—— 529 —— Frage Antwort Vorſchlag des Vorſtandes Die Stadtverordnetenverſammlung hat ferner am 14. September 1910 beſchloſſen: Der Magiſtrat wird erſucht, 1. die Entſcheidung über den Bau der Mädchenſchule IV möglichſt zu beſchleunigen; 2. der Verſammlung baldmöglichſt eine Zuſammenſtellung zu unter⸗ breiten über die Zahl der pri⸗ vaten höheren Mädchenſchulen und ihren Beſuch in den letzten zwei Jahren. Wie ſtehen dieſe Angelegenheiten? eine Studienanſtalt zu verbinden und welcher Art dieſe ſein ſoll. Die Depu⸗ tation wird ihre Beratungen mit mög⸗ lichſter Beſchleunigung fortſetzen, ſo daß zu hoffen iſt, es wird demnächſt eine entſprechende Vorlage gemacht werden können. Die Überſicht über die Privat⸗ ſchulen wird der Verſammlung in den nächſten Tagen zugehen.“) 4. In welchem Stande befindet ſich die Angelegenheit betr. Errichtung eines Waiſen⸗ und Erziehungshauſes? (vgl. Mag.⸗Mitt. v. 1. 12. 08 — vIIIa 6⸗ 570 — und Verhandlung in der Stadt⸗ verordnetenſitzung am 16. 12. 08.) 3Zu 4. Die Angelegenheit befindet ſich noch in demſelben Stadium, wie durch Mitteilung vom 1. 12. 08 — VIIIa G2 570 — angegeben. Kenntnisnahme. Die Verſamm⸗ lung erwartet je⸗ doch, daß die endgül⸗ tige Erledigung der Angelegenheit im Jahre 1911 erfolgt. 53. Am 8. September 1909 hat die Verſammlung dem Bau eines Schul⸗ gebäudes für eine Oberrealſchule auf dem Grundſtück Schillerſtr. 124/126 nach dem Vorentwurf vorbehaltlich der Vorlage des Bauentwurfs und eines Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Wann wird der Bauentwurf vor⸗ gelegt werden? Zu 3. Der Entwurf iſt zur Ver⸗ minderung der Baukoſten einer noch⸗ maligen Umarbeitung unterzogen worden und wird infolgedeſſen erſt im Laufe des Februar 1911 der Stadtverordnetenverſammlung vorge⸗ legt werden können. Kenntnisnahme. 6. Am 22. Juni 1910 hat die Ver⸗ ſammlung den Magiſtrat um eine Vorlage behufs Anderung des §5 der Wertzuwachsſteuerordnung erſucht. Wann iſt die Vorlage zu erwarten? Zu 6. Der Magiſtrat iſt im Prinzip geneigt, in eine Reviſion der jetzigen Wertzuwachsſteuerordnung einzutreten, hält jedoch den Zeitpunkt zur Reviſion mit Rückſicht auf die derzeitigen Ver⸗ handlungen der Kommiſſion für die Beratung der Reichswertzuwachsſteuer für nicht zweckmäßig. Der Zeitpunkt für die Reviſion wird gegeben ſein, ſobald die Frage der Reichswertzuwachsſteuer durch den Reichstag zur Erledigung gebracht ſein wird. Kenntnisnahme. 7. Am 8. Dezember 1909 hat die Verſammlung den Magiſtrat erſucht, eingehend zu erwägen, ob die zurzeit der Müllabfuhr nicht unterliegenden Hausbeſitzer zu Recht von der Müll⸗ abfuhrverpflichtung befreit ſind und erforderlichenfalls der Stadtverordneten⸗ verſammlung eine Vorlage zu unter⸗ breiten, nach der das Ortsſtatut für Müllabfuhr eine Ergänzung erfährt, durch die die Gebührenpflicht für alle Hausbeſitzer eingeführt wird. ) ſ. Seite 531. Zu 7. Grund des 8. 12. 09 (auf die Anträge der Stadtv. Dr Crüger und Gen. und Dr Stadt⸗ hagen und Gen. vom 20. 10. 09 betr. die Beſeitigung des Hausmülls) hat es ſich als unzweifelhaft herausgeſtellt, daß mit einer eventuellen Ergänzung des Ortsſtatuts über die Müllabfuhr auch eine Anderung der Polizeiverordnung vom 29. 11. 09 verbunden ſein muß. Wir ſind dieſerhalb mit dem Herrn Bei den Erwägungen auf Stadtv.⸗Beſchluſſes vom Kenntnisnahme.