Gewährung eines Beitrages wurde in der Magi⸗ ſtratsſitzung am 31. Oktober 1912 „zur Zeit“ abge⸗ lehnt, weil erſt das Zuſammenarbeiten der Aus⸗ kunftsſtelle mit unſerem Arbeitsnachweis geregelt wer⸗ den ſollte. Dies iſt inzwiſchen geſchehen auf einer Grundlage, die den Abſolventinnen unſerer höheren Mädchenſchulen ſorgfältige Beratung für die ſo⸗ genannten höheren Berufe ſichert, ohne die von un⸗ ſerem Arbeitsnachweis im Intereſſe der geſamten Berufsberatung geplanten Maßnahmen irgendwie zu beeinträchtigen. Der ſchon in der erwähnten Sitzung zum Ausdruck gekommenen Sympathie mit den ſehr wertvollen Beſtrebungen der Auskunftsſtelle kann daher jetzt auch durch eine Unterſtützung mit dem erbetenen Jahresbeitrag Ausdruck gegeben werden. Wir beantragen, den Beitrag von 200 ℳ zu bewilligen. Zu n. Die Deutſche Obſt⸗ und Ge⸗ müſebau⸗ und Verwertungs⸗Genoſſen⸗ ſchaft m. b. H. iſt bei uns vorſtellig geworden, ihre Beſtrebungen zur Förderung des deutſchen Obſt⸗ und Gemüſebaues durch einen Beitrag zu unter⸗ ſtützen. Zur Begründung ihres Geſuchs führt ſie folgen⸗ des aus: Einige Stadtverwaltungen hätten in jüngſter Zeit dem Obſt⸗ und Gemüſebau ein ganz beſonderes Intereſſe entgegengebracht. Auch die letzten Verhand⸗ lungen im Abgeordnetenhauſe hätten in übereinſtim⸗ mender Weiſe die Notwendigkeit eines größeren An⸗ baues von Obſt und Gemüſe ergeben. Unbeſtritten ſei, daß in Deutſchland noch viel zu wenig Obſt und Gemüſe produziert werde und daß jährlich weit über 100 Millionen ℳ deswegen ins Ausland wandern müßten. Feſtſtehend ſei aber auch weiter, daß Obſt und Gemüſe im Haushalt noch lange nicht genügend gewürdigt würden, daß der Verbrauch an beiden, zumal durch die heranwachſen⸗ den Kinder im Intereſſe der Volksgeſundheit weit⸗ aus größer ſein müßte und ſich auch bedeutend heben würde, wenn die Maſſen über den Nährwert des Gemüſes, die Notwendigkeit und die wirtſchaftlichen Vorteile eines weſentlich verſtärkten Genuſſes von Obſt und Gemüſe hinreichend aufgeklärt ſein würden. Die Landwirtſchaftskammer der Provinz Bran⸗ denburg habe bereits eine ſegensreiche, energiſche Pro⸗ paganda in dieſer Hinſicht aufgenommen, die auch die Genoſſenſchaft, ganz beſonders durch ihre Verwer⸗ tungs⸗Abteilung, tatkräftig fördern und betreiben werde. Dieſe Propaganda könnte aber nur dann wirkſam ſein, wenn Obſt und Gemüſe noch preis⸗ werter würden. Dies ſei nur dadurch zu erreichen, daß ein weſentlich intenſiverer Obſt⸗ und Gemüſebau betrieben würde. Dazu wolle die Genoſſenſchaft helfen, denn ſie bezwecke eine intenſiwe Obſt⸗ und Ge⸗ müſeerzeugung. Sie werde auch in kürzeſter Zeit viel gutes und wohlfeiles Obſt und Gemüſe liefern. Da ſie allgemeinen Intereſſen diene, ihre An⸗ ſiedelungen in der Nähe der Großſtädte errichte und in erſter Reihe ihre Produktion dort abſetze, bittet ſtützung zuteil werden zu laſſen. 10 74 Geſchäftsanteil für jedes Mitglied beträgt Wir haben in Anerkennung der Bedeutung der Beſtrebungen des Vereins für die Lebensmittelver⸗ ſorgung der Großſtädte den Beitritt beſchloſſen. 67 ſie uns, ihr auch unſer Intereſſe und unſere Unter⸗⸗ Zu 1. Der Waſſerwirtſchaftliche Verband in Berlin W.9 hat die Stadt⸗ gemeinde erneut zum Beitritt eingeladen. Wir halten den Beitritt für wünſchenswert und haben 50 ℳ. Jahresbeitrag auf Antrag der Tiefbau⸗ Deputation in den Etat eingeſtellt. B. Einmalige Ausgaben. Zu a. Laut gemeinſamer Verfügung der Herren Miniſter der Juſtiz, des Innern und der Finanzen vom 4. September 1911 iſt der Vaterländiſche Frauen⸗Verein Charlottenburg als „Milde Stiftung“ anerkannt worden. Demgemäß genießt er Befreiung von Steuer⸗Abgaben für ſeinen Grundbeſitz. Er bittet daher um Rückerſtattung der von ihm bereits gezahlten Gemeindegrundſteuer und um Nie⸗ derſchlagung der veranlagten, aber noch nicht gezahl ten Steuer wie folgt: 1. Für das Grund ſt ück Berliner Str. 137 (Cecilienhaus): 2) bezahlte Grundſteuer für das Steuerjahr 1909. 3 611,95 ℳ 5) bisher geſtundete, nicht bezahlte Grundſteuer für das Steuerjahr 1910.. c) bisher geſtundete, nicht bezahlte Grundſteuer für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 1911 1 840,05 „ zuſammen . Für das Grundſtück Krumme Str. 87: Bezahlte Grundſteuer für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1912 mit 67,50 „ zuſammen 9 199,60 d Zur Begründung ſeines Antrages führt er fol⸗ gendes an: Zu 1. Die Genehmigung ſeines Antrages um An⸗ erkennung als milde Stiftung habe ſich ohne ſeine Schuld über Jahr und Tag hinausge⸗ zogen, ſodaß die Steuerfreiheit erſt vom 1. Ok⸗ tober 1911 in Kraft treten konnte. Wäre der Antrag etwas früher geſtellt morden und hätte ſich deſſen Genehmigung nicht ſo lange ver⸗ zögert, ſo wären die oben aufgeführten Be⸗ träge nicht zur Hebung oder nicht zur Veran⸗ lagung gekommen. Der Verein habe das Grundſtück Krumme Straße 87 für Zwecke der „Krippe“ erworben. Die Eigentumsübertragung ſei durch gericht⸗ liche Eintragung vom 12. November 1911 er⸗ folgt und die Gemeindegrundſteuer für 1911 vom 1. Januar 1912 ab auf die neue Eigen⸗ tümerin umgeſchrieben worden. Die Anzeige über den erfolgten Uebergang des Grundſtücks in die Klaſſe der ſteuerfreien Grundſtücke ſei von dem Verein verſehentlich nicht rechtzeitig geſtellt. Infolgedeſſen habe er die Gemeinde⸗ grundſteuer vom 1. Januar 1912 bis 31. März 1912 bezahlen müſſen. Er bittet, ihm auch dieſen Betrag zurück⸗ 3 680,10 7 9 132,10 Zu 2. zuerſtatten.