2) Differenzbetrag zwiſchen 1 ſonſtigen Arbeiter im Stundenlohn auf 200 Tage à 4,50 % 900 %c und der erforderlichen Einſtellung 1 Stadt⸗ arbeiters (Gärtner) an Stelle des ſonſtigen Arbeiters auf 12 Monate 2 147,50 % — 1770 % 2 5) Differenzbetrag zwiſchen den Stun⸗ denlöhnen nach dem Etat und dem gemäß Verfügung vom 28. 3. 12/ 1. 5. 11 zu zahlenden Monatslöhnen für 16 Gärtner im Stundenlohn a 200 Tage — 3200 Tage à 4,50 % — 14400 %ℳ und 16 Gärtner im Monatslohn à 8 Monate = 128 Mon. 3 125 %ℳ — 16 000 %ℳ. . 1600 „ § Arbeiter im Stundenlohn à 200 Tage — 1600 Tage à 4,05 % 6480 % und 8§ Arbeiter im Monatslohn à 8 Mon. —64 Mon. à 107,50 %ℳ. 6880 ℳ 870 ℳ 400 „ zuſammen 2870 ℳ Aus den Etatsmitteln wurden bisher noch 8 Gärtner, 20 Arbeiter und 1 Frau beſchäftigt, welche teilweiſe ſchon mehrere Jahre bei der Parkverwal⸗ tung beſchäftigt ſind und nunmehr wegen Mangel an Mitteln im Januar und Februar entlaſſen werden müßten, obwohl Arbeit für ſie vorhanden wäre. Wir beabſichtigen durch dieſe Leute einen Teil derjenigen, bei Aufſtellung des Etats für 1912 vor⸗ geſehenen an ſich notwendigen Arbeiten ausführen zu laſſen, welche durch die bei Beratung des Etats vorgenommenen Abſtriche in Höhe von 16 000 ℳ ſonſt nicht ausgeführt werden könnten, jedenfalls aber im nächſten Jahre ausgeführt werden müßten. Hierzu gehören der Schnitt der Bäume in der Ber⸗ linerſtraße, Ausbeſſerung der Baumſchutz⸗ und Scheibengitter, Tieferlegen des Raſens zwiſchen den Schienen der Straßenbahn, uſw. Ferner müſſen ſchon jetzt die Arbeiten für die Inſtandſetzung des Arbeitsgeräts für das kommende Frühjahr ausge⸗ führt werden. Zur Beſchäftigung dieſer 29 Perſonen im Ja⸗ nuar und Februar ſind noch rund 5035 ℳ erforder⸗ lich. Hiernach wären im Ganzen nachzubewilligen 7905 %ℳ rund 8000 tℳ. Charlottenburg, den 16. Januar 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier Dr. de Gruyter. u. i. V. XVII 2/13. Druckſache Nr. 12. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel X—1—6 für 1912. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 10 Nr. 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel X 1—6 für 1912 — Waſſerverſor⸗ gung und Ausbeſſerung der Sprenghydranten — werden 3400 %ℳ aus laufenden Mitteln be⸗ willigt. Durch die Dürre des vorletzten Sommers hatten die gärtneriſchen Anlagen und Straßenbäume der⸗ 18 artig gelitten, daß in den faſt regenloſen Monaten Juni und Juli des vorigen Jahres eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Bewäſſerung unver⸗ meidlich war. Dadurch wurde die Einſtellung einer fünften Gieß⸗Kolonne bedingt. Die Waſſerrechnung für Jun/Juli erreichte eine Höhe von 4943,44 ℳ gegen den vorgeſehenen Betrag von 1700 ℳ, ſo daß in den genannten Monaten, all⸗ ein für Waſſer, eine Ueberſchreitung von rd. 3200 ℳ eintrat. Trotz des verhältnismäßig naſſen Spät⸗ ſommers mußte die ſtärkere Bewäſſerung auch in den Monaten Auguſt, September fortgeſetzt werden, da die vorgenommenen Bodenunterſuchungen ergaben, daß der Boden infolge der Dürre des Vorjahres noch nicht genügend Feuchtigkeit für das Fortkommen der Bäume enthielt. Infolge des geſteigerten Waſſerverbrauchs war auch die Abnutzung der Sprenghydranten eine größere. Hierfür wurden 1rd. 200 ℳ mehr als vor⸗ geſehen waren gebraucht. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Parkdeputation. Charlottenburg, den 9. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr de Gruyter. XVII. 856. Druckſache Nr. 13. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zum Er⸗ werbe von Separationsflächen. Urſchriftlich nebſt Heft 98 Bd. 11 und III an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die zum Erwerbe von Separationsflächen aus dem Rezeß von Charlottenburg erforderlichen Mittel in Höhe von etwa 171 500 %ℳ werden bewilligt und ſind mit 121 000 % der einſt⸗ weiligen Kapitalanſammlung (Extraord. des Hauptetats Kapitel 11), mit 21 500 ℳ dem Grundſtückserwerbsfonds (Sonderetat 8) und mit 29 000 %ℳ Anleihemitteln der Gasanſtalts⸗ verwaltung zu entnehmen. 5) Der der einſtweiligen Kapitalanſammlung ent⸗ nommene Betrag iſt bis zur vollſtändigen Deckung mit 4 v. H. zu verzinſen. Die er⸗ forderlichen Zinſen ſind jährlich nachher zu zahlen und im Straßenbauetat eines jeden Rechnungsjahres — erſtmalig im Etat für 1913 — bereitzuſtellen. Die für das Rech⸗ nungsjahr 1912 noch zu zahlenden Zinſen werden aus laufenden Mitteln bewilligt. c) Der Erlös aus dem Weiterverkauf von Sepa⸗ rationsflächen iſt zur Tilgung des der einſt⸗ weiligen Kapitalanſammlung entnommenen Betrages zu verwenden. Ein etwa dieſe Summe überſteigender Mehrerlös iſt beim Straßenregulierungsfonds zu vereinnahmen. Der Kaufpreis für die nach Maßgabe unſerer Vorlage vom 6. Oktober 1911 (Druckſache Nr. 277) von der Gemeinſchaft der Separationsintereſſenten der ehemaligen Feldmark Charlottenburg zu erwer⸗ benden Wege⸗ und Grabenflächen beträgt 41— lich der Nebenkoſten rd. 171 500 ℳ. Dieſer Betrag ſollte nach dem Beſchluß der 4. vom 18. Oktober 1911 in den Etat für 1912 eingeſetzt werden. Es iſt indeſſen aus Etatsrückſichten von der