Druckſache Nr. 360. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchrift lich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich a) über die Anſtellung des Regierungsbau⸗ meiſters a. D. Cornelius Kutſchke als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbaumeiſter F. I10 — des Normalbeſoldungsetats —) ge⸗ mäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären, b) damit einverſtanden zu erklären, daß das Beſoldungsdienſtalter auf den 1. Oktober 1907 feſtgeſetzt wird. In die durch das Ausſcheiden des Stadtbau⸗ meiſters Duſt aus der ſtädtiſchen Verwaltung frei⸗ gewordene Stelle haben wir nach deren öffentlicher Ausſchreibung den Regierungsbaumeiſter a. D. Cornelius Kutſchke hier, gewählt. Kutſchke iſt 33 Jahre alt, beſitzt gute Zeugniſſe und iſt uns als tüchtig empfohlen worden. Mit Rückſicht hierauf, und da er bereits ſeit Mitte 1906 als Regierungs⸗ baumeiſter ſelbſtändige Stellungen bekleidet hat, haben wir ſeiner Bitte um Anrechnung von wenig⸗ ſtens 3 Dienſtjahren auf das Beſoldungsdienſtalter, d. h. um Gewährung eines Gehalts von 5800 ℳ ſtatt 5400 ℳ, entſprochen und dieſes Dienſtalter auf den 1. Oktober 1907 feſtgeſetzt. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 16. d. M. iſt Kutſchke geſund und dienſtbrauchbar. Charlottenburg, den 28. November 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. . 2. Druckſache Nr. 361. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftliſch nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetennerſammlung mit dem Antrage, ſich damit einverſtanden zu erklären, daß der als Wohnungspfleger — Klaſſe F IIb Gehaltstafel Nr. 14 — gewählte Regierungs⸗ baumeiſter Gut nach Ablauf einer ein⸗ jährigen Probezeit und bei Bewährung a u f Lebenszeit angeſtellt wird. In eine der beiden durch Gemeindebeſchluß vom 2 — 1910 (Druckſachen Nr. 157, 224, 226) neu geſchaffenen Wohnungspflegerſtellen haben wir den Regierungsbaumeiſter Gut gewählt. Gut iſt 27 Jahre alt. Er beſitzt gute Zeugniſſe ſowie Er⸗ fahrungen und Kenntniſſe, die ihn für die Stelle als Wohnungspfleger als beſonders geeignet er⸗ ſcheinen laſſen. Die Anſtellung der ſtädtiſchen Be⸗ amten auf Lebenszeit darf nach § 2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten nur erfolgen, wenn der Anzuſtellende wenigſtens 3 Jahre im Gemeindedienſte der Stadt Charlottenburg be⸗ ſchäftigt geweſen iſt. Ausnahmen ſind mit Zu⸗ ſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung zu⸗ läſſig. Mit Rückſicht darauf, daß Gut durch die Ab⸗ legung der Prüfung als Regierungsbaumeiſter eine beſſere Vorbildung beſitzt, als für die Stelle verlangt worden war, und daß auch für den zum 534 Wohnungspfleger gewählten Gemeindebaumeiſter Hanske eine ähnliche Ausnahme beantragt worden iſt (ſiehe Vorlage vom heutigen Tage), erſcheint uns eine entſprechende Behandlung Guts gerecht⸗ fertigt. Nach dem Zeugnis unſeres Vertrauensarztes iſt Gut geſund und dienſtbrauchbar. Die Vernehmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung wird nach Ablauf der Probezeit erfolgen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1910. Der Magiſtrat. Matting Seydel. . 1. V. 1. 3. Dructſache Nr. 362. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchrif tliſch nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, 1. ſich über die Anſtellung des Gemeindebau⸗ meiſters Hanske als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Wohnungspfleger, Klaſſe F IIb — Gehaltstafel Nr. 14 — des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären; 2. die Zuſtimmung dazu zu erteilen, daß 2) die Anſtellung nach Ablauf von 9 Monaten und bei Bewährung auf Lebenszeit erfolgt, p) das Beſoldungs⸗ (Aufrückungs⸗) Dienſt⸗ alter auf den 1. April 1904 feſtgeſetzt wird, c) von der zur Entſtehung des Ruhegehalts⸗ anſpruchs erforderlichen 10jährigen Warte⸗ zeit im Dienſt der Stadt Charlottenburg abgeſehen wird, d) die Zeit vom 15. April 1896 bis 30. April 1899 bei Berechnung des Ruhe⸗ gehalts angerechnet wird. In eine der durch Gemeindebeſchluß vom 25 1910 (Druckſachen Nr. 157, 224 und 226) geſchaffenen Wohnungspflegerſtellen haben wir den Gemeindebaumeiſter Hanske gewählt. Er hat nach einer mehrjährigen praktiſchen Tätigkeit eine Baugewertſchule mit gutem Erfolg beſucht und die Abſchlußprüfung beſtanden. Vom 15. April 1896 bis 18. Juni 1897 iſt er beim Stadtbauamt in Detmold und vom 19. Juni 1897 bis 1. Oktober 1898 als erſter Bauaſſiſtent in der Gemeindeverwaltung Beeck bei Ruhrort beſchäftigt geweſen. In der Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 30. April 1899 hat er ſich zur Ablegung der Prüfung als Bauhand⸗ werker, d. h. zum Nachweis der Befähigung zur ſelbſtändigen Ausführung und Leitung von Bauten, vorbereitet. Er hat auch dieſe Prüfung und zwar für das Zimmerhandwerk „gut“ beſtanden. Vom 1. Mai 1899 bis 31. März 1904 — alſo f a ſt 5Jahre — war er Wohnungsinſpekt or in Eſſen. Seit 1. April 1904 bekleidet er das Amt des Gemeindebaumeiſters in Hochemmerich, als welcher er ſeit 1. April 1909 auf Lebenszeit angeſtellt iſt. Erläuternd wird zu unſeren obigen Anträgen zu 2 folgendes angeführt: S