Einſtellung Abſtand genommen worden, zumal ſich nicht überſehen ließ, ob und wann die Genehmigung der Generalkommiſſion zu dem Vertrage erfolgen würde. Nachdem nunmehr der Vertrag genehmigt iſt, muß die Auflaſſung der Flächen entgegengenommen werden. Die Auflaſſung iſt jedoch von der vorheri⸗ gen Hinterlegung der Kaufſumme abhängig, ſo daß jetzt die Bereitſtellung der erforderlichen Mittel not⸗ wendig geworden iſt. Um indeſſen den Etat nach Möglichkeit zu entlaſten, empfehlen wir den Kauf⸗ preis einſchl. Nebenkoſten vorſchußweiſe der einſt⸗ weiligen Kapitalanſammlung zu entnehmen, ſoweit die Koſten nicht anteilig von Sonderverwaltungen getragen werden können. Eine Anzahl Bauland bil⸗ dender Separationsflächen liegt an der Grenze oder innerhalb ſtädtiſcher Grundſtücke, deren Umfang ſich, wenn ihnen, wie beabſichtigt, dieſe Flächen zuge⸗ ſchrieben werden, nicht unerheblich erweitert. Wir empfehlen daher im Einverſtändnis mit der Grund⸗ eigentumsdeputation und der Deputation für die ſtädtiſchen Gaswerke den auf die gedachten Flächen entfallenden Kaufpreis zuzüglich 4 v. H. Nebenkoſten den, Etats dieſer Sonderverwaltungen zu entnehmen. Nach vorläufiger Berechnung entfallen von der Kauf⸗ ſumme von etwa 4. 171 500 %ℳ auf die Grundeigentums⸗ deputation 21 500 ℳ auf die Deputation für die Gaswerke 29 000 „ 50 500 „ ſo daß der einſtweiligen Kapitalan⸗ ſammlung nur etwa 121 000 ℳ zu entnehmen ſind. Da der bei dieſem Fonds vorhandene Beſtand zinsbar angelegt iſt, entſtehen ihm bei der Hergabe ſo erheblicher Barmittel Zinsverluſte. Es iſt deshalb notwendig, das dem Fonds entnommene Kapital in geeigneter Weiſe zu verzinſen. Wir halten einen Zinsſatz von 4 v. H. für angemeſſen und empfehlen, den für dieſes Rechnungsjahr noch erforderlichen Zinsbetrag laufenden Mitteln der Stadthauptkaſſe zu entnehmen, die für die folgenden Jahre zu zahlen⸗ den Zinſen aber in den Straßenbauetat eines jeden Rechnungsjahres einzuſtellen. Nach dem Kaufvertrage ſind nur ſolche Sepa⸗ rationsflächen gegen Entgelt zu erwerben, die in Bauland fallen. Sobald ſie daher durch Schaffung von Erſatzanlagen ihrer bisherigen Zweckbeſtimmung entzogen ſind, und ihre Verwendung für ſtädtiſche Zwecke nicht in Frage kommt, können ſie veräußert werden. Die ſich aus dieſen Verkäufen ergebenden Erlöſe werden daher zweckmäßig zur Tilgung des der einſtweiligen Kapitalanſammlung entnommenen Betrages verwendet, wodurch die aus dem Ordina⸗ rium des Haupetats zu zahlenden Zinſen entſprechend ermäßigt werden. Sollte es möglich ſein, aus dem Verkauf der gedachten Flächen Erlöſe zu erzielen, die insgeſamt den ſeitens der einſtweiligen Kapitalan⸗ ſammlung vorgeſchoſſenen Betrag überſchreiten, ſo iſt dieſer etwaige Mehrerlös dem Straßenregulierungs⸗ fonds zuzuführen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 15. Jannar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr Maier. Bredtſchneider. IX. Druckſache Nr. 14. Vorlage betr. Beſchaffung von Betten für das Bürgerhaus. Urſchriftlich mit Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Beſchaffung von weiteren 9 Betten für das ſtädtiſche Bürgerhaus werden 1515,75 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Infolge des ſtarken Zuganges männlicher Hoſpita⸗ liten haben in den letzten Jahren alle vorrätigen Be⸗ ſtände des Bürgerhauſes herangezogen werden müſſen, um die Unterbringung der neu überwieſenen Pfleglinge zu ermöglichen. In dieſem Winter wurde, nachdem die bisher vorhandenen Räume in denkbar größtem Umfange ausgenutzt worden⸗waren, ein noch verfügbarer Saal für die Belegung herangezogen, um neun neue Plätze zu ſchaffen, die ſofort belegt wurden. Die hierfür erforderlichen Betten mit Aus⸗ ſtattung und den notwendigen anderen Möbeln wurden aus zwei noch unbenutzten Räumen der Ab⸗ teilung zur Unterbringung von Ehepaaren entnom⸗ men; ſie fehlen nunmehr dort und müſſen für dieſe Räume neu beſchafft werden. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Armen⸗Direktion. Charlottenburg, den 16. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Gottſtein. VIIIa G 546/12. Druckſache Nr. 15. Vorlage betr. innere Einrichtung des Krankenhauſes für Geburtshilfe und Mehrkoſten für Grunderwerb. Urſchriftlich mit den Akten Fach 2 Nr. 1 Bd. 1 und I1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 4) Dem vorgelegten Koſtenanſchlag für die innere Einrichtung des Krankenhauſes für Geburts⸗ hilfe abſchließend mit 281 200 ℳ wird zuge⸗ ſtimmt. p) Die Mehrkoſten für den Grunderwerb mit rund 9000 %ℳ werden nachbewilligt. ) Die Geſamtkoſten von 281 200 9000 rund 290 000 ℳ ſind dem vom 1. April 1913 ab beim Extraordinarium des Hauptetats zu bil⸗ denden Sammelfonds für Anleihezwecke zu entnehmen. In unſerer Vorlage vom 11. Juni 1912 — Druckſache Nr. 192 — betreffend den Bauentwurf für Schweſternhaus, Verwaltungsgebäude und Leichenhaus, in der wir Forderungen von Koſten für die bezeichneten Bauten des geburtshilflichen Kran⸗ kenhauſes ſtellten, haben wir bereits darauf hinge⸗ wieſen, daß die Koſten für die innere Einrichtung des geburtshilflichen Krankenhauſes in einer beſon⸗ deren Vorlage im Herbſt des Jahres 1912 angefor⸗ dert werden ſollten. Es hatte ſich damals bereits herausgeſtellt, daß mit den für den Vorentwurf über⸗ ſchläglich ermittelten Koſten von 113 000 % für den erſten Bauabſchnitt nicht auszukommen war. Der da⸗ mals von der Hochbauverwaltung lediglich nach den ärztlichen Anforderungen aufgeſtellte neue Koſten⸗ anſchlag hatte, wie wir in der Vorlage vom