1d. 10 000 ℳ an die ſein werde. Der Verein „Säuglingsheim“ erhält ſeit April 1912 einen jährlichen Beitrag von 18 000 ℳ, wofür er der Stadtgemeinde jährlich 9000 Verpflegungs⸗ tage zu gewähren hat. Dieſe werden durch die Ge⸗ neralvormundſchaft voll in Anſpruch genommen. Im Rechnungsjahre 1912 find bis zum 30. September 1912 5654 Verpflegungstage in Anſpruch genom⸗ men worden und es ſteht zu erwarten, daß die 9000 Verpflegungstage bis zum Jahresſchluß vorausſicht⸗ lich voll ausgenutzt werden. Durch Gemeindebeſchluß vom 17./24. März 1909 wurde dem Verein bereits ein laufender Bei⸗ trag zu den Betriebskoſten (für Gas, Waſſer, Elek⸗ trizität und Koks) in Höhe von 3400 %%ℳ gewährt. Dieſer Betrag iſt mit dem Beitrage von 18 000 % verſchmolzen worden. Der Verein bittet jetzt wieder um Gewährung eines allgemeinen Beitrages zu den Auslagen für Gas, Waſſer und Elektrizität in Höhe von 5000 ℳ. Die Bewilligung dieſes Betrages würde eine Er⸗ höhung des Pflegeſatzes um 56 Pf., alſo auf 2,56 % bedeuten. Der Säuglingsklinik Chriſt⸗Straße wird ein allgemeiner Beitrag von 3000 % gewährt, daneben für Unterbringung von Kindern pro Tag und Kind 3 %. Im Auguſte Viktoria⸗Haus wird für ſtändige Unterbringung von Kindern im erſten Lebensjahr ein Pflegeſatz von monatlich 30 ℳ, im zweiten Le⸗ bensjahr von 20 %ℳ gewährt, bei Erkrankungen aber gleichfalls der Satz von 3 ℳ täglich. Wir haben beſchloſſen, dem Verein „Säuglings⸗ heim“ eine Entſchädigung für die durch Bezahlung von Gas, Waſſer und Elektrizität eingetrerenen Aus⸗ lagen dadurch zu gewähren, daß ihm ein Verpfle⸗ gungsſatz von 2,50 ℳ ſtatt 2 ℳ bewilligt wird. Der Verein erhält hierdurch einen laufenden Mehrbetrag von 4500 ℳ jährlich. Zu h. Dem Vaterländiſchen Frauen⸗ Verein Charlottenburg, E. V., gewähren wir ſeit dem 1. April 1908 einen laufenden Beitrag von 1000 ℳ zu den Unterhaltungskoſten der Krippe. Im Laufe der Jahre ſind durch die ſtetig fortſchrei⸗ tende Entwicklung der Krippe die aus der Vereins⸗ kaſſe zu leiſtenden Zuſchüſſe bedeutend geſtiegen. Der Koſtenberechnung für den Betrieb der Krippe für das Rechnungsjahr 1912 konnte der Verein, um mög⸗ lichſt genaue Angaben machen zu können, durch die im vergangenen Jahre erfolgte Um⸗ und Neugeſtal⸗ tung der Krippe, nur den Zeitraum eines halben Jahres vom 1. Juli bis 31. Dezember 1912 — zu Grunde legen. Bei einer durchſchnittlichen täg⸗ lichen Belegung der Krippe mit 40 Kindern belaufen ſich die Koſten in dieſem halben Jahr nach Abzug der Verpflegungsbeiträge auf 3099 . Auf ein ganzes Jahr würden ſich demnach die Koſten etwa verdoppeln. Die gelegentlich der Regelung des geſamten Krippenweſens aufgeſtellten Grundſätze betreffend die Unterhaltung und Bewirtſchaftung der Krippen, das Kontrollrecht des Magiſtrats uſw. hat der Verein be⸗ reits anerkannt. Hierbei iſt beabfichtigt, die ſtädti⸗ ſchen Zuſchüſſe zum Betriebe der Krippen bis etwa zur Höhe eines Drittels der Betriebskoſten zu be⸗ Es erſcheint daher billig, den Zuſchuß zum iebe der Krippe des Vaterländiſchen Frauenver⸗ eins um 500 %D — alſo auf 1500 — zu erhöhen. ſtädtiſchen Werke zu entrichten 65 Zu i. Der Deutſche Verein gegen den Mißbrauch geiſtiger Getränke bittet die Arbeiten ſeiner Trink⸗ brunnenkommiſſion (Deutſcher Brunnenrat) durch Gewährung einer einmaligen Beihilfe zu unterſtützen. Die Kommiſſion verfolgt mit ihrer Arbeit den Zweck, die Aufſtellung von praktiſchen Trinkbrunnen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu fördern, um da⸗ durch für Jedermann den Genuß guten Waſſers auf der Straße zu ermöglichen und das Publikum zu dieſem Genuſſe anzuregen, das zugleich der Notwen⸗ digkeit überhoben werden ſoll, zur Stillung des Dur⸗ ſtes Kneipen aufzuſuchen. Wir haben dieſe lobens⸗ werten Beſtrebungen bereits im Jahre 1912 dadurch unterſtützt, daß wir den laufenden Jahresbeitrag von 100 ℳ auf 200 ℳ mit der Maßgabe erhöht haben, daß 100 ℳ für die Arbeiten der Trinkbrunnenkom⸗ miſſion verwendet werden ſollen. Auf die erneute Vorſtellung des Vereins haben wir beſchloſſen, für dieſen Sonderzweig des Vereins eine einmalige Bei⸗ hilfe von 300 ℳ zu gewähren. Zu k. Die Deutſche Vereinigung für Säuglings⸗ ſchutz Charlottenburg, der wir mit einem Jahres⸗ beitrag von 20 ℳ als Mitglied angehören, hat be⸗ ſchloſſen, vom 1. April 1913 ab eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge eintreten zu laſſen, und zwar für Körperſchaften von 20 auf 30 ℳ. Sie begründet dies damit, daß die Unkoſten für den alljährlich zu veranſtaltenden Deutſchen Kongreß für Säuglingsfürſorge von der Deutſchen Vereini⸗ gung für Säuglingsſchutz allein getragen würden, auch die übrigen Leiſtungen der Vereinigung den Mitglie⸗ dern gegenüber, wie koſtenloſe Teilnahme an den Kongreſſen, koſtenloſe Lieferung der Zeitſchrift für Säuglingsſchutz uſw. dem erhöhten Beitrage ent⸗ ſprächen. Zu 1. Der Verein für Schulreform, dem bisher ein jährlicher Beitrag von 10 ℳ gewährt wurde (vergl. Ordinarium Kapitel XIV Abſchnitt 14 B Nr. 1 b“¾12) hat ſich mit dem Realſchulmän⸗ nerverein verſchmolzen. Infolgedeſſen iſt der Beitrag an dieſen von 10 auf 20 ℳ erhöht. Beantragt wird daher Erhöhung des Beitrages an den Verein auf 20 ℳ. Zu m. Bei der zunehmenden Bedeutung des Deutſchen Fortbildungsſchulvereins liegt es im Intereſſe der Stadtgemeinde, an der Ver⸗ waltung dieſes Vereins praktiſchen Anteil zu haben. Durch einen Jahresbeitrag in Mindeſthöhe von 50 ℳ erwirbt die Stadtgemeinde das Recht, ein ſtimmberechtigtes Mitglied in den Ausſchuß des Ver⸗ eins zu entſenden (§§ 4 und 9e 2 der Satzungen). Der Beitrag iſt daher mit 50 % in den Etar eingeſetzt. Zu n. Der Vorſtand der Deutſchen Ge⸗ ſellſchaft für Gartenkunſt in Köln⸗Mer⸗ heim teilte mit, daß der Jahresbeitrag vom 1. Ja⸗ nuar 1913 ab auf 20 ℳ erhöht worden iſt. Erhöhung um 2 ℳ iſt daher erforderlich. Zu o. Die an den Schutzverein Ber⸗ liner Bauintereſſenten, Berlin W. 9, zu zahlenden Jahresbeiträge ſind infolge Statuten⸗ änderung von 15 ℳ auf 30 erhöht worden. II. Neubewilligung von Jahresbeiträgen. A. Fort dauernde Ausgaben. Zu a. Der Hauptausſchuß für Ju⸗ gendpflege in Charlottenburg bittet als Beihilfe 1000 ℳ einſtellen zu wollen.