daß durch eine zweckentſprechende Reform der Ge⸗ meindeſchulen dieſen dieſelben Vorteile geſichert wür⸗ den, wie den Vorſchulen. Der Beſchluß lautete: „Die Auflöſung der beſtehenden Vorſchulen wird für den Zeitpunkt ins Auge gefaßt, wo die unteren Klaſſen der Gemeindeſchulen ſoweit gehoben ſind, um die Vorſchulen zu erſetzen. Der Magiſtrat wird erſucht, die Hebung der Gemeindeſchulen nach der angedeuteten Rich⸗ tung ſo bald als tunlich in Angriff zu nehmen. Bei Errichtung neuer höherer Lehranſtalten ſoll unter dieſer Vorausſetzung von der Errichtung von Vorſchulen Abſtand genommen werden.“ Dieſen Vorſchlägen iſt der Magiſtrat zunächſt nur inſoweit beigetreten, als auch er das Beſtreben aner⸗ kannte, die Gemeindeſchulen nach Möglichkeit zu heben. Dagegen hielt er den Zeitpunkt, der Frage wegen Aufhebung der Vorſchulen näher zu treten, erſt dann für gekommen, wenn Erfahrungen darüber vor⸗ liegen würden, daß die Gemeindeſchulen geeignet ſind, die Vorſchulen nach allen Richtungen zu erſetzen. Es kam darauf ein Gemeindebeſchluß zuſtande, daß von einer Organiſation der Vorſchulen als einer ſelbſtändigen, mit den höheren Schulen nicht unmittel⸗ bar zuſammenhängenden Einrichtung Abſtand genom⸗ men und die Volksſchule durch zweckentſprechende Maßnahmen gehoben werden ſoll. Infolge dieſes Beſchluſſes wurden eine Anzahl von Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen ge⸗ troffen, deren wichtigſte die Differenzierung des Schülermaterials nach der Leiſtungsfähigkeit und die Einführung von Nachhilfeunterricht ſind. Eine Reihe ſozialer Maßnahmen, wie die Gewährung von Früh⸗ ſtück und Mittagbrot an unbemittelte Kinder, ging nebenher. Gleichzeitig wurde eine Reviſion des Lehr⸗ plans vorgenommen. Dabei ſahen wir uns in Ueber⸗ einſtimmung mit den Schulärzten und der Lehrer⸗ ſchaft genötigt, eine nicht unerhebliche Ermäßigung der Pflichtſtundenzahl eintreten zu laſſne. Immerhin war es dank der neuen Maßnahmen möglich, den Lehrſtoff der unterſten Klaſſen trotz der verminderten Stundenzahl ſo zu bemeſſen, daß die Gemeinde⸗ ſchüler, die vorher mindeſtens 4 Jahre zur Erlan⸗ gung der Sertareife brauchten, dieſe nunmehr in 3½ Jahren erreichen können. Die Vorſchulen führen ihre Schüler unter kräf⸗ tiger Anſpannung in 3 Jahren zur Reife für die Sexta, worin die meiſten Eltern einen weſentlichen Vorzug erblicken dürften. Die Volksſchule kann un⸗ möglich ihre Schülermaſſen in derſelben Zeit ſoweit fördern, denn die Vorſchüler bringen ſchon viel mehr Vorſtellungen und Kenntniſſe mit zur Schule als die meiſten Volksſchüler, und die Vorſchullehrer werden durch das Elternhaus zumeiſt ganz anders unterſtützt als ihre Kollegen an der Volksſchule. Der Verſuch, auch die Geſamtheit der Volksſchüler ſchon in 3 Jahren zur Reife für Sexta zu bringen, würde die Volks⸗ ſchule überlaſten und die große Mehrzahl der Schüler ſchwer ſchädigen. Nur bei Anwendung des A⸗Gedankens iſt für einen Teil der Volksſchüler das erwähnte Ziel zu er⸗ reichen. Wenn man aus den Volksſchülern die wür⸗ tra digſten und begabteſten auswählt, und dieſe durch ſtärk 78 — men, als es jetzt geſchieht, etwa nach dem erſten oder die für die höheren Schulen beſtimmten Schüler nach Klaſſen und nimmt im Lehrplan derſelben auf die Be⸗ dürfniſſe der höheren Schulen Rückſicht. Wir haben man die Ausſonderung der A⸗Schüler früher vorneh⸗ zweiten Schuljahr, ſo daß den jetzt genehmigten 4 A-Klaſſen nach unten noch eine IV 4, eine V A und vielleicht auch eine vI 4 hinzugefügt wird⸗ In dieſem Falle würden die A⸗Klaſſen mit dem ausge⸗ wählten Schülermaterial gewiß mit Leichtigkeit in 1 oder 2 Jahren den im erſten Schuljahre erlangten Vorſprung der Vorſchüler einholen und die Schüler nach Ablauf von 3 Jahren reif für Serta machen. Ein Vorſchlag dieſer Art iſt ſeinerzeit in der gemiſchten Deputation gemacht worden. Oder man ſondert nur dem 2. Schuljahre aus, bildet aus ihnen beſondere uns zunächſt für dieſen weniger weitgehenden Weg entſchieden. Nach unſeren bisherigen Erfahrungen mit den A⸗Klaſſen unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß dieſe Schüler in einem Jahr bis zur Reife für die Sexta gefördert werden können, ohne ſich zu über⸗ anſtrengen; arbeiten doch dieſe Klaſſen inſofern unter noch günſtigeren Verhältniſſen als die Vorſchulen, weil ſie nur begabte, die Vorſchulen aber neben be⸗ gabten auch mittelmäßige und unbegabte Schüler enthalten. Die nach unſerem Antrage zu errichtenden Klaſ⸗ ſen ſind alſo nach ihrem Zweck und Ziel Vorberei⸗ tungsklaſſen für die Sexta. Sie ſchütten am Ende des Schuljahres ihre Schüler in die Sexten der ver⸗ ſchiedenen Lehranſtalten aus. Sollte einmal ein Schüler aus irgend welchem Grunde nicht nach Sexta übergehen, ſo tritt er zur Gemeindeſchule zurück in g e. Alter und Bildungsgrade entſprechende laſſe. Der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten hat im Jahre 1909 die Errichtung von Vorbereitungsklaſſen für die Sexta empfohlen. Unſer Vorſchlag bewegt ſich in der⸗ ſelben Richtung, fügt aber als neues Moment hinzu, daß die Schulen bei der Aufnahme der Schüler das⸗ ſelbe Mitwirkungsrecht haben ſollen, wie bei der Auf⸗ nahme in die A⸗Klaſſen: Wer nach dem Urteil der Schule nicht begabt genug iſt, ſoll nicht aufgenommen werden. Die Entſcheidung über die Aufnahme ſteht der Schulverwaltung zu. Koſten entſtehen durch die Errichtung der Vor⸗ bereitungsklaſſen zunächſt nicht. Wenn die Einrich⸗ tung aber Anklang findet, ſo iſt anzunehmen, daß ſpäter manche Schüler, die jetzt den Weg über die Vorſchule wählen, um ja keine Zeit zu verlieren, den Weg durch die Vorbereitungsklaſſe vorziehen werden. Beſonders manchen Kreiſen des Mittelſtandes, denen die Aufbringung des Schulgeldes nicht leicht wird, wird dieſer Weg willkommen ſein. In dieſem Falle würden allerdings der Stadtgemeinde inſofern Koſten erwachſen, als die Schulgeldeinnahmen der Vorſchul⸗ klaſſen geringer würden. Jedenfalls erwarten wir im Laufe der Zeit von der Errichtung der Vorbereitungs⸗ klaſſen eine gewiſſe Entlaſtu Vorſchulen. Wir hoffen auch, durch die Eimichtung das Ver⸗