e K, e — 64 — 513 Zu 2. Die Stadtverwaltung habe durch Gewährung von Räumen mit freiem Licht und freier Hei⸗ zung an den neueren Schulen es ſtillſchwei⸗ gend als gerechtfertigt anerkannt, daß der Verein dadurch in ſeiner Arbeit an der auf⸗ ſichtsloſen Schuljugend unterſtützt werden ſolle. In den alten Schulgebäuden ohne elektriſches Licht würde der Vereinsetat durch die Gasrechnungen, die ſich auf jährlich 400 ℳ beliefen, recht erheblich belaſtet. Der Verein bittet daher um eine dementſprechende Unterſtützung. Wir haben 400 ℳ in den Etat eingeſetzt. Zu 3. Die Einrichtung der Krippe im Jugend⸗ heimhauſe ſei ſeinerzeit auf beſonderen Wunſch der ſtädtiſchen Behörden erfolgt und habe ſich auch in den 2 Jahren ihres Beſtehens als Abhilfe für ein dringendes Bedürfnis erwie⸗ ſen. Die Krippe ſei für 30 Kinder (10 Säug⸗ linge, 20 Laufkinder) eingerichtet und ſtets voll beſetzt geweſen, trotzdem die Aufnahme ſich ſtreng auf die Fällle beſchränke, in denen die Mütter durch wirt⸗ ſchaftliche Verhältniſſe ge⸗ zwungen ſeien, ihre Kinder allein zu laſſen. Die durch die Unterhaltung der Krippe entſtehenden Unkoſten beliefen ſich jährlich auf rd. 6500 ℳ. Hiervon würden durch den ſtädtiſchen Zuſchuß und durch Einnahmen aus Kinderbeiträgen ſowie aus dem Honorar der Schülerinnen insgeſamt 2800 ℳ gedeckt. Der Verein müſſe demnach noch etwa 3700 ℳ auf⸗ bringen. Dies ſei ihm, aus deſſen Arbeits⸗ gebiet die Krippe doch nur einen kleinen Teil darſtelle, in Zukunft nicht mehr möglich. Neben der Krippe unterhalte der Verein noch einen Kindergarten, der zum großen Teil einer Krippe gleich zu achten ſei. Es würden hier zur Zeit 99 Kinder im Alter von 2—6 Jahren verpflegt. Eine Erhöhung des Zuſchuſſes zur Un⸗ terhaltung der Krippe um 500 % dürfte als angemeſſen zu erachten ſein. Zu 4. Bei den heutigen Erwerbsverhältniſſen der Großſtadtbevölkerung werden Schulſpeiſung, Kindergärten, Jugendhorte und ähnliche Wohlfahrtseinrichtungen für die Schuljugend immer unentbehrlicher. Eine kritiklofe Be⸗ reitſtellung dieſer Fürſorgeeinrichtungen wäre jedoch geeignet, das Gefühl der Elternverant⸗ wortlichkeit und den Familienſinn abzu⸗ ſchwächen. Es iſt daher in jedem Falle eine gründliche und ſyſtematiſche Prüfung der häuslichen Verhältniſſe unerläßlich, und dieſe muß mehrfach wiederholt werden. 14 4 Die Lehrerſchaft kann nicht zu allen auf dieſem Gebiete liegenden Arbeiten herange⸗ zogen werden. Wir haben daher den Verſuch gemacht, geeignete Damen als „Schulpfle⸗ gerinnen“ zu dieſem Zwecke in Anſpruch zu nehmen. Der Verein Jugendheim hat uns hierzu ſeit 1909 einige entſprechend aus⸗ gebildeie Damen zur Verfügung geſtellt. Die Schulpflegerin ſoll im Intereſſe der bedürf⸗ tigen Kinder die Vermittelung zwiſchen der Schule und dem vom Verein Jugendheim, dem Vaterländiſchen Frauen⸗Verein oder von anderen Vereinen, von Behörden oder Pri⸗ vatperſonen unterhaltenen Fürſorgeeinrich⸗ tungen übernehmen und das Lehrerkollegium auf Wunſch bei jeder anderen die Schul⸗ jugend betreffenden Fürſorge unterſtützen. Sie iſt verpflichtet, jedem einzelnen ihr be⸗ kannt werdenden Fall von angeblicher Not eines Schulkindes auf den Grund zu gehen, die zur genauen Feſtſtellung der häuslichen Verhältniſſe notwendigen Hausbeſuche, Er⸗ kundigungen bei den ſtädtiſchen Behörden, Wohlfahrtsvereinen uſw. auszuführen, ſoweit es die Lehrerſchaft nicht ſelbſt übernimmt, und alle zur Abhilfe der vorgefundenen Not geeigneten Schritte zu tun. Den Eltern der Kinder ſoll ſie beratend und helfend zur Seite ſtehen, das Gefühl der Elternverantwortlich⸗ keit ſowie den Familienſinn zu heben ſuchen und erforderlichenfalls auch auf die Kinder erzieheriſch einwirken. Durch die Schulpflegerinnen werden in⸗ ſofern auch Erſparniſſe erzielt, als auf Grund ihrer Arbeit Anträge Nichtbedürftiger auf Schulſpeiſung abgelehnt werden. 7 Die Einrichtung wirkt zweifellos ſegens⸗ reich, ſo daß wir in Uebereinſtimmung mit der Schuldeputation beſchloſſen haben, dem Verein nunmehr einen Beitrag für die Ge⸗ ſtellung der Schulpflegerinnen zu gewähren. Die Schuldeputation hatte einen Beitrag von 3000 ℳ befürwortet, wir haben denſelben unter Berückſichtigung der anderen Anforde⸗ rungen an den Etat zunächſt auf 2000 %ℳ be⸗ meſſen. Zu k. (Schülerwanderungen) Er⸗ höhung infolge Anwachſens der Schülerzahl. Zu 3. Der Verein Säuglingsheim, E. V., Weſt en d, deſſen Zwecke und Ziele hin⸗ reichend bekannt ſind, hat um die Gewährung eines laufenden Beitrages von 5000 ℳ gebeten. Zur Begründung ſeines Geſuches führt er an, daß die Ueberlaſtung des Etats des Vereins „Säug⸗ lingsheim“ nicht unweſentlich darauf zurückzuführen ſei, daß der Verein außergewöhnliche Auslagen für Gas, Waſſer, Elektrizität habe. Eine große Hilfe könnte dem Verein in ähnlicher Weiſe, wie dies an⸗ deren Vereinen gegenüber geſchehe, geſchaffen werden, wenn als Ausgleich für die oben erwähnte Abnahme für Gas, Waſſer, Elektrizität aus ſtädtiſchen Werken ein Zuſchuß gewährt würde. Eine Zuſammenſtellung aus dem Etatsjahr April 1911 bis März 1912 er⸗ gebe eine Koſtenſumme von 5 394,25 ℳ. Dieſe Ko⸗ ſten hätten ſich im laufenden Jahr noch erhöht, und nach Inbetriebnahme des Erweiterungsbaues mit Anfang 1913 ſtehe zu erwarten, daß ſich die Koſten nahezu verdoppeln würden, d. h. eine Summe von 2 12