——— 539 —— Uor! für agen die Stadtverordneten Berſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 367. Bericht des Wahlausſchuſſes. Verhandelt Charlottenburg, den 19. Dezember 1910. Anweſend: Stadtv. Otto, Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Haack, Jolenberg, Kern, Marquardt, Marzahn, Protze, Ir Rothholz, Scharnberg, Schwarz, Zander. Seitens des Magiſtrats: Stadträte Meyer, Seydel. Entſchuldigt: Stadtv. Stein, Wenig, Wilk. Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordneten⸗ Verſammlung folgende Beſchlußfaſſung: Zu T.⸗O. Nr. 16. Gegen die Anſtellung a) des Schuldieners a. Pr. Pautz als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Klaſſe B vII des Normalbeſoldungsetats), p) des Regierungsbaumeiſters Erwin Neumann als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadt⸗ baumeiſter — F I b, Gehaltstafel Nr. § des Normalbeſoldungsetats) werden Einwendungen nicht erhoben. c) 1. Gegen die Anſtellung des Regierungsbau⸗ meiſters a. D. Cornelius Kutſchke als ſtädti⸗ ſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbau⸗ meiſter, F Ib des Normalbeſoldungsetats) werden Einwendungen nicht erhoben. Die Verſammlung iſt damit einverſtanden, daß das Beſoldungsdienſtalter auf den 1. Oktober 1907 feſtgeſetzt wird. d) Die Verſammlung iſt damit einverſtanden, daß der als Wohnungspfleger — Klaſſe F I1 b, GehaltstafelNr. 14— gewählte Regierungsban⸗ meiſter Gut nach Ablauf einer einjährigen Probezeit und bei Bewährung auf Lebenszeit angeſtellt wird. e) 1. Gegen die Anſtellung des Gemeindebau⸗ meiſters Hanske als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Wohnungspfleger, Klaſſe F II b, Gehaltstafel Nr. 14 des Normal⸗ beſoldungsetats) werden Einwendungen nicht erhoben. 2. Die Verſammlung erteilt ihre Zuſtimmung, daß a) die Anſtellung nach Ablauf von 9 Mo⸗ naten und bei Bewährung auf Lebe ns zeit erfolgt, b) das Beſoldungs⸗ (Aufrückungs⸗) Dienſt⸗ alter auf den 1. April 1904 feſtgeſetzt wird, c) von der zur Entſtehung des Ruhegehalts⸗ anſpruchs erforderlichen 10 jährigen Wartezeit im Dienſt der Stadt Char⸗ lottenburg abgeſehen wird, d) die Zeit vom 15. April 1896 bis 30. April 1899 bei Berechnung des Ruhe⸗ gehalts angerechnet wird. 1) Gegen die Anſtellung des Maſchinenführers Victor Nowak als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Maſchinenmeiſter — G III b, Gehaltstafel Nr. 18 des Normalbeſoldungs⸗ etats) werden Einwendungen nicht erhoben. Zu T.⸗O. 17. a) Die Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an den Oberfeuerwehrmann Toepfer wird dem Magiſtrat zur erneuten wohlwollenden Prüfung zurückgegeben. b) Dem mit dem 31. Dezember 1910 in den Ruheſtand verſetzten Feuerwehrmann Zillich wird vom 1. Januar 1911 ab und zwar vor⸗ läufig auf die Dauer von 1½¼ Jahren ein Ruhegehalt von jährlich 1517 ℳd gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1910 noch er⸗ forderliche Betrag von 379,25 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Zu T.⸗O. Nr. 18. a) Der Gewährung einer Unterſtützung von 150 ℳ an den Sekretariatsaſſiſtenten Braun aus Ord. Kapitel 1—11—2 für 1910 wird zugeſtimmt. 5) Die Vorlage betr. Unterſtützung des Sekre⸗ tariatsaſſiſtenten Köhler wird dem Magiſtrat zur erneuten wohlwollenden Prüfung zurück⸗ gegeben. c) Die Vorlage betr. Unterſtützung des Regiſtra⸗ tur⸗Aſſiſtenten Jäger wird dem Magiſtrat zur erneuten Prüfung zurückgegeben. Zur Wahl werden in Vorſchlag gebracht: Zu T.⸗O. Nr. 19. a) als Mitglied der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation für die Wahl⸗ zeit bis 30. 6. 1913: vertagt. 5 b) als Mitglied der Grundeigen⸗ tums⸗Deputation für die Wahlzeit bis 31. 12. 1915: Stadtv. Zander. c) als Mitglied der Deputation für die Waiſenprlege für die Wahl⸗ zeit bis 31. 12. 1912: vertagt. d) als Mitglieder der Deputation für das Elektrizitätswerk für die Wahlzeit vom 1. 1. 11 bis 31. 12. 16: Stadtv. Becker, Dr Borchardt, Brode, Dr Frentzel und Münch. e) für die Gebäudeſteuer Veran⸗ lagungs⸗Kommiſſion: Als Mitglied: Stadtv. Haack. Als Stellvertreter: Stadtv. Wolffenſtein. v. g. u. Otto, Bollmann, Kern, Scharnberg, Zander.