ſchaft vorſtellig geworden. Größere Beiträge haben bereits gezeichnet: Der Preußiſche Staat 3000 , die Provinz Brandenburg 500 ℳ, die Landesverſicherungsanſtalt Berlin 3000 ℳ, die von Brandenburg 2000 ℳ, die Stadt Berlin 2000 ℳ, der Kreis Nieder⸗Barnim 500 %ℳ, der Kreis Teltow und die Städte Schöneberg und Lichtenberg je 300 ℳ. Auch wir haben beſchloſſen, die gemeinnützigen Beſtrebungen des Vereins durch Gewährung eines laufenden Jahresbeitrages von 300 ℳ zu fördern, der erſtmalig in den Etat für 1913 eingeſtellt werden ſoll. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 12. Februar 1913. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. 1II I. Druckſache Nr. 55. Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für die Kanaliſierung des Neuen Ufers. Urſchriftlich mit Akten Fach 32 Nr. 2 Band IV an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Für die Kanaliſterung des Neuen Ufers zwi⸗ ſchen Hutten⸗ und Klarenbach⸗Straße werden 1309 ℳ nachbewilligt. 2. Der Betrag von 1309 ℳ iſt dem Extraordi⸗ narium des Sonderetats 1 (Kanaliſationsetat) Abſchnitt 1 Nr. 3 für 1912 zu entnehmen. Durch Beſchluß der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung vom 18. Oktober 1911 wurden für die Kanaliſte⸗ rung des im Berliner Anſchlußgebiet gelegenen Neuen Ufers zwiſchen Hutten⸗ und Klarenbach⸗Straße 12750 ℳ bewilligt. Der Berechnung des Betrages von 12 750 %ℳ lag eine Straßenfrontlänge dieſes Teils des Neuen Ufers von 255 m zu grunde, bei der die Breite der projektierten Straße 28 c, welche in die Straße Neues Ufer einmünden ſoll, nicht berück⸗ ſichtigt worden iſt, d. h. es waren nur die Bau⸗ frontlängen der genannten Straßenſtrecke, für die die Stadtgemeinde nach der endgültigen Kanali⸗ ſierung von den Anliegern den Kanaliſationsbeitrag erhebt, berückſichtigt, während an die Stadtgemeinde Berlin der Beitrag von 50 ℳ für das laufende m für die ganze eingebaute Kanallänge zu bezahlen iſt. Mit Einſchluß der Breite der projektierten Straße 28 beträgt die Straßenfrontlänge des Neuen Ufers zwiſchen Hutten⸗ und Klarenbach⸗Straße 281,18 m. Der für die Kanaliſterung an die Stadtgemeinde Berlin zu zahlende Kanaliſationsbeitrag berechnet ſich hiernach auf 281,18. 50 14 059 dℳ, ſtatt der bewilligten 12 750 ℳ. Der Unterſchied beträgt ſomit, wie oben angegeben, 1309 ℳ. Nach den vereinbarten Bedingungen (Blatt 216 der Akten Fach 32 Nr. 2 Band IV) verzinſt die Boden⸗Aktien⸗Geſellſchaft Berlin⸗Nord das Kapital von 14 059 % mit 4 %, bis die erwähnte Straßen⸗ ſtrecke anbaufähig hergerichtet iſt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 11. Februar 1913. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX 347. 74 Druckſache Nr. 56. Vorlage betr. Nachbewilligungen beim Etat der Krankenanſtalten. urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 2 Band Iv — Krankenhausetat — und einem Heft — „Errichtung einer Milchküche im Krankenhauſe Weſtend“ — an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Folgende Etatsnummern des Ordinariums Kapitel vI für 1912 werden in Höhe der bei den einzelnen Nummern angegebenen Beträge 8 aus laufenden Mitteln verſtärkt: 1. vI—1—7 Vertretungen und Aushilfen bei den Aerzten und Apothekern. 2. v1—1—9—11 — Medizi⸗ niſche Geräte und Verbrauchs⸗ gegenſtände, Verbandmittel, Arzneien uſw.. vI—1—182 Heizungs⸗ und Brennvorräte — vI—2—6 bis 8 Medi⸗ ziniſche Geräte und Verbrauchs⸗ gegenſtände, Verbandmittel, Arzneien uſw. — „ „ 1110% 22 600, 10 000, 7 500 „ zuſammen 41 210 % II. Zur Errichtung einer Milchküche und zur Er⸗ gänzung der Ausſtattung der Kinderſtationen im Krankenhauſe Weſtend werden 15 000 % als einmalige Ausgabe aus laufenden Mitteln des Jahres 1912 bewilligt. 2 1. Die Ueberſchreitungen zu I 1 bis 3 betreffen das Krankenhaus Weſtend, diejenigen zu 1 4 da⸗ Krankenhaus Kirchſtraße. Zu 1. Infolge der ſtarken Belegung der beiden Krankenhäuſer Weſtend und Kirchſtraße und infolar der vermehrten Arzneibedürfniſſe war der Betrieb der Apotheke mit den bisherigen Kräften (1 Ober⸗ apotheker und ein zweiter Apotheker) nicht mehr mög⸗ lich. Es mußte deshalb ſchon im Monat April 1912 aushilfsweiſe ein dritter Apotheker eingeſtellt werden, 7 deſſen Weiterbeſchäftigung bis zum Schluſſe des Etatsjahres notwendig iſt. Er bezieht neben freier Station ein Tagegeld von 5 ℳ. Vom 1. April d. Is. ab iſt eine etatsmäßige Stelle für den dritten Apotheker vorgeſehen wonden. 2 Zu 2. Die hier angegebene Geſamtüber⸗ ſchreitung von 22 600 ℳ verteilt ſich mit 4600 % auf die Ausgaben für mediziniſche Geräte und Ver⸗ brauchsgegenſtände und mit 18 000 ℳ auf die Koſten für Arzneien, Drogen uſw. Die erſtgedachte Mehr ausgabe findet darin ihre Begründung, daß die neuen Pavillons 17 und 18, die als Häuſer für Leichtkranke gedacht waren, über den urſprünglichen Plan hinaus auch zur Behandlung von ſchwereren Kranken benutzt werden müſſen. Die dadurch bedingte anderweite Ausſtattung der beiden Pavillons ſowie weiterhin die inzwiſchen erfolgte Teilung der chirur⸗ giſchen und mediziniſchen Abteilung in je zwei ſelb⸗ ſtändige Abteilungen haben größere und unaufſchiel⸗ bare Neubeſchaffungen von ärztlichen Geräten und Inſtrumenten notwendig gemacht, die erhebliche Koſten verurſacht haben. Zu der Ueberſchreitung de⸗ Etatsanſatzes um 18 000 %ℳ für Arzneien uſw. habe⸗ verſchiedene Umſtände Veranlaſſung gegeben. Tell⸗