—92 e, für Vorlagen die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 53. Mitteilung betr. Rathausfeſtſäle. An die ier. Nach den von den ſtädtiſchen Körperſchaften 13 /19. Dezember 1906 beſchloſſenen Grund⸗ zen über die Vergebung der Rathausfeſtſäle mographiſche Berichte von 1906 Seite 382/3) iſt Benutzung derSile u. a. politiſchen Ver⸗ ſen und Verſammlungen nicht zu geſtatten. Zur ſeitigung von Zweifeln haben wir beſchloſſen, eſe Vorſchrift dahin auszulegen, daß un ter olitiſchen Vereinen und Verſammlun gen“ r ſolche mit partei⸗ politiſchen, nicht aber ſolche t kulturpolitiſchen Zwecken zu verſtehen ſind. Der Stadtverordnetenverſammlung geben wir rvon ergebenſt Kenntnis. Charlottenburg, den 5. Februar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 54. rlage betr. Erwerb der Mitgliedſchaft des Groß⸗ Berliner Vereins für Kleinwohnungsweſen. ſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordnetenverſammlung dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtgemeinde erwirbt vom 1. April 1913 ab die Mitgliedſchaft des Groß⸗Berliner Vereins für Kleinwohnungsweſen mit einem Jahresbeitrage von 300 ℳ. Die erforderlichen Mũittel ſind erſtmalig in den Etat für 1913 ein⸗ zuſtellen. „Im Dezember 1912 hat ſich auf Anregung des ern Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg der n bezeichnete Verein gebildet. Er verfolgt den eck, einen Mittelpunkt zu ſchaffen für alle Beſtre⸗ igen zur Beſſerung des Wohnungsweſens der min⸗ bemittelten Bevölkerungskreiſe, insbeſondere durch Veranſtaltung von Erhebungen und Samm⸗ lung von Material, . Erteilung von Rat und Auskunft in allen das 1 be betreffenden Angelegen⸗ 3. Veröffentlichungen, Stellung von Anträgen, insbeſondere bei Behörden, und Unterſtützung ſolcher Anträge, 2 4. vermittelnde Unterſtützung der Mitglieder auf dem Gebiete der Hypothekenbeſchaffung und Kreditgewährung. Es handelt ſich hier alſo um keinen Wohltätig⸗ keitsverein, der ſelbſt bauend oder kreditgewährend arbeitet, ſondern um einen Verwaltungsverein, mit dem Ziele, die bisher getrennt arbeitenden Kräfte zu ſammeln, zumal die verſchiedenen gemeinnützigen Kreditorganiſationen (wie die Kaſſen der Landesver⸗ ſicherungs⸗Anſtalten Berlin und Brandenburg, die Sparkaſſen der Stadt⸗ und Landkreiſe, die verſchie⸗ denen Penſionskaſſen und die Kapitalien, die für die Privat⸗Angeſtellten⸗Verſicherung zur Anſammlung kommen) zu planmäßiger, zielbewußter Verwendung ihrer Kapitalien für den Kleinwohnungsbau zu ver⸗ anlaſſen, überhaupt die Entwicklung des Kleinwoh⸗ nungsweſens in ſachgemäßer Weiſe durch Beratung, Anregung und Vermittelung bei öffentlichen Körper⸗ ſchaften wie bei Privaten zu fördern. Der Verein hat übrigens nicht die Abſicht, nur den Kleinhausbau zu fördern, ſondern er beabſichtigt Mietshaus un d Kleinhaus in gleicher Weiſe in den Bereich ſeiner Arbeit zu ziehen und jede Bauart dort zu unter⸗ ſtützen, wo ſie angebracht erſcheint. Zur beſſeren Erreichung ſeines Ziels beabſichtigt der Verein in enger Fühlung mit den Gemeinden, Kreiſen und ſonſtigen öffentlichen Verbänden zu arbeiten, die er nötigenfalls zur Mitarbeit auf dem Gebiete der Wohnungspflege, der Wohnungsſtatiſtik uſw. anregen und deren vielfach verſtreut liegendes Material er ſammeln und im größeren Zuſammen⸗ hange verwerten will. Die Tätigkeit des Vereins ſoll ſich zunächſt auf das Gebiet des Zweckverbandes Groß⸗Berlin er⸗ ſtrecken, ſie kann jedoch bei etwa hervortretendem Be⸗ dürfnis auch auf weitere Gebiete der Provinz Bran⸗ denburg ausgedehnt werden. Zur Erfüllung ſeiner Aufgaben bedarf der Ver⸗ ein jährlich etwa 15 000 ℳ, die durch Beiträge der Mitglieder aufgebracht werden ſollen. Er iſt daher bei der Provinz, den Stadtkreiſen, den Landkreiſen und den an der Beſiedelung intereſſierten Landge⸗ meinden, den Landesverſicherungs⸗Anſtalten, den ge⸗ noſſenſchaftlichen und ſonſtigen Bauvereinen, ſowie den an der Frage beſonders intereſſierten Privatper⸗ ſonen mit dem Erſuchen um Erwerb der Mitglied⸗