des Bezirksausſchuſſes in Potsdam vom 22. Auguſt 1911 ſind mithin dem Sammelfonds für Anleihe⸗ zwecke zuzuführen 2% von %z32 500 000 ℳ. . 650000 4 welcher Betrag in den Etat 1913 ein⸗ geſtellt worden iſt. Zur Verwendung einzelner Beträge aus dem Fonds iſt die Genehmigung des Bezirksausſchuſſes einzuholen. Zur Verausgabung aus dem Fonds für 1913 ſind bereits bewilligt als Zu⸗ ſchuß zu den Koſten für das Kranken⸗ haus für Geburtshilfe: a) durch Gemeindebeſchlüſſe vom 25./31. 1. 12 (Druckſachen Nr. 31 und 34) und vom 11./26. 6. 12 (Druckſachen Nr. 192, 220 und 224) für den Bau . 59 000 ℳ., b) durch Gemeindebe⸗ 5 ſchluß vom 14./22. 1. 13 (Druckſache Nr. 15) für die innere Ein⸗ richtung .. 290000 „ — 349 000 es bleiben mithin noch verfügbar . 301 000 ℳ Dieſen Betrag beabſichtigen wir wie folgt zu verwenden: q Zuſchuß zu den Baukoſten für die Leibniz⸗Oberrealſchule. 100 000 ℳ 6 Zuſchuß zu den Baukoſten des Lyzeums IV, 1. Teilbetrag . . 201 000 zuſammen. . 301 000 ℳ Zu. Nachdem Gemeindebeſchluß vom 8./30. 5. 11 (Druckſachen Nr. 176 und 181) ſind die anſchlags⸗ mäßigen Reſtkoſten beim Neubau der Leibniz⸗Ober⸗ realſchule in Höhe von 311 000 ℳ mit 211 000 ℳ aus Anleihemitteln zu entnehmen; über die Aufbrin⸗ gung der reſtlichen 100 000 ℳ erwartete die Stadt⸗ verordnetenverſammlung nach dem Beſchluſſe vom 30. Mai 1911 — Druckſache Nr. 181 — eine beſon⸗ dere Vorlage. Wir haben beſchloſſen, dieſen Reſt⸗ betrag aus dem Sammelfonds zu entnehmen und er⸗ ſuchen um Zuſtimmung. Von der Einbringung einer beſonderen Vorlage haben wir Abſtand genommen. Zu 6. Bei der Genehmigung des Vorentwurfs für den Bau eines Schulgebäudes für das Lyzeum IV durch Gemeindebeſchluß vom 12./19. 6. 12 — Druck⸗ ſachen 191 und 196 — iſt zum Ausdruck gebracht, daß die durch Anleihemittel nicht gedeckten Koſten aus dem Sammelfonds für Anleihezwecke zu ent⸗ nehmen ſind. Nach dem Vorentwurf werden die Geſamtkoſten vorausſichtlich betragen. . 1 985 000 ℳ, in den Anleihen von 1908 und 1912 ſtüd verſügbar... IAaaagga mithin bleiben ungedeckt 465 000 . Zur Deckung dieſes Fehlbetrages haben wir be⸗ ſchloſſen, zunächſt den nach Abzug der Zuſchüſſe zu den Baukoſten der Leibniz⸗Oberrealſchule und des Krankenhauſes Sophie⸗Charlotten⸗Straße im Sam⸗ melfonds noch verbleibenden Reſtbetrag in Höhe von 201 000 ℳ in den Etat für 1913 als 1. Teilbetrag einzuſtellen. Der Reſtbetrag von 264 000 ℳ ſoll im Rechnungsjahre 1914 aus dem Sammelfonds ent⸗ nommen werden. Zu III. Die Kapitel X und XIV des Haupt⸗ etats haben für das neue Rechnungsjahr die in der An⸗ lage) näher angegebene Bezeichnung und Einteilung erhalten. Dies iſt geſchehen, um die der Deputation für die Geſundheitspflege unterſtehenden Anſtalten und Einrichtungen, mit Ausnahme des Waldhauſes Charlottenburg, das als Krankenanſtalt in das Ka⸗ pitel vI des Hauptetats aufgenommen iſt, in einem Kapitel zu vereinigen. Charlottenburg, den 1. Februar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schol tz. Va. 134. ) Seite 60. ( , , e ,