule eine Frauenſchule oder ein Mädchengymnaſium errichtet werden ſoll. Zu 3. Die Errichtung eines eigenen Schulhauſes für die höhere Mädchen⸗ ſchule IV kann erſt in die Wege geleitet werden, wenn feſtſteht, wie die Anſtalt weiter ausgebaut werden ſoll. Die De⸗ putation hat in einer Reihe von Sit⸗ zungen über die künftige Organiſation des ſtädtiſchen höheren Mädchen⸗ ſchulweſens beraten, iſt aber noch zu keinem Abſchluß gelangt. Dabei wird die Frage geprüft, ob es zweckmäßig ſei, mit der höheren Mädchenſchule 1V