Zur Vorbereitung der Bildung von Ortsausſchüſſen hielt der Leiter der Zentral⸗ ſtelle an zahlreichen Orten von Groß⸗Berlin Vor⸗ träge, ſo in Lichtenberg, im Landratsamt Nieder⸗ barnim, in Mariendorf und an anderen Orten. Am 29. November fand in den Räumen des Lehrlings⸗ heims „Jugendklub Charlottenburg“ eine vom Dezer⸗ nenten der Königlichen Regierung in Potsdam, Herrn Regierungsrat I)r. Großmann, geleitete Konfe⸗ renz der Jugendpfleger des Regie⸗ rungsbezirks Porsdam ſtatt, an der außer ihnen einen größere Anzahl ſtädtiſcher und ſtaat⸗ licher Beamten aus dem Regierungsbezirk reilnahm. Die von der Zentralſtelle herausgegebenen „Mitteilungen“ ſind bisher in 5 Nummern erſchienen. Ein Stück davon iſt beigefügt. Sie wer⸗ den außer an den Herrn Regierungspräſidenten und an die Mitglieder des Magiſtrats und der Stadwer⸗ ordnetenverſammlung an alle Jugendpfleger des Regierungsbezirks, alle Kreisſchulinſpektoren, Land⸗ räte, Magiſtrate im Regierungsbezirk Potsdam, an die Vertrauensmänner in allen Orten des Regie⸗ rungsbezirks und an zahlreiche andere Intereſſenten verſandt und enthalten reichhalriges Material für die Praxis und aus der Praxis der Jugendpflege. Im Dezember hat die Zentralſtelle die in einem Stück beigefügte kleine Schrift gegen die Schundliteratur herausgegeben. Nach dem Muſter der Charlottenburger Zentwal⸗ ſtelle wird auch in Dortmund eine gleiche Zentrale für den Regierungsbezirk Arnsberg eingerichtet, für die auch die von der Charlottenburger Stelle her⸗ ausgegebenen „Mitteilungen“ als Muſter dienen werden. Wir ſind der Anſicht, daß ſich die Begründung der Zentralſtelle als durchaus geeigner zur weiteren Förderung der. Jugendpflege erwieſen hat und daß ſich ihre dauernde Beibehalrung empfiehlt. Wir haben daher die Mittel für ihre Beibehaltung, ebenſo wie die für den Jugendpfleger, in den Etat des Jahres 1913 eingeſtellt. Charlottenburg, den 30. Dezember 1912. Der Magiſtrat. Scch u ſte hrus. Dr Schmitt. An die Stadtverordnerenverſammlung hier. VII. B. 9. Druckſache Nr. 5. Mitteilung betr. Defektenverfahren gegen den Haupt⸗ rendanten Bartels. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von folgendem Kenntnis zu nehmen: Die Sicherungshypothek über 40 000 ℳ, die Hauptrendant Bartels der Stadtgemeinde zwecks Deckung des Kaſſendefektes verpfändet hat, ruht auf dem Grundſtück in Neukölln, Weſerſtraße 65/6. Auf dieſem Grundſtück befindet ſich ein unbeendeter Wohnhausneubau, der zur Fertigſtellung noch etwa 6—8 Wochen Zeit und etwa 33 000 15 Baukoſten 44 Auf dem Grundſtück ruhen folgende Hypo⸗ theken: 14 175 000 ℳ. 15 000 ℳ‚ 4 000 ℳ, 40 000 ℳ. Die Hypothek zu 2 über 15 000 ℳ, die im Grundbuch noch auf den Namen eines gewiſſen Schröter eingetragen iſt, ſoll angeblich jetzt Bartels zuſtehen. Bartels hat den Hypothekenbrief einem Rechtsanwalt zwecks Geltendmachung ſeiner Rechte an der Hypothek ausgehändigt. Auf unſere Pfän⸗ dung des angeblich dem Bartels zuſtehenden An⸗ ſpruchs auf Herausgabe des Briefes gegen den Rechts⸗ anwalt hat dieſer ſich zur Herausgabe bereit erklärt, aber bis zur Erſtattung ſeiner Anwaltsgebühren einei Zurückbehaltungsanſpruch geltend gemacht. Die Eigentümerin und Bartels haben mit Un⸗ terſtützung des Zentralverbandes für Gläubigerſchutz zunächſt verſucht, den Neubau noch fertigzuſtellen. Nachdem dieſe für die Bewertung der Hupotheken ausſchlaggebenden Verſuche geſcheitert ſind, haben wir den Wert des Grundſtückes durch den Sachver⸗ ſtändigen Herrn Stadtrat Schliemann ſchätzen laſſen. Herr Stadtrat Schliemann hat unter An⸗ nahme einer vollſtändigen Vermietung des fertig⸗ zuſtellenden Neubaues den Wert des fertig⸗ geſtellten Hauſes und des Grundſtückes errechnet und von dieſem Wert ausgehend unter Kürzung des⸗ ſelben um die Koſten der Fertigſtellung, der rück⸗ ſtändigen Zinſen uſw. den Wert des unvollendeten Gebäudes nebſt Grundſtücks auf 200 000 %ℳ ermit⸗ telt. Gegenüber dieſem Werte iſt der Erwerb, ſelbſt wenn er ſich zu dem Preiſe des Betrages der erſten Hypothek ermöglichen läßt, da daneben noch Koſten der Zwangsverſteigerung und Zwangsverwaltung zu decken ſind, nicht zu empfehlen. Die Differenz zwi⸗ ſchen dem Einkaufspreis und dem errechneten Werte iſt ſo gering, daß ſie im weſentlichen lediglich dem kapitaliſierten Nettoüberſchuß, den der Käufer jedes Grundſtücks beanſprucht, gleichkommt. Wenn da⸗ neben das Riſiko von Mietausfällen ins Auge gefaßt wird und der Mangel einer greifbaren Ausſicht einer Rentenſteigerung oder einer Bodenpreisſteigerung berückſichtigt wird, dann folgt daraus, daß aus den Hypothekenrechten irgend ein Anlaß zur Erwerbung des Grundſtücks ſich nicht ergibt. Es können viel⸗ mehr die wertloſen Hypothekenrechte dem Bartels überlaſſen werden. Auch der Herr Sachverſtändige hat, da es ſich um einen ſehr minderwertigen Bau Gr handelt, von dem Erwerb des Grundſtücks für den Betrag der erſten Hypothek nebſt Koſten abgeraten. Wir haben deshalb beſchloſſen, in der am 31. d. M. anſtehenden Zwangsverſteigerung auf das Grund⸗ ſtück kein Gebot abzugeben und die Hypotheken dem Bartels zu überlaſſen. Im übrigen nehmen wir Be⸗ zug auf das Gutachten. Welches Ergebnis die weiteren bereits getroffe⸗ nen Pfändungsmaßnahmen haben werden, läßt ſich zurzeit noch nicht überſehen. Sobald dies der Fall iſt, werden wir weitere Mitteilung machen. Die Vorgänge betr. das Disziplinarverfahren ſind vom Herrn Regierungspräſidenten an die Staatsanwaltſchaft zur weiteren Veranlaſſung ab⸗ gegeben worden. Charlottenburg, den 16. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. 1. 1./13. Seydel.