— 29 — 11. Juni 1912 erwähnten, eine weſentlich höhere Summe (337 000 ℳ) ergeben. Ohne genauere Prüfung wollten und konnten wir dieſe Summe nicht beantragen und überwieſen deshalb die Angelegen⸗ heit der verſtärkten Hochbaudeputation zur weiteren genaueren Durchberatung. Um dem von der genannten Deputation einge⸗ ſetzten Ausſchuß zweckmäßige Vorſchläge zur Ver⸗ minderung der Koſtenſumme machen zu können, wurde von ſeiten des Hochbauamtes unter Mitwir⸗ kung des Herrn Profeſſor Dr Keller der Bedarf der Möbelſtücke ſoweit es bei dem gegenwärtigen Stand der Bauplänebearbeitung möglich war nochmals eingehend geprüft; ebenſo wurden von Herrn Profeſſor Keller gemeinſam mit den Herren Aerzten und Verwaltungsbeamten des Krankenhauſes in Weſtend und weiteren Fachmännern die übrigen Einrichtungsſtücke, als Bettausſtattung, Kleidung, Wäſche, Inſtrumente, Kranken⸗ und Wirtſchaftsge⸗ räte uſw. zum Teil auf Grund umfangreicher, ge⸗ ſonderter Einzelaufſtellungen durchgeſprochen und feſtgeſetzt. Bei dieſer eingehenden Durchberatung des Anſchlages wurden viele Vereinfachungen ſowohl in der Stückzahl als auch in der Ausführung vor⸗ genommen, ſo daß bei vielen Abſchnitten erhebliche Koſtenverminderungen eintraten, während Koſtener⸗ höhungen nur an einzelnen Stellen und in geringem Maße erforderlich erſchienen. Nachdem ſo in genauer Arbeit die erforderlichen Koſten ermittelt waren, ſtimmte die verſtärkte Hoch⸗ bau⸗Deputation in der Sitzung vom 4. Dezember 1912 dem Berichte des Ausſchuſſes und dem An⸗ ſchlage, abſchließend mit 280 000 ℳ zu, erhöhte je⸗ doch die Summe für die Schweſternhausmöbel noch um 1200 %ℳ, um eine dem Krankenhaus Weſtend einigermaßen entſprechende Ausſtattung zu ermög⸗ lichen. Die zu bewilligende Summe beträgt daher 281 200 ℳ. Die Mehrkoſten für den Grunderwerb mit rund 9000 ℳ erklären ſich dadurch, daß ſ. 3. der im Koſtenanſchlag eingeſetzte dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu erſtattende Wert nur ſchätzungsweiſe ange⸗ geben werden konnte. Der tatſächliche Wert ſtellt ſich etwas höher. Mit dieſer Forderung für die innere Einrichtung des Krankenhauſes und für das Grund⸗ ſtück ſind nunmehr ſämtliche Koſten des Kranken⸗ hauſes angefordert. Gegenüber der überſchläglichen Koſten vo r anſchlagsſumme von 2 695 000 ℳ ſind danach insgeſamt 376 200 ℳ Mehrforderungen, nämlich (45 000 ℳ — 22 000 5000 %) 72 000 %ℳ (ſ. Bl. 145 der Akten Fach II1 Nr. 1 Bd. 2), ferner 130 000 %ℳ (durch Beſchluß vom 11./26. Juni 1913 bewilligt, Bl. 150) und die durch den vor⸗ liegenden Antrag beanſpruchten 174 200 ℳ not⸗ wendig geworden. Die für den Bau eines Krankenhauſes für Ge⸗ burtshilfe in den Anleihen von 1908 und 1912 be⸗ reitgeſtellten Mittel im Geſamtbetrage von 2 695 000 %ℳ ſind, wie angegeben, bereits überſchrit⸗ ten. Die Ueberſchreitung wird gedeckt in Höhe von 27 000 %ℳ aus den laufenden Mitteln. Des weiteren ſind 59 000 %( aus dem Sammelfonds für Anleihe⸗ zwecke bewilligt. Wir haben ferner beſchloſſen, die vorliegende Ueberſchreitung mit zuſammen 281 200 — 9000 ⸗ rund 290 000 % gleichfalls aus demjenigen Fonds zu decken, deſſen Bildung der Stadtgemeinde gelegentlich der Genehmigung der 1919 er Anleihe durch die Aufſichtsbehörden vorgeſchrieben iſt (Sammelfonds für Anleihezwecke). Der Fonds wird am 1. April 1913 gebildet und jährlich mit 2% des jeweilig be⸗ gebenen Anleihebetrages ausgeſtattet. Er iſt für Zwecke beſtimmt, für die nach den jetzigen Beſtim⸗ mungen Anleihen genehmigt zu werden pflegen. Seine Inanſpruchnahme bedarf der Genehmi⸗ gung des Bezirksausſchuſſes, die gelegentlich der Ge⸗ nehmigung des Etats eingeholt werden wird. Beiden Anträgen der verſtärkten Hochbau⸗Depu⸗ tation haben wir uns nunmehr angeſchloſſen. Charlottenburg, den 14. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Dr. Maier. X. 45. Druckſache Nr. 16. Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Plan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Anmietung von Schulräumen im Hauſe Spreeſtraße 22 nach Maßgabe des abgedruckten Mietvertrages wird zugeſtimmt. b) Die zur Herrichtung der Räume erforderlichen Mittel im Betrage von 1400 ℳ und der Miet⸗ zins für die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis 31. März 1914 mit 1650 ℳ ſind in den Etat für 1913 einzuſtellen. Die Schwerhörigenſchule, die nach Oſtern 1913 Klallen umfaßt, iſt gegenwärtig in dem Miet⸗ auſe Krumme Straße 89 untergebracht. Dieſe Räume werden im nächſten Schuljahre zur Unterbrin⸗ gung von Gemeindeſchulklaſſen verwendet werden müſſen. Es iſt deshalb erforderlich, für die Schwer⸗ hörigenſchule anderweitig Räume zu beſchaffen. Da dieſe Schule aus allen Teilen des Stadtbezirks be⸗ 0 wird, muß ſie im Zentrum der Stadt gelegen ein. Es bietet ſich nun die günſtige Gelegenheit, in dem Hauſe Spreeſtraße 22 Räume für 6 Klaſſen⸗ zimmer zu mieten, die bereits früher als Schulklaſſen für eine private höhere Mädchenſchule benutzt worden ſind. Da in den ſtädtiſchen Häuſern für Schulzwecke geeignete Räume nicht vorhanden ſind oder ſich doch nur mit weſentlich höheren Koſten herrichten laſſen, ſo halten wir in Uebereinſtimmung mit der Schul⸗ und der Grundeigentumsdeputation den Abſchluß des unten abgedruckten Mietvertrages für zweckmäßig. Der Vermieter Hackelberg, der anfangs 3600 Miete forderte, war zu einer Ermüßigung auf den früher von der Privatſchule gezahlten Betag von jähr⸗ lich 3300 %% nur bei einer längeren Mietdauer (fünf Jahre) zu bewegen. Eine ſolche kann unbedenklich zugeſtanden werden, weil der Bedarf an Schulklaſſen auch durch die nächſten Schulneubauten noch nicht ge⸗ deckt ſein wird. Die Koſten der Herrichtung der Räume betragen nach dem im beigefügten Heft Blatt 13/15 befindlichen Koſtenanſchlage rund 1400 ℳ. Hackelberg iſt an ſein Angebot bis nuar gebunden. Charlottenburg, den 14. Januar 1913. Der Magiſtrat. 8 Schuſtehr u s. Schol tz. zum 30. Ja⸗ V 8