Wir erſuchen, unſerem Antrage, bei dem wir uns in Uebereinſtimmung mit der Deputation für die Waiſenpflege befinden, zuzuſtimmen. Für die für die neuen Bezirke vorzunehmenden Neuwahlen (Waiſenrat und Stellvertreter) ſind An⸗ träge beigefügt. Charlottenburg, den 21. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G. 2. Druckſache Nr. 36. Vorlage betr. Beihilfe für das Komitee der öffent⸗ lichen Schreibſtube. Mit Anlagen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Komitee der öffentlichen Schreibſtube für Stellenloſe wird zur Deckung des Fehl⸗ betrages aus dem Jahre 1912 eine einmalige Beihilfe von 485 %ℳ bewilligt, die aus laufen⸗ den Mitteln zu entnehmen iſt. Die öffentliche Schreibſtube für Stellenloſe, die von der Stadt mit jährlich 2000 ℳ und durch Ge⸗ währung der Räume unterſtützt wird, hat das Jahr 1912 mit einem Fehlbetrag von 485 ℳ abgeſchloſſen. Die Urſache liegt darin, daß trotz aller Bemühungen die Aufträge infolge der allgemeinen wirtſchaftlichen Verhältniſſe, zum Teil auch infolge der Entſtehung einer neuen gemeinnützigen Schreibſtube in Schöne⸗ berg, hinter denen der Vorjahre zurückgeblieben ſind, während die allgemeinen Koſten, Gehälter uſw., ſich nicht verringern laſſen. Die Schreibſtube iſt in der Lage geweſen, auch 1912 an 235 ſtellenloſe Per⸗ ſonen 7116,52 ℳ Löhne auszuzahlen, außerdem 530 Perſonen in Aushilfsſtellen und 42 in feſte Stellen unterzubringen. Durch den ſtädtiſchen Zu⸗ ſchuß von 2000 ℳ iſt ſie alſo imſtande geweſen, durch Gewährung von über 7000 ℳ Löhnen an Arbeits⸗ loſe der Stadt Ausgaben an Armenunterſtützungen in mindeſtens gleicher Höhe zu erſparen. Nimmt man hinzu, daß die Schreibſtube es ermöglicht, Per⸗ ſonen, die Unterſtützungen erbitten, daraufhin zu prüfen, ob ſie arbeiten wollen oder nicht, wovon unſere Armenverwaltung in zahlreichen Fällen Ge⸗ brauch gemacht hat, ſo ſind wir der Anſicht, daß die Schreibſtube ſozial Anerkennenswertes leiſtet und daher eine Unterſtützung der Stadt durchaus ver⸗ dient. Da dem Komitee, das ſie leitet, Mittel zur Deckung des Fehlbetrages von 485 ℳ nicht zur Ver⸗ fügung ſtehen, halten wir es daher für angemeſſen, dieſen Fehlbetrag aus ſtädtiſchen Mitteln zu decken und erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 30. Januar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa G. 36. Druckſache Nr. 37. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln 1 arbeiten zur Errichtung einer Badeanſtalt im Norden. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 43 Zur Beſtreitung der Ausgaben für die Vorarbeiten zur Errichtung einer Badeanſtalt im Norden werden 3000 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Die Stadtverordnetenverſammlung hat gele⸗ gentlich der Beratung unſerer Vorlage betr. Errich⸗ tung einer Badeanſtalt in der Nürnberger Straße — Druckſache Nr. 225 von 1911 und Nr. 320 von 1912 — die Prüfung der Frage der Errichtung einer Badeanſtalt im Norden für notwendig erachtet. Auch die Deputation für Geſundheitspflege hat ſich in ihrer Sitzung vom 10. Januar d. I. grundſätzlich mit der Weiterverfolgung des Planes einverſtanden erklärt. Zur Beſtreitung der Ausgaben für die Vor⸗ arbeiten (Bohrverſuche pp.) iſt die Bereitſtellung einer Summe von 3000 ℳ erforderlich, deren Be⸗ willigung wir beantragen. Charlottenburg, den 30. Januar 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier Gottſt ein. u. i. V. 111a. 1159/12. Druckſache Nr. 38. Vorlage betr. Aenderung der Abſtumpfung bei dem Grundſtück Kaiſerdamm 108 Ecke Königsweg 12. Urſchriftlich mit einem Heft betr. die Aende⸗ rung der Abſtumpfung bei dem Grundſtück Kaiſer⸗ damm 108 und der Mappe p Nr. 93, enthal⸗ tend 1 Fluchtlinienplan, 1 Ueberſichtsplan und 1 Erläuterungsbericht an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Fluchtlinienplan betr. die Aenderung der Abſtumpfung bei dem Grundſtück Kaiſer⸗ damm 108 Ecke Königsweg Nr. 12 wird zu⸗ geſtimmt. Das Eckgrundſtück Kaiſerdamm 109 iſt im Ein⸗ vernehmen mit der Stadtgemeinde nicht in der förm⸗ lich feſtgeſetzten Baufluchtlinie bebaut worden, ſon⸗ dern hat mit Rückſicht auf die architektoniſche Bedeu⸗ tung dieſer Ecke durch Abſtumpfung der durch die Baufluchtlinie vorgeſehenen Ecke eine Grundrißge⸗ ſtaltung erhalten, welche dem Anſchluß der geplanten gärtneriſchen Ausgeſtaltung des Witzlebenplatzes an den Kaiſerdamm beſſer Rechnung trägt. Dieſelben architektoniſchen Rückſichten wie bei dieſem Grund⸗ ſtücke kommen auch bei der Bebauung des gegenüber liegenden Grundſtückes Kaiſerdamm 108 Ecke Königsweg 12 in Frage, da ſich von dieſer Stelle des Kaiſerdammes der Blick über den Witzlebenplatz nach dem Lietzenſee öffnet. Aus dieſem Grunde iſt eine einheitliche Grundrißgeſtaltung beider Eckgrundſtücke von größter Wichtigkeit. Wir haben uns daher mit dem Eigentümer des Grundſtückes Kaiſerdamm 108 in Verbindung geſetzt, um im Wege einer Verein⸗ barung eine Bebauung ſeines Grundſtückes, die der Grundrißgeſtaltung des gegenüberliegenden Eck⸗ grundſtückes entſpricht, ſicher zu ſtellen. Es war da⸗ bei daran gedacht, daß der Grundſtückseigentümer ſich freiwillig verpflichten ſollte, bei der Bebauung ſeines Grundſtückes gleichfalls hinter der Bauflucht⸗ linie zurückzubleiben, und zwar ſoweit, wie dies nach dem beiliegenden Fluchtlinienplan im Intereſſe der Anpaſſung an die Bebauung des gegenüberliegenden